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Eingabe Steinbeker Marktplatz VIII

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Mit Entsetzen habe ich erfahren, dass auf dem Kirchsteinbeker Marktplatz weitere 28 Parkplätze geschaffen werden sollen. Ich halte dies für eine fatale Fehlentwicklung, die entgegen jeder zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung läuft.

Zunächst interessiert mich, auf welcher Basis dieser Bedarf festgestellt wurde. Die auf dem Marktplatz bestehenden Parkflächen sind i.d.R. nur teilweise belegt. Die an der Steinbeker Marktstraße (Nr. 10-14) für das Parken zulässigen Flächen auf der Straße sind so gut wie nie belegt (Fotos stelle ich Ihnen gern zur Verfügung).

 

Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass mehr Parkraum notwendig ist? Darüber hinaus möchte ich Sie an die Ziele des Rahmenprogramms „Integrierte Stadtteilentwicklung“ erinnern (Zitat): Mit dem Rahmenprogramm werden nicht nur städtebauliche Ziele verfolgt, sondern sollen auch

die Bildungsperspektiven der Kinder durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur verbessert,

Familien durch soziale Infrastrukturangebote gefördert,

das nachbarschaftliche und kulturelle Leben in den Stadteilen durch Quartierszentren belebt,

die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen verbessert

und die lokale Ökonomie in den Versorgungszentren der Quartiere gestärkt werden.

 

Zugleich sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Wie passt die schleichende und demnächst fast vollständige Umwidmung des Kirchsteinbeker Marktplatzes zu einem Parkplatz zu diesen Zielen? Wir waren auf einem guten Weg. Im Jahr 2007 wurde der Kirchsteinbeker Marktplatz aufwändig umgestaltet und die Aufenthaltsqualität durch Investitionen des Bezirks stark verbessert. Dies hat zur Folge, dass dort Kinder spielen, Anwohner spazieren gehen, ihre Hunde ausführen, sich auf den Bänken niederlassen und gelegentlich Veranstaltungen (Jahrmarkt, ehem. Marktfest) stattfinden. Auch für das Billstedter Zentrum wurden vielfältige Maßnahmen zur Umgestaltung der Verkehrssituation (Anwohnerparken, Radwege, Parkraumbewirtschaftung) zum Wohle der Bewohner und vor allem der Fußnger und Radfahrer durchgeführt, was wir als Bewohner von Billstedt sehr begrüßen. Es kann doch nicht sein, dass in Kirchsteinbek nun eine völlig entgegengesetzte Entwicklung zu mehr Parkplätzen und mehr Raum für den Individualverkehr gefördert wird. Es wurden bereits kürzlich ca. 15 weitere Parkplätze zu Lasten des Marktplatzes eingerichtet.

 

Ich erwarte vom Bezirk Hamburg-Mitte, im Sinne einer nachhaltigen zukunftsweisenden Politik und Verwaltung, dass

keine weiteren Parkplätze auf dem Kirchsteinbeker Marktplatz geschaffen und Steuergelder verschwendet werden, sondern eine nachhaltige und sinnvolle Parkraumbewirtschaftung stattfindet, welche nicht den motorisierten Individualverkehr bevorzugt. Kirchsteinbek benötigt keine weiteren Parkplätze.

die durch die Umgestaltung des Kirchsteinbeker Markplatzes begonnene Entwicklung zu einem lebenswerten Kirchsteinbek fortgesetzt wird und weitere nachhaltige und zielführende Maßnahmen (z.B. Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Begrünung, Spielflächen für Kinder und Jugendliche, Pflege der vorhandenen Infrastruktur, Schaffung von Flächen für Außengastronomie) umgesetzt werden.

moderne Mobilitätskonzepte auch in Kirchsteinbek umgesetzt werden, d.h. es ÖPNV, StadtRad, Carsharing, E-Mobilität und vor allem der Radverkehr (wo ist der Radweg an der Steinbeker Hauptstraße?) die gefördert werden.

 

Dies halte ich, insbesondere im Sinne einer sinnvollen, nachhaltigen und zukunftsorientierten Verwendung von Steuergeldern für geboten, anstatt diese für unsinnige rückwärtsgewandte Vorhaben zu verschwenden.“

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

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Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.