22-4129

Eingabe zu lärmintensiven Veranstaltungen auf der Horner Rennbahn

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Wir sind Anwohner "An der Marienanlage" und wohnen schon länger in Marienthal. Uns ist neuerdings die Lautstärke der Events von der Horner Rennbahn aufgefallen. Heute, den 16.09., geht die Veranstaltung seit heute Morgen um 10 Uhr. Also seit über 8 Stunden. Ein durchgehendes Wummern ohne Pause.

Wir haben nichts gegen Veranstaltungen, wenn die sich an einen bestimmten Rahmen halten. Diese Lautstärke ist wirklich unangenehm und gefühlt wird es von Mal zu Mal lauter. Meine Eltern sind mittlerweile über 80 und wohnen im "Nöpps", also noch näher dran. Die können nicht einfach das Haus verlassen und mal woanders hin. Und wer will das schon machen?

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Das Bezirksamt teilt am 20.10.2023 zur Eingabe folgendes mit:

 

Am 16.09.2023 fand das „Holi Festival of Colours 2023“ auf der Horner Rennbahn in der Zeit von 12:00 bis 21:00 Uhr statt.

 

Die Veranstaltungsfläche auf dem Grundstück der Horner Rennbahn mit den Nutzungen als Freizeitanlage ist eine nicht genehmigungsbedürftige, ortsfeste Anlage im Sinne von § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Freizeitanlage kann ohne behördliche Erlaubnis auf privatem Grund betrieben werden. Es besteht erst bei einem konkreten Anlass die Möglichkeit tätig zu werden. Das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) wurde im Vorfeld nicht beteiligt und hat erst kurz vor der Veranstaltung telefonisch davon erfahren. Der Veranstalter hat bei dem Telefonat zugesichert, sich freiwillig an die Auflagen des letzten Jahres zu halten und die Einhaltung der damals anlassbezogen angeordneten Immissionsrichtwerte auch dieses Jahr durch ein unabhängiges Ingenieurbüro überwachen zu lassen. Die Ergebnisse dieser unabhängigen Überprüfung liegen dem Fachamt schriftlich vor. Hieraus ergibt sich folgender Sachverhalt:

 

Vor Veranstaltungsbeginn wurde die Beschallungsanlage der Bühne über einen Limiter eingepegelt und versiegelt. Im Rahmen einer Schallpegelmessung zwischen 18:00 Uhr und Veranstaltungsende gegen 21:00 Uhr wurde die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte aus dem Vorjahr messtechnisch überwacht. Hiernach sollten die von der Veranstaltung ausgehenden Geräusche an dem Wohngebäude Stoltenstraße 60a den Beurteilungspegel von 70 dB(A) zwischen 12:00 und 20:00 Uhr sowie 65 dB(A) zwischen 20:00 und 22:00 Uhr einhalten.

 

r die Schallpegelmessung wurde ein Ersatzmessort auf dem Gelände der Horner Rennbahn in etwa 260 Metern Entfernung zur Bühne gewählt und die Messergebnisse mit Hilfe eines 3-dimensionalen Berechnungsmodell auf den Immissionsort in 680 Metern zur Bühne umgerechnet. Die am Immissionsort zulässigen Beurteilungspegel und Maximalpegel während des Veranstaltungszeitraumes zwischen 12:00 und 21:04 Uhr wurden sicher eingehalten.

Der Immissionsort "An der Marienanlage" befindet sich mit rund 640 Metern Entfernung zu der Veranstaltung fast in der gleichen Entfernung wie der Immissionsort „Stoltenstraße 60a“. Somit wurden auch dort die zulässigen Beurteilungspegel und Maximalpegel sicher eingehalten.

 

Das zuständige Fachamt hat daher keinen Grund der Beanstandung. Im Falle einer festgestellten Überschreitung der Immissionsrichtwerte des Nutzungskonzeptes für die Horner Rennbahn rde das Fachamt VS als präventive Maßnahmen eine immissionsschutzrechtliche Anordnung im Vorwege erlassen, um diese Veranstaltung in Zukunft entsprechend zu reglementieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.