Erhöhte Gefahr am Treppengeländer in Mümmelmannsberg
Letzte Beratung: 22.03.2022 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.1
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2462.1 in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig beschlossen
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2462 einstimmig zugestimmt.
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Der Treppenabgang in der Feinigerstraße weist am Ende ein verkürztes Stahl-Geländer auf. Ein Stahlgitter, das parallel dazu geführt wird, ist etwas länger als das Stahl-Geländer und stellt eine Gefahrenquelle dar. Eine Bürgerin hat sich bereits verletzt.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Zu dem o.g. Beschluss nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) unter Beteiligung der SAGA wie folgt Stellung:
Die SAGA teilt mit, dass die technische Fachabteilung des Wohnungsunternehmens die bauliche Gegebenheit bei einem Vor-Ort-Termin geprüft hat. Es handelt sich bei dem in Rede stehenden Geländer um eine bauliche Trennung von einem treppenbegleitendem Handlauf (§ 32 Abs. 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO)) und einer Absturzsicherung (§ 36 HBauO). Aus Sicht der SAGA sind die treppenbegleitenden Bauteile nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften geplant und hergestellt worden. Der Handlauf endet am Fuß der Treppe, die Absturzsicherung am Ende der Wange.
Schilderungen zum Unfallhergang lagen der SAGA im Rahmen der Stellungnahme zu dieser Beschlussvorlage vor. Eine umfassende Darlegung des Unfallhergangs ist aus datenschutzrechtlichen Gründen indes nicht möglich. Nach genauer Prüfung des Unfallherganges sowie dem Vor-Ort-Termin konnte die SAGA keine Mängel oder ein erhöhtes Gefahrenpotential an dem in Rede stehenden Treppengeländer feststellen.
Im Übrigen wird seitens der BSW darauf hingewiesen, dass nach Abschnitt I der Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen die Bezirksämter für die Durchführung der HBauO zuständig sind. Es steht somit im Ermessen der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde, ob im vorliegenden Fall eine behördliche Überprüfung bzw. weitere Maßnahmen vorgenommen werden sollen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend mit:
Die Stellungnahme der BSW möchten wir bekräftigen. Es handelt sich bei dem in Rede stehenden Geländer um eine bauliche Trennung von einem treppenbegleitendem Handlauf (§ 32 Abs. 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO)) und einer Absturzsicherung (§ 36 HBauO).
Der Handlauf ist entsprechend der Vorschriften zur Barrierefreiheit am Treppenlaufende noch mind. 30 cm waagerecht weiter geführt worden.
Ein erhöhtes Gefahrenpotential kann nicht erkannt werden.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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