Eingabe Steinbeker Marktplatz VI
Letzte Beratung: 12.03.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.6
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Wir wohnen in der Steinbeker Marktstraße 11 und haben mit Empörung über mehrere unterschiedliche Medien über die geplante Erweiterung von zusätzlichen Parkplätzen auf dem Marktplatz in Kirchsteinbek erfahren.
Zusätzlich wurde mit großer Verwunderung bekannt, dass sich die Planung bereits in einem fortgeschritten Stadium befindet.
Wir haben uns zunächst gefragt, wie es sein kann, dass bei einem solchen Vorhaben die Anwohner nicht rechtzeitig einbezogen werden.
Ferner ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass in anderen Bezirken( Altona, Eimsbüttel ) die Aufenthaltsqualität durch Reduktion von Parkplätzen und Investitionen u. a. für zus. Spielplätze oder Verbesserung der Grünflächen verbessert wird.
Bei uns ist es offensichtlich genau das Gegenteil geplant und damit sind wir nicht einverstanden.
Zumal der Marktplatz bereits anteilig als Parkplatz genutzt wird.
Warum sollen jetzt noch weitere Flächen davon genutzt werden?
Die Fläche wird häufig, nein täglich, u. a. als Spielfläche oder auch nach einem Spaziergang als Ruhepol oder als Aufenthaltsfläche für Familien genutzt. Hierfür sollte weiter investiert werden.
Mit dem geplanten Vorhaben ist eher davon auszugehen, dass sich die Situation nicht verbessern wird. Es sind neue Lösungsansätze in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft erforderlich!
Die Einführung einer Tempo - 30 - Zone, die es schon mal gab, in der Steinbeker Marktstraße sorgt für mehr Sicherheit und nicht die Erweiterung von zusätzlichen Parkplätzen.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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