Eintreten für die Verlängerung der Umwandlungsverordnung - Beiratsempfehlung vom 29. November 2017 - Stadtteilbeirat St. Georg
In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 29.11.2017 wird seitens eines Anwohners auf das Auslaufen der Umwandlungsverordnung zum Ende des Jahres 2018 aufmerksam gemacht und folgender Antrag gestellt:
Analog dem öffentlichen Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktionen vom 11.10.2017 (südliche Neustadt/ Drucksachen-Nr.: 21-3628) möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (wie in der Sitzung vom 12.10.2017) beschließen: „Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, für die Weiterführung der Sozialen Erhaltungsverordnung St. Georg und der Verlängerung der Umwandlungsverordnung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einzutreten und darauf hinzuwirken, dass dort entsprechende Maßnahmen für eine entsprechende Untersuchung rechtzeitig eingeleitet werden.“
ABSTIMMUNG
Meinungsbild Plenum (es sind ca. 70 Personen anwesend):
Ja:MehrheitNein: 0Enthaltung:0
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 15Nein: 0Enthaltung: 0
Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Die Soziale Erhaltungsverordnung wird seit 2012 in St. Georg wirkungsvoll eingesetzt. Das zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt das Anliegen des Stadtteilbeirates St. Georg auf Evaluation und erneute Verlängerung der Hamburgischen Umwandlungsverordnung, die in allen Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg gilt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 30.11.2017 zu der oben aufgeführten Drs. 21-3628 bereits dahingehend Stellung genommen, dass die erneute Verlängerung der befristet geltenden Umwandlungsverordnung um den maximal gültigen Zeitraum von fünf Jahren derzeit vorbereitet werde.
Damit wird dem Anliegen des Stadtteilbeirats St. Georg durch die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen entsprochen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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