Einsetzung Unterausschuss Haushalt - beschlossene Fassung
Um die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte weiter auszubauen, ist auf der Klausurtagung des Ausschusses Anfang 2021 sich darauf verständigt worden, dass insbesondere ein Unterausschuss Haushalt zu bilden ist. Dieser soll sich mit der laufenden und zukünftigen Haushaltsplanung befassen und die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses vorbereiten.
Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) setzt für die Dauer der Amtszeit den Unterausschuss „Jugendhilfe-Haushalt“ ein (Artikel 15 Geschäftsordnung). Dieser setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der Fraktionen in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, soweit sie dem JHA angehören, der oder dem Vorsitzenden des JHA und ihrer oder seiner Stellvertretung.
Weitere Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfe-Haushalt sind zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die auf Vorschlag der Träger gem. § 75 SGB VIII für den Unterausschuss vorgeschlagen werden. Zudem sind zwei Stellvertreter vorzuschlagen.
Zusätzliche Mitglieder sind die in den Fachämtern mit den Haushaltsangelegenheiten betrauten Mitarbeiter. Bei Bedarf nehmen die Dezernatsleitung, sowie die Fachamtsleitungen der Fachämter Jugend- und Familie und Sozialraummanagement teil.
Die Mitglieder des Unterausschusses zu Absatz 2 werden aus der Mitte des JHA mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Die Mitglieder des Unterausschusses zu Absatz 1 werden von den im JHA vertretenen Fraktionen benannt.
Dem Unterausschuss Jugendhilfe-Haushalt sitzt die oder der Vorsitzende des JHA vor. Ihre oder seine Stellvertretung ist die oder der stellvertretende Vorsitzende des JHA.
Die Mitglieder des Unterausschusses können sich im Falle der Abwesenheit durch ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vertreten lassen.
Der Unterausschuss Jugendhilfe-Haushalt tagt in der Regel nicht öffentlich. Er hat die Aufgabe, haushaltsrelevante, sowie themenbezogene Entscheidungen für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten. Dies betrifft unter anderem die Verwendung von Haushalts- und Zuwendungsmitteln, sowie die Umsteuerung bereits verteilter Mittel.
Über die Beratungen in der Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen. Über die Bestimmungen zur Niederschrift wird auf den Artikel 14 verwiesen.