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Empfehlung: Erhöhung der Mittel für Ferienfahrten

Mitteilung öffentlich

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18.12.2023
Sachverhalt

Ferienfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Offenen Kinder und Jugendarbeit. (Globalrichtlinie §4) Die Freien Träger die Jugendhilfe konnten bisher dieses Angebot über Zuschüsse des Jugenderholungswerks finanzieren. Für diese sogenannten „Kooperationsmaßnahmen“ gab es von 2002 bis 2022 für jedes zuschussberechtigte Kind 20,- Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung und 105,- Euro für die An- und Abreise.

 

Der JHA Hamburg Mitte begrüßt die für 2024 geplante Erhöhung auf 30,00 Euro pro Tag. Die Kosten für die Unterkünfte, für die Verpflegung und für die An- und Abreise sind in den letzten Jahren allerdings so stark gestiegen, dass mit diesem Zuschuss nicht einmal die Kosten für die Unterkunft gedeckt werden können. Die zur Verfügung stehenden Zuschüsse sind schon lange nicht mehr auskömmlich. Wenn der Zuschuss zu den Fahrtkosten ab 2024 von der Dauer der Reise abhängig gemacht wird, würde der Zuschuss für einwöchige Fahrten unter den bisherigen Betrag sinken, obwohl die Kosten für die An- und Abreise genauso hoch sind wie für eine zweiwöchige Ferienfahrt. Die Freien Träger sehen sich zunehmend außerstande, weiterhin Ferienfahrten anzubieten. Da die Gesamtkosten der Reise durch alle Teilnehmer inklusive der Betreuer geteilt werden, müssen die Freien Träger ohnehin schon die Kosten für die Betreuer aus eigenen Mitteln finanzieren. Sie tragen außerdem das Risiko von Absagen von Teilnehmern, deren eingeplante Zuschüsse dann wegfallen.

 

Ein weiteres Problem sind die Bedingungen, unter denen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse erhalten. So fließt in die Berechnung nur die Kaltmiete ein. Mittlerweile sind aber Ausgaben für Heizung und Strom weit höher als die Kaltmiete. Das hat zur Folge, dass Familien, die mit ihrem Arbeitseinkommen knapp über der Zuschussgrenze liegen, ihre Kinder nicht anmelden, weil sie den vollen Beitrag nicht bezahlen können.

 

Der JHA Hamburg Mitte empfiehlt daher: 

  1. Die Anhebung der Zuschüsse für Ferienfahrten auf mindestens 40,00 € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung und auf 180,- € für die An- und Abreise, unabhängig von der Dauer der Reise.

 

  1. Die Gesamtkosten der Reise nur auf die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen umzulegen und die Betreuer nicht als Teilnehmer zu zählen.

 

 

  1. Bei der Berechnung der Zuschussberechtigung die Kosten für Heizung und Strom zu berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung/ Kenntnisnahme wird gebeten.