23-0937

Entfernung von "Schrott-Fahrrädern" im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: rn Frommann

Stellen Polizei oder Mitarbeiter der Bezirksämter fest, dass ein Fahrrad schon länger an einer Stelle steht, die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder das Fahrrad verkehrsuntauglich ist, werden diese mit einem roten Aufkleber markiert und die Entfernung nach 14 Tagen angedroht. Die Stadtreinigung Hamburg hat mit Beginn des Sommers wieder begonnen, verstärkt sog. „Schrott-Fahrräder“ in den Bezirken auf diesem Wege zu entfernen und zu entsorgen. Umweltsenatorin Katharina Fegebank betonte damals, dass „unsere Stadt diese jährliche Aktion braucht, um Hamburg sauber zu halten“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte in diesem Jahr wieder an der Aktion zur Beseitigung der „Schrott-Fahrräder“ teilgenommen? Wenn ja, in welchen Stadtteilen wurde die Aktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie viele „Schrott-Fahrräder“ wurden dem Bezirksamt im Jahr 2024 und in diesem Jahr gemeldet bzw. hat das Bezirksamt identifizieren können, um sie bei der Aktion zu entsorgen (Bitte aufgeteilt nach Stadtteilen.)?
  1. Auf welchem Weg wurden die Meldungen dem Bezirksamt mitgeteilt? (Bitte Anzahl der Meldungen nach Meldeweg aufschlüsseln. Falls Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte Begründung, warum nicht und wie eine Effizienzkontrolle sichergestellt wird.)
  1. Auf welche Weise und wie häufig werden im Bezirk außerhalb dieser Aktion gemeldete „Schrott-Fahrräder“ entfernt?
  1. Welche Kosten sind dem Bezirk im Jahr 2024 und 2025 jeweils für die Entfernung der „Schrott-Fahrräder“ entstanden?
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