21-4245

Einhaltung "blaue Linien" Lange Reihe - Beiratsempfehlung vom 25. April 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerdelagen zur Außengastronomie an der Langen Reihe hat das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums die Gehwege mit sog. „blauen Linien“ gekennzeichnet. Die aufgestellten Stühle und Tische der Gastronomen müssen sich hinter diese Linie zurückziehen, damit die Fußwege passierbar bleiben. Da die Begrenzungen seitens der Gastronomen und Gäste jedoch nicht in vollem Umfang eingehalten werden und weiterhin Beschwerden vorliegen, stimmt der Stadtteilbeirat über folgende Punkte ab:

 

  1. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert, dass die Einhaltung der Begrenzung „blaue Linien“ vonseiten des Bezirksamtes regelmäßig zu kontrollieren ist, insbesondere in den Abendstunden.
  2. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert, dass das Merkblatt zur Möblierung in der Langen Reihe erneut an alle Gastronomen verteilt wird.
  3. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert, bei wiederholter Missachtung und/ oder wiederholten Beschwerden der blauen Linien, schnelleres Durchgreifen und den Widerruf der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie des jeweiligen Inhabers.

 

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 80 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  MinderheitEnthaltung:-
Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 13Nein:  0Enthaltung:  0

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Die Beiratsempfehlung wurde an das für regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der mit der Sondernutzung verbundenen Regelungen im Rahmen des OWI-Managements zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

Gemäß dortiger Auskunft wird der Gastronomieschwerpunkt ‚Lange Reihe‘ im Rahmen der kapazitativen Möglichkeiten kontrolliert. Hinweisen und Beschwerdelagen wird nachgegangen.

Das in Rede stehende Merkblatt „Information für Antragsteller für Außengastronomie auf öffentlicher Wegefläche“ wird jedem Antragsteller gemeinsam mit dem Genehmigungsbescheid zur Sondernutzung zugestellt.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.