22-1941

Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

 

Wirksame Klima- und Umweltschutzziele lassen sich nur erreichen, wenn auch der Straßenverkehr einen wesentlichen Beitrag leistet. Denn hier entsteht der Großteil der transportbedingten Kohlendioxid-, Luftschadstoff- und Lärmbelastung. Der Straßenverkehr selbst muss umweltfreundlicher werden, mit weniger negativen Auswirkungen auf Klima und Gesundheit und für mehr Lebensqualität in der Stadt von morgen. Elektrofahrzeuge fahren vor Ort emissionsfrei und leiser als konventionelle Fahrzeuge und sind in der Gesamtbilanz klima- und umweltfreundlicher. 

Die wichtigste Grundlage für eine erhöhte Anzahl von Elektrofahrzeugen in Hamburg-Mitte ist eine gute und vielschichtige Infrastruktur für Elektromobilität in unserem Bezirk.  

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Sondernutzungserlaubnis

 

1.1.          Wie viele Anträge auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gestellt?

1.2.          Wie viele der Anträge auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 1.1. sahen als Betreiber Stromnetz Hamburg vor?

1.3.          Wie viele der Anträge auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 1.1. wurden in den letzten fünf Jahren jeweils genehmigt?

1.4.          Wie viele der genehmigten Anträge auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 1.3. sahen als Betreiber Stromnetz Hamburg vor?

1.5.          Falls Anträge auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 1.1. abgelehnt wurden: Was waren hier jeweils die Gründe für die Ablehnung?

1.6.          Wie hoch sind die Kosten für eine Sondernutzungserlaubnis für einen Ladesäule mit zwei Ladepunkten? Falls die Kosten variieren, bitte die Kriterien, nach denen sich die Kosten richten, und die Spanne, in der sich die Kosten bewegen, angeben. Falls zutreffend, bitte die Kosten aufgeschlüsselt nach Kosten für die Erlaubniserteilung und Kosten für die Sondernutzung selbst (pro Jahr/pauschal) angeben.

1.7.          Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur einzureichen?

1.8.          Für welchen Zeitraum werden Sondernutzungserlaubnisse für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur in der Regel genehmigt? Besteht die Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu widerrufen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

1.9.          An welche Auflagen oder Bedingungen ist eine Sondernutzungserlaubnis für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur gebunden?

1.10.      Ist die digitale Antragsstellung auf Sondernutzung für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur möglich?

1.11.      Stellt die Installation von Sensorik (Fahrzeug-Detektoren) auf den Parkflächen ebenfalls eine Sondernutzung dar? Wie hoch sind etwaige hierdurch zusätzlich entstehende Kosten für Antragstellende?

 

  1. Genehmigung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum

 

2.1.          Wie viele Anträge für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gestellt?

2.2.          Wie viele der Anträge für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 2.1. sahen als Betreiber Stromnetz Hamburg vor?

2.3.          Wie viele der Anträge für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 2.1. wurden in den letzten fünf Jahren jeweils genehmigt?

2.4.          Wie viele der genehmigten Anträge für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 2.3. sahen als Betreiber Stromnetz Hamburg vor?

2.5.          Falls Anträge für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur unter 2.1. abgelehnt wurden: Was waren hier jeweils die Gründe für die Ablehnung?

2.6.          Wie hoch sind die Kosten für eine Genehmigung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für einen Ladesäule mit zwei Ladepunkten? Falls die Kosten variieren, bitte die Kriterien, nach denen sich die Kosten richten, und die Spanne, in der sich die Kosten bewegen, angeben.

2.7.          Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Genehmigung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur einzureichen?

2.8.          An welche Auflagen oder Bedingungen ist eine Genehmigung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur gebunden?

2.9.          Ist die digitale Antragsstellung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur möglich?

 

  1. Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge

 

3.1.          Wer ist verantwortlich für die Ausweisung von Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten?

3.2.          Muss die Ausweisung von Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten gesondert beantragt werden? Falls ja: Welche Unterlagen sind hierfür erforderlich? Ist die digitale Antragsstellung möglich?

3.3.          Sind mit der Beantragung oder Ausweisung einer Parkfläche als Sonderparkfläche für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten Kosten für Antragstellende verbunden?

3.4.          Gibt es Ladesäulen im öffentlichen Raum im Bezirk Hamburg-Mitte, an denen keine Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind? Wenn ja, wie viele und wo?

3.5.          Wurde für die Fälle unter 3.4. jeweils eine entsprechende Ausweisung beantragt? Wenn ja, warum wurden die betreffenden Parkflächen nicht als Sonderparkflächen ausgewiesen?

3.6.          Auf wie vielen Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten ist die Parkdauer auf welche maximale Parkdauer beschränkt?

3.7.          Nach welchen Kriterien und durch wen wird die maximale Parkdauer auf Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten festgelegt?

3.8.          Gibt es Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten, auf denen es auch über Nacht eine Begrenzung der Parkdauer gibt? Wenn ja, welche?

3.9.          Gibt es Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten, an denen es werktags tagsüber keine maximale Parkdauer gibt? Wenn ja, welche?

3.10.      Ist auf den Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladepunkten im Bezirk Hamburg-Mitte das Parken nur während des Ladens erlaubt oder dürfen Elektrofahrzeuge auch ohne zu laden auf diesen Flächen parken? Falls dies für die verschiedenen Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge unterschiedlich ist, bitte angeben, auf wie viele Sonderparkflächen was zutrifft und nach welchen Kriterien und durch wen dies festgelegt wird.

3.11.      Wie viele Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge ohne Ladepunkte gibt es aktuell im Bezirk Hamburg-Mitte?

3.12.      Ist die Ausweisung weiterer Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge ohne Ladepunkte geplant? Wenn ja wann und wo? Wenn nein, warum nicht?

3.13.      Gibt es abweichend von der regulären Parkraumüberwachung gesonderte Kontrollen auf Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge?

3.14.      Können etwaige Sensorik und Detektoren zur Unterstützung der Parkraumüberwachung genutzt werden?

 

  1. Weitere Fragen

 

4.1.          Falls die Zahlen der Anträge auf Sondernutzungserlaubnis und auf Tiefbaugenehmigungen voneinander abweichen: Was ist der Grund für diese Abweichung?

4.2.          Bestehen neben der Sondernutzungserlaubnis und der Genehmigung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum weitere Genehmigungs- oder Anzeigepflichten für die Errichtung und den Betrieb von Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur gegenüber dem Bezirksamt? Wenn ja, welche?

4.3.          Wie viele Standorte für neu zu errichtende Ladesäulen hat der Bezirk der Stromnetz Hamburg in den letzten fünf Jahren jeweils vorgeschlagen? Wie viele dieser Vorschläge erfolgten im Rahmen von Straßen-Umbaumaßnahmen?

4.4.         Weicht das Verfahren zu Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen, Tiefbaugenehmigungen und der Ausweisung von Sonderparkflächen für Elektrofahrzeuge auf Hauptverkehrs- und Bundesstraßen von dem auf anderen Straßen ab? Wenn ja, wie?