22-4474

Eingabe Steinbeker Marktplatz IV

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Mit Bestürzung und Wut habe ich von den Plänen erfahren, dass auf dem Kirchsteinbeker Marktplatz noch mehr Parkplätze entstehen sollen! Ich wohne schon fast mein ganzes Leben hier und verfolge die Entwicklung dieses Ortsteils sehr genau. Vor vielen Jahren wurden endlich mal finanzielle Mittel zur Verschönerung des Marktplatzes(z. B. neue, attraktivere Bepflasterung des Platzes mit Sichtachse zur Kirche, Bepflanzungen, Bänke, Spielplatz, usw.) und damit auch zur Aufwertung dieses sozial benachteiligten Stadtteils eingesetzt. In der Folge wurde dieser Platz nicht nur vermehrt von Passanten zur Entspannung aufgesucht, sondern es fanden auch, neben den Jahrmärkten, Stadteilfeste statt, die sehr gut angenommen wurden. Mit Rücksichtnahme auf Anwohner, die scheinbar auf ein Auto angewiesen sind, wurden in den zurückliegenden Jahren bereits nicht geringe Flächen im westlichen, östlichen und südlichen Bereich des Marktplatzes in Parkplätze umgewandelt. Da es in weiten Bereichen der Steinbeker Marktstraße seit einiger Zeit scheinbar keine Halte-und Parkverbotes-Schilder mehr gibt, erklärt sich für mich auch nicht das Argument der Parkplatznot. Auch die Idee, auf dem Parkplatz im westlichen Bereich (Brockhausweg) die Feuerwehr anzusiedeln, ist mir völlig unverständlich, zumal städtische Flächen z.B. auf dem ehemaligen Grundstück des Gasthofes Neubauer(Ecke Mühlenbachbrücke / Mümmelmannsberg) seit Jahrzehnten brachliegen.“

 

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Mit Bestürzung und Wut habe ich von den Plänen erfahren, dass auf dem Kirchsteinbeker Marktplatz noch mehr Parkplätze entstehen sollen! Ich wohne schon fast mein ganzes Leben hier und verfolge die Entwicklung dieses Ortsteils sehr genau. Vor vielen Jahren wurden endlich mal finanzielle Mittel zur Verschönerung des Marktplatzes(z. B. neue, attraktivere Bepflasterung des Platzes mit Sichtachse zur Kirche, Bepflanzungen, Bänke, Spielplatz, usw.) und damit auch zur Aufwertung dieses sozial benachteiligten Stadtteils eingesetzt. In der Folge wurde dieser Platz nicht nur vermehrt von Passanten zur Entspannung aufgesucht, sondern es fanden auch, neben den Jahrmärkten, Stadteilfeste statt, die sehr gut angenommen wurden. Mit Rücksichtnahme auf Anwohner, die scheinbar auf ein Auto angewiesen sind, wurden in den zurückliegenden Jahren bereits nicht geringe Flächen im westlichen, östlichen und südlichen Bereich des Marktplatzes in Parkplätze umgewandelt. Da es in weiten Bereichen der Steinbeker Marktstraße seit einiger Zeit scheinbar keine Halte-und Parkverbotes-Schilder mehr gibt, erklärt sich für mich auch nicht das Argument der Parkplatznot. Auch die Idee, auf dem Parkplatz im westlichen Bereich (Brockhausweg) die Feuerwehr anzusiedeln, ist mir völlig unverständlich, zumal städtische Flächen z.B. auf dem ehemaligen Grundstück des Gasthofes Neubauer(Ecke Mühlenbachbrücke / Mümmelmannsberg) seit Jahrzehnten brachliegen.“

 

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.