22-1987

Eingabe: "Umbau Veringstraße - Vorrang für den LOOP"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.05.2021
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

"Der Umbau der "Veringstraße" im Zuge der Velorouten steht vor der Tür. Zur Förderung des Radverkehrs soll eine Tempo-30-Zone in der "Veringstraße" eingerichtet werden, was ich sehr begrüße.

Eines sticht mir jedoch ins Auge: Auch nach dem Umbau soll der "Gert-Schwämmle-Weg" bzw. der "LOOP" wartepflichtig gegenüber der "Veringstraße" sein. Ich finde es sehr bedauerlich, dass der "LOOP" als eine Art Radschnellverbindung und Teil der Veloroute 11 im Zuge des Veloroutenausbaus nicht bevorrechtigt oder eine Rechts-vor-Links-Regelung erhält. Ich finde dies sollte anders sein und hoffe auf Ihr Verständnis.

Auch oder besonders wegen der jetzigen Planung kann allein durch Markierungen und Verkehrszeichen der "Gert-Schwämmle-Weg"/"LOOP" einfach vorfahrtsberechtigt im Zuge des Umbaus gestaltet werden. Es wären also keine Umplanungen erforderlich und der ‚Zeitverlust' für den Auto- und Busverkehr ist ebenfalls vernichtend klein. Im Anhang finden Sie eine Skizze, wie ich mir meine Idee vorstelle.

Ich bitte Sie sich damit auseinander zu setzen und hoffe auf eine positive Rückmeldung."

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 21.05.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Frage ist an das örtliche PK 44 zu richten, da es hier um eine verkehrsrechtliche Frage geht, die das zuständige Fachamt schon im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit den Verkehrsbehörden während der Vorplanung erörtert hatte. Damals hatte das PK eine Bevorrechtigung des Loops gegenüber der Veringstraße Süd aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

  1. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird r erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.