Eingabe: "Umbau Veringstraße - Vorrang für den LOOP"
Letzte Beratung: 26.05.2021 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 5.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
"Der Umbau der "Veringstraße" im Zuge der Velorouten steht vor der Tür. Zur Förderung des Radverkehrs soll eine Tempo-30-Zone in der "Veringstraße" eingerichtet werden, was ich sehr begrüße.
Eines sticht mir jedoch ins Auge: Auch nach dem Umbau soll der "Gert-Schwämmle-Weg" bzw. der "LOOP" wartepflichtig gegenüber der "Veringstraße" sein. Ich finde es sehr bedauerlich, dass der "LOOP" als eine Art Radschnellverbindung und Teil der Veloroute 11 im Zuge des Veloroutenausbaus nicht bevorrechtigt oder eine Rechts-vor-Links-Regelung erhält. Ich finde dies sollte anders sein und hoffe auf Ihr Verständnis.
Auch oder besonders wegen der jetzigen Planung kann allein durch Markierungen und Verkehrszeichen der "Gert-Schwämmle-Weg"/"LOOP" einfach vorfahrtsberechtigt im Zuge des Umbaus gestaltet werden. Es wären also keine Umplanungen erforderlich und der ‚Zeitverlust' für den Auto- und Busverkehr ist ebenfalls vernichtend klein. Im Anhang finden Sie eine Skizze, wie ich mir meine Idee vorstelle.
Ich bitte Sie sich damit auseinander zu setzen und hoffe auf eine positive Rückmeldung."
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 21.05.2021 wie folgt Stellung:
Die Frage ist an das örtliche PK 44 zu richten, da es hier um eine verkehrsrechtliche Frage geht, die das zuständige Fachamt schon im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit den Verkehrsbehörden während der Vorplanung erörtert hatte. Damals hatte das PK eine Bevorrechtigung des Loops gegenüber der Veringstraße Süd aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.
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