21-4370.1

Einzelhandels- und Gewerbeflächen im Bezirk Mitte

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4370 einstimmig zugestimmt.

 

Die Stadt Hamburg wurde nach dem Krieg in einer aufgelockerten Bauweise errichtet. Dabei war der flächeneffiziente Umgang mit Bauland nachrangig. In vielen Quartieren wurde im Laufe der Jahre nachverdichtet und die Effizienz konnte erhöht werden. Vorrangiges Ziel der SPD Mitte ist es weitere Potenziale für die Errichtung von Wohnraum zu erschließen. Aber auch Sporthallen und andere Nutzungen (Stichwort gestapeltes Gewerbe) können zu einer Erhöhung der Flächeneffizienz führen. Die SPD fordert daher für den Neubau und die Erweiterung von Einzelhandels- und Gewerbeflächen im Bezirk-Mitte grundsätzlich die Errichtung von mehrgeschossigeren Gebäuden. Die bisher üblichen eingeschossigen Flachbauten lehnen wir für die Zukunft ab.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

1.Der Hauptausschuss spricht sich für eine grundsätzlich höhere Bebauung aus. Eingeschossige Nutzungen sind zu vermeiden.

2.Die Bezirksverwaltung wird gebeten, auf Bauherren einzuwirken eine möglichst effiziente Flächennutzung hinzuwirken und die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

3.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten die Beschlüsse in geeigneter Weise an Bauherren und Bauantragsteller mitzuteilen.

4.Bei der Schaffung neuen Planrechts ist die eingeschossige Bauweise auszuschließen, oder mit einer weiteren Nutzung zu verbinden.

5.Ist eine Nutzung im Sinne des Antrags in Einzelfällen nicht möglich ist dem zuständigen Stadtentwicklungsausschuss, bzw. dem zuständigen Bauausschuss/Unterausschuss für Bauangelegenheiten das Vorhaben zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

6.Das Bezirksamt wird gebeten im Vorfeld weitere Potenzialflächen zu benennen.

 

 


Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 25.09.2018 wie folgt Stellung:

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung versichert, dass der effiziente und schonende Umgang mit Flächen bereits seit langem ein wesentlicher Grundsatz seines Handels darstellt. Die in der Drucksache enthaltenen Hinweisen zur Verdichtung von Gewerbeeinheiten werden entsprechend bereits heute planerisch berücksichtigt und finden bei geeigneten Standorten Eingang in die Aufstellung neuer Bebauungspläne (z.B. Rothenburgsort 17/ehem. Huckepackbahnhof) und werden gegenüber Vorhabenträgern proaktiv vertreten.

 

Ad hoc kann das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung keine weiteren Potenzialflächen benennen. Die Möglichkeiten zur Verdichtung von Gewerbenutzungen werden bei Vorliegen konkreter Vorhaben jedoch grundsätzlich geprüft und mit dem jeweiligen Vorhabenträger erörtert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.