22-3308

Eingabe: Wildparken in der Straße Beim Rauhen Hause

Vorlage öffentlich

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15.11.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

„In der Straße "Beim Rauhen Hause" in Hamburg-Horn gibt es ein Problem mit "wildem Parken". Zwischen den Hausnummern 41-47 parken die Fahrzeuge seit mehr als einem Jahrzehnt in der Parkanlage Blohms Park, siehe Fotos. Die Fahrzeuge parken dort rechts vom Fußweg und haben die Natur des Parks mittlerweile vollständig zerstört. Auch im oberen Bereich der Straße, in Richtung Rhiemsweg, parken Fahrzeuge regelmäßig auf dem Grünstreifen und zerstören die Natur des Grünstreifens. Im unteren Bereich wird zwischen den Bäumen illegal geparkt.

Dieses illegale Parken ist all die Jahre von diversen Behörden zumindest geduldet worden.

Damit muss nun Schluß sein. Die zersörte Natur muß wieder hergerichtet werden. Folgende Maßnahmen sollten daher ergriffen werden:

 

1) Die illegalen Fahrzeuge müssen vom Teil des Parks entfernt werden (und alle anderen illegalen Parkplätze ebenfalls)

2) Der Natur muss wieder hergerichtet werden, anschließend müssen Modalfilter installiert werden (z.B. Poller, Eichenspaltpfähle...)

3) Es muss verhindert werden, dass anschließend die Fahrzeuge illegal auf dem Gehweg parken und auch zwischen den Bäumen und allen anderen Grünstreifen

4) Die anderen, o.g. illegalen, Parkplätze müssen ebenfalls mit Modalfiltern gegen falsches Parken geschützt werden

5) Aktuell ist die Straße "Beim Rauhen Hause" eine Umleitung für die Veloroute 8. Fahrradfahrer sollten diese Straße auch zukünftig gefahrlos befahren können.“

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:


 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt teilt mit Schreiben vom 10.11.2022 Folgendes mit:

Bei den beparkten Flächen handelt es sich um Gehwege (Grand- bzw. Tiefbauflächen) und nicht in erster Linie um Erweiterungen der Grünfläche. Eine mögliche Installation von Modalitätsfiltern (Poller) sollte die gesamten Nebenflächen nördlich und südlich der Dreiecksfläche umfassen. Eine Umsetzung wäre dabei zeitlich unter Berücksichtigung aktueller prioritärer Projekte abzustimmen. Bezüglich der Fläche auf der angehängten Bild-Datei („Foto_1“) wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes den nachträglichen Einbau von Baumschutzbügeln zeitnah prüfen.

Laut Informationen des Bezirksamtes fahren die Radfahrer in der Straße „Beim Rauhen Hause“ in der Regel im Mischverkehr (Tempo 30-Zone) und die Fußgänger benutzen den ehemaligen Radweg. Für die Ahndung der falsch geparkten Fahrzeuge wird auf die Zuständigkeit des Landesbetriebs Verkehr / das Polizeikommissariat 42 verwiesen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten