Eingabe Steinbeker Marktplatz III
Letzte Beratung: 12.03.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr gern würden wir in der geplanten Bürgersprechstunde etwas mehr über die Planungen zum Marktplatz in Kirchsteinbek erfahren. Wir sind direkte Anwohner und Nutzer des Platzes und haben uns sehr über die Presseberichterstattung gewundert - ehrlicherweise sind wir sogar regelrecht schockiert.
Hier vorab schon einmal unsere Gedanken - auch nach dem Austausch mit Bekannten und Freunden aus unserem Viertel:
Der Marktplatz in Kirchsteinbek ist einer der wenigen freien Plätze in Billstedt. Hier begegnen sich Menschen aus unterschiedlichsten Familien/Haushalten, hier tauscht man sich aus. Ein sehr wichtiger Aspekt in einem Viertel wie Billstedt, finden wir. Zudem ist der Platz eine der wenigen freien Spielflächen für die Kinder in unserem Viertel - hier lernen die Kleinen Fahrradfahren, lassen Ihr neues ferngesteuertes Auto fahren oder rennen miteinander um die Wette. Wir können nicht glauben, dass diese Freifläche nun durch das Schaffen von neuen Parkplätzen verschwinden soll? Lassen Sie uns doch bitte über ein schlaues Gesamtkonzept sprechen, dass die Bedürfnisse von Familien, Anwohnern und künftig auch der Feuerwehr berücksichtigt? Sollte man nicht lieber über eine Kombination aus attraktiver Grün- und Spiel-Fläche, Parplätzen und Begegnunsmöglichkeiten sprechen? Gerade erst ist die Veloroute an der Steinbeker Hauptstrasse aufwändig und sicherlich kostenintensiv ausgebaut worden - sicherlich wäre es auch eine Idee Stadträder auf dem Marktplatz anzusiedeln.
Wir freuen uns auf einen Austausch hierzu. Die reine Schaffung von Parkraum jedenfalls erscheint uns als junge, zugezogene Billstedter Familie jedenfalls viel zu kurz gesprungen - und fast schon ein kleiner Weg zurück in die 60er Jahre. Das kann so ein aufstrebender Stadtteil wie Billstedt doch besser?!“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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