22-3571

Eingabe: Situation im Hammer Park (Lärm, Grillwiese, Müll)

Vorlage öffentlich

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14.02.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

„Mit diesem Schreiben lassen wir, vier Anwohner:innen des Fahrenkamp 5, 20535 Hamburg, Ihnen eine Beschwerde über starke Lärm- und Geruchsbelästigung an der Grillwiese im Hammer Park zukommen. Die Wiese grenzt an unsere Straße und wurde im Sommer 2021 als einzige Fläche im Hammer Park ausgewiesen, auf der das Grillen (noch) erlaubt ist. Zuvor wurden alle Wiesen für diese Aktivität genutzt, so dass sich sowohl der Grillgeruch als auch der von den Menschenansammlungen erzeugte Lärm über den gesamten Park verteilte, anstatt nun komprimiert vor unserer Haustür stattzufinden. Wir Anwohner:innen des Fahrenkamp, leiden seither in einem noch größeren Maße als zuvor alle Parkanwohner:innen unter der Lärm und Geruchsbelästigung. Das ist für uns unzumutbar.

 

Die Ausweisung dieser kleinen Wiese erfolgte unseres Wissens nach aufgrund einer Beschwerde von Anwohner:innen auf der anderen Seite der Grünanlage. Mit dieser Neuregelung hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte anerkannt, dass Anwohner:innen durch Grillgeruch und laute Musik auf unzumutbare Weise gestört wurden. Was wir jedoch nicht nachvollziehen und akzeptieren können ist die Tatsache, dass man offenbar zu dem Schluss kam, dass wir, die Anwohner:innen des Fahrenkamp, uns durch noch komprimiertere Lärm- und Geruchsbelastungen nicht auf dieselbe Weise gestört fühlen würden. Was sich vorher im gesamten Park verteilte, muss nun von uns in geballter Form erduldet werden.

 

Daher fordern wir Sie auf, unser Recht auf ein Wohnen ohne unzumutbare Belästigungen durch Lärm und Grilldämpfe zu verwirklichen, indem Sie Lösungen entwickeln, die zur langfristigen, nachhaltigen Befriedung des Parks führen.

Damit die Beeinträchtigungen mit denen wir im Sommer zu kämpfen haben für Sie nachvollziehbarer werden, erfolgt nun eine detaillierte Ausführung zu der Problematik.

 

Belästigung durch Grill-Emissionen

Bei sommerlichen Temperaturen wird die Grillwiese im Park täglich genutzt, an Wochenenden bereits von nachmittags bis nach 22.00 Uhr. Dies führt dazu, dass wir Anwohner:innen täglich über viele Stunden den Emissionen des Grillens ausgesetzt sind und nicht mehr lüften können. Insbesondere an heißen Sommertagen ist dies unzumutbar. Vor allen Dingen stellt dies ein Problem für die Nutzung der Schlafräume dar, in denen unter diesen Umständen bei hohen Temperaturen ein erholsamer Schlaf nicht möglich ist.

 

Lärmbelästigung

Im gesamten Park und insbesondere auf der Grillwiese, wo die meisten Menschen zusammenkommen, entsteht häufig abends und hier im Besonderen an Wochenenden eine massive Lärmbelästigung. Viele Gruppen bringen leistungsstarke Musikboxen und Anlagen mit. Selbst bei geschlossenen Fenstern ist die Musik deutlich in den Wohnungen zu hören. Auch finden im Park des Öfteren unangemeldete Privatfeiern statt, bei denen mit Musik und Mikrofonen das gesamte Viertel beschallt wird. Es ist bekannt, dass Lärm eine enorme psychische Belastung darstellen kann und zu Stress führt. Sowohl nach der Arbeit als auch an Wochenenden ist Erholung nicht möglich, was nicht zu ertragen ist.

Die Durchsetzung der Nachtruhe ist zudem ein sehr schwieriges Unterfangen. Die Beamt:innen des PK41 nehmen an Sommerwochenenden zahlreiche telefonische Beschwerden über Lärmbelästigungen im Park entgegen. Offenbar aufgrund der Personalsituation kann häufig nicht unmittelbar reagiert werden, so dass es ein bis zwei Stunden dauern kann, bis wirklich Ruhe im Park einkehrt.

 

Umweltverschmutzung

Ein großes Problem stellt ebenfalls die Rücksichtslosigkeit einiger Griller:Innen dar, die erheblich zur Umweltverschmutzung im Park beitragen. Zum einen landen wohl mitunter Stoffe wie Plastik im Feuer, die schädliche Emissionen verursachen und zum anderen wird Müll häufig achtlos im Park liegengelassen. Zudem verrichten offenbar Parknutzer:innen nachts ihre Notdurft in den Gebüschen und hinterlassen dort nicht nur unangenehme Gerüche und Exkremente sondern auch haufenweise Taschentücher.

 

Allgemeine und rechtliche Aspekte zur Parknutzung

 

Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen

An den Eingängen des Hammer Parks weisen Schilder die Fläche als „Geschützte Grünanlage“ nach dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen aus. Dort heißt es in § 1 unter anderem, dass die Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des Gesetzes „der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen“. Diesen Zweck erfüllt der Park in Anbetracht der geschilderten Lärm- und Grillemissionen derzeit leider nicht.

 

Hamburgisches Lärmschutzgesetz

Im Hamburgischen Lärmschutzgesetz (HmbLärmSchG) heißt es in §1, dass sich jeder so zu verhalten hat, „dass erhebliche Belästigungen unbeteiligter Personen durch Geräusche vermieden werden, soweit das nach Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist“. Wir erachten es für Parknutzer:innen als absolut zumutbar, ihre Musik zu jeder Tags- und Nachtzeit nicht so laut aufzudrehen, dass ein ganzes Viertel unfreiwillig damit belästigt wird. Anders verhält es sich natürlich, wenn Genehmigungen der Stadt vorliegen.

Gemäß § 2 HmbLärmSchG dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr keine Arbeiten mit lauten Geräten durchgeführt werden, deren Geräusche unbeteiligte Personen erheblich belästigen würden. Dieser Passus lässt sich aus unserer Sicht gut mit der beschriebenen Situation im Park vergleichen. Auch hier werden Unbeteiligte (Anwohner:innen) erheblich belästigt und zwar insbesondere zu den Zeiten an denen zumindest die Behelligung durch laute Arbeitsgeräte nicht erlaubt ist.

 

hamburg.de

Auf der Homepage der Stadt Hamburg wird ein sehr idyllisches Bild des Hammer Parks gezeichnet. Dort wird der Park als „grüne Oase“ beschrieben, in dem die Geräusche der Stadt nicht rund um die Uhr willkommen sind. Von der ausgewiesenen Grillwiese ist online nichts zu lesen. (Potentielle) Parknutzer:innen und Anwohner:innen, die sich nach Natur, Ruhe und Erholung vom hektischen und lärmigen Stadtalltag sehnen, leiden unter der derzeitigen Situation massiv.

Menschen, die um ihr Ruhebedürfnis wissen, würden sicherlich nicht an eine vielspurige Straße, auf die Reeperbahn oder in die Sternschanze ziehen. Dass ein Park in einem Wohngebiet jedoch genauso lärmig ist, wie die genannten Orte, darf nicht sein. Natürlich ist es nachvollziehbar und erfreulich, dass der Hammer Park viel genutzt wird. Gleichzeitig muss dabei der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es sich um ein Wohngebiet und nicht um eine Partymeile handelt. Es kann nicht sein, dass der Park zu einer Festivalwiese wird, auf der genauso laut gefeiert wird, wie auf dem Kiez.

Aus unserer Sicht sollte der Park ein Ort für rücksichtsvoll gelebte Geselligkeit, Sport, Spiel und Erholung sein.

 

 

 

 

 

Wir fordern die Befriedung des Hammer Parks

Diese Forderung beinhaltet den Ausführungen entsprechend folgende Aspekte

1. Beendigung der Störungen durch Lärm- und Grillemissionen

2. Änderung der Grillregelung

3. Konsequente und unmittelbare Durchsetzung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr

4. Konsequente und unmittelbare Durchsetzung des Lärmschutzgesetzes

5. Verbot der Lärmerzeugung mit Unterhaltungselektronik (bsp. Zulässigkeit nur kleiner Bluetooth-Boxen)

6. Der Park soll gemäß dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen wieder der Gesundheit und Erholung dienen. Denkbar wäre zu diesem Zweck der Erlass und die Durchsetzung einer Parkordnung, wie sie beispielsweise für die Anlage Planten un Blomen existiert.

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde  festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 13.02.2023 wie folgt Stellung:

 

Die Beschwerden der Anwohnenden sind nachvollziehbar. Die Lösung des Problems liegt jedoch nur sehr bedingt in der Hand des Bezirksamts.

 

Zu den Forderungen am Ende des Schreibens:

1. Die Beendigung der Störungen durch Emissionen wären vom örtlichen Polizeikommissariat               durchzusetzen.

2. Die Grillregelung ist durch politische Entscheidungsträger entstanden. Eine weitere Ausdehnung               der Grillzonen wird nach Ansicht von MR das Problem nicht lösen, sondern weiter verteilen. Eine               weitere zeitliche/räumliche Einschränkung müsste kommuniziert und durchgesetzt werden. Die               Durchsetzung einer geänderten Grillregelung wäre nicht in der Zuständigkeit von MR.

3. Die Durchsetzung der Nachtruhe ist in der Zuständigkeit des PK.

4. Die Durchsetzung des Lärmschutzgesetzes ist in der Zuständigkeit des PK. (Ggf. mit VS).

5. rmerzeugung in Grünanlagen ist bereits verboten. Die Durchsetzung ist in der Zuständigkeit               des Polizeikommissariats.

6. Das Erstellen einer konkreten Parkordnung wäre möglich, würde jedoch nichts an der                             Zuständigkeit für die Durchsetzung ändern.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.