Eingabe: Straßenbenennung nach Rosa Bartl
Letzte Beratung: 07.04.2020 Hauptausschuss Ö 6.3
Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss weitergeleitet. Da hier jedoch keine fachliche bzw. regionale Zuständigkeit ersichtlich ist, wird der Hauptausschuss mit der Eingabe befasst.
„Hiermit möchten wir eine Eingabe machen für eine Straßennamensbenennung nach Rosa Bartl (1884-1968), Illusionistin, Zauberhändlerin, eine der weltweit wenigen Frauen, die in diesem Metier tätig war. Zusammen mit ihrem Ehemann János gründete sie bereits 1910 das erste Zaubergeschäft, welches sich im Bezirk Hamburg-Mitte befand, nämlich am Neuen Jungfernstieg 1. Danach zogen sie um zum Jungfernstieg 24, und nach abermaligem Umzug zum Neuen Jungfernstieg 22.
Angemerkt sei noch, dass es in Wien und in Paris bereits Straßennamen gibt, die ebenfalls nach berühmten Zauberkünstlern benannt wurden: Die Rue de la Robert-Houdin in Paris und die Hofzinser-Gasse in Wien. Hier gibt es sogar eine zweite Straße nach einem Zauberkünstler benannt: Ludwig Döbler Weg.“
Eine Biographie von Rosa Bartl ist in der Datenbank unter www.hamburg.de/clp/frauenbiografien-suche/clp1/hamburgde/onepage.php?BIOID=4621&qR=B zu finden.
Das Staatsarchiv hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Benennung bestehen.
Die Entscheidung des Hauptausschusses kann nach erfolgter Beratung lauten:
a) Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt
- zur Kenntnisnahme,
- zur Berücksichtigung,
- zur Erwägung,
- mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen,
- zur Weiterleitung an die zuständige Behörde,
- als Material zur Information,
überwiesen.
b) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
c) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
d) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
e) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
f) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung und Entscheidung über die Eingabe wird gebeten.
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