23-1457

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im Havighorster Redder (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Havighorster Redder in Mümmelmannsberg verläuft durch ein dicht besiedeltes Wohnquartier, in dem Bewohner:innen die Fahrbahn regelmäßig queren müssen.

Auf einer Strecke von ca. 400 Metern zwischen Max-Klinger-Straße und Paul-Klee-Straße

besteht derzeit keine gesicherte Querungsmöglichkeit. Fußnger:innen sind dadurch

gezwungen, die Straße an nicht vorgesehenen Stellen zu überqueren.

Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch und begründet die Notwendigkeit eines

Fußngerüberwegs:

  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit

Durch das Fehlen einer gesicherten Querung kommt es zu ungeordneten

Fahrbahnquerungen, wodurch gefährliche Situationen entstehen können.

  1. Schutz besonders gefährdeter Personengruppen

Insbesondere Kinder, Senior:innen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B.

Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen) sind auf eine sichere Querungsmöglichkeit

angewiesen.

  1. Schließung einer Lücke in der Fußverkehrsinfrastruktur

Eine Strecke von ca. 400 Metern ohne Querungshilfe stellt eine erhebliche infrastrukturelle

Lücke dar und führt entweder zu Umwegen oder zu riskanten Querungen.

Ein Fußgängerüberweg würde die Situation deutlich verbessern, die Querungen bündeln und die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs erhöhen.

  1. Sichere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr

Durch den regelmäßigen Busverkehr mehrerer Linien auf dem Havighorster Redder besteht ein erhöhtes Querungsbedürfnis im Umfeld der Haltestellen. Ein Fußgängerüberweg schafft hier eine sichere und barrierearme Verbindung zwischen Wohngebiet und öffentlichem Nahverkehr.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss Billstedt möge beschließen:

  1. Das zuständigen Stellen werden gebeten, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im Havighorster Redder im Abschnitt zwischen Max-Klinger-Straße und

Paul-Klee-Straße zu prüfen.

  1. Sofern die Prüfung ergibt, dass eine Umsetzung fachlich und verkehrsrechtlich möglich

ist, werden die zuständigen Stellen gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah

einzuleiten.

  1. Der Regionalausschuss Billstedt ist über das Ergebnis der Prüfung sowie über ggf.

eingeleitete Maßnahmen zeitnah zu informieren.

Lokalisation Beta
Mümmelmannsberg Max-Klinger-Straße Billstedt

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