22-2365

Eingabe Projekt "BOOT Hamburg" / Sport, Nachbarschaft und Kultur auf dem Billebecken

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 19.10.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.5

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die

Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 2016 planen wir als Nachbarschaftsinitiative im Osterbrook unter dem Begriff „BOOT Hamburg“ einen Begegnungsort für Sport, Nachbarschaft und Kultur auf dem Billebecken. Dieser multifunktionale Ort soll auf dem Wasser geschaffen werden. 2020 sind wir mit unserer Planung in das Modellvorhaben „Mitte Machen“ aufgenommen worden. Seit März 2021 ist die Nachbarschaftsinitiative als „BOOT e.V.“ ein eingetragener gemeinnütziger Verein dessen mehr als 50 Mitglieder fast alle im Osterbrook leben.

Bisher ist geplant, dass die ca. 2,5 Mio Euro, die für den Bau der Anlage notwendig sind, aus den Mitteln des Modellvorhabens finanziert werden. Die notwendigen Mittel für den dauerhaften Betrieb und die Erhaltung der Anlage wird der BOOT e.V. durch die Bewirtschaftung der Anlage (Café, Bootsvermietung) generieren. Die Planungen für das BOOT Projekt sind langfristig ausgelegt und gehen über die im Modell-vorhaben geforderten 20 Jahre Zweckbindung hinaus.

Anlass für unsere heutige Eingabe ist, dass wir sicherstellen möchten, dass trotz der eingeschränkten Kommunikation durch Corona die Möglichkeiten des Bezirksamtes Hamburg-Mitte für die Verwirklichung des BOOT-Projektes voll ausgeschöpft werden. Momentan ist fraglich, ob die für Anfang November gesetzte Frist für die Einreichung der Zuwendungsanträge beim Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) für das Modellvorhaben in unserem Fall eingehalten werden kann.

Als Ursache werden uns fehlende Rückläufe innerhalb des Bezirksamtes Hamburg-Mitte genannt. Damit erscheint das BOOT-Projekt als Teil des Modellvorhabens „Mitte Machen“ gefährdet.

Der BOOT e.V. bittet darum, dass sich der örtlich zuständige Regionalausschuss mit seiner Eingabe beschäftigt und sich auf der Basis der vielfältigen Erfahrungen mit unserer Initiative und der vertrauensvollen Zusammenarbeit der letzten Jahre für das BOOT-Projekt ausspricht.

 

Dieses vorausgeschickt bitten wir die Regionalausschuss folgendes zu beschließen: 

 

  1. Der Regionalausschuss Horn Hamm Borgfelde spricht sich für die Umsetzung des Projekts „BOOT Hamburg“ aus.
  2. der Regionalausschuss bekräftigt den Willen, den Beschluss der Bezirksversammlung zum Modellvorhaben Mitte Machen Drucksache-Nr. 22-1076 vom 17.06.2020 und die Bürgerschaftsdrucksache 21/18149 vom 27.08.2019 umzusetzen. 
  3. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt „BOOT Hamburg“ zu realisieren
  4. Die Bezirksamtsleitung stellt die Anmeldung zum Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber fristgemäß sicher. 
  5. Sollte der Standort am Löschplatz am Billebecken (Hammer Deich) entgegen unserer Erwartungen nicht möglich sein, ist unverzüglich ein geeigneter, ortsnaher Ersatzstandort (z.B. Osterbrookplatz-Baufeld mit der Ausweisung Wassersportzentrum) mit uns als Initiatoren des Projekts abzustimmen.
  6. Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung gebeten.

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglich-keiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

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Das Bezirksamt nimmt zur Eingabe wie folgt Stellung:

 

Mit der Drs. 22/1076 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte im Juni 2020 beschlossen, welche Projekte in das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung (MV) aufgenommen und beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Antragstellung vorgelegt werden sollen. Das Projektvorhaben "BOOT Hamburg - Sport, Nachbarschaft und Kultur auf dem Billebecken" ist eines davon.

Bei der Antragstellung sind die Vorgaben des Bundes gemäß der Richtlinie für Zuwendungsbauten (RZ Bau) zu berücksichtigen. Demnach muss vor Einreichen des Antrags ein Koordinierungsgespräch mit dem Bund geführt sowie der Antragsentwurf erstellt und vorabgestimmt werden. Der Bund führt keine Koordinierungsgespräche über Projekte, wenn deren grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist. Weiterhin erwartet der Bund einen Nachweis über die Finanzierung des künftigen Betriebs über die mit der Zuwendung verbundenen Zweckbindungsfrist, die bei Neubauten 20 Jahre beträgt.

 

Bei dem Projektvorhaben BOOT gibt es folgenden aktuellen Sachstand:

-          Es wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit zu klären, der Bauvorbescheid liegt noch nicht vor.

-          Da der im Projekt vorgesehene Lieger über die öffentliche Grünanlage Löschplatz zu erreichen ist und fest mit dieser verbunden ist, müsste das Bezirksamt Hamburg-Mitte Eigentümerin der Anlage sein und wäre für die Unterhaltung des Liegers verantwortlich. Hierfür sind weder per-sonelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden.

 

Die Gesamtkoordination des Modellvorhabens steht in regelmäßigen Kontakt mit den Antragstellenden des o.g. Projektvorhabens und hat den o.g. Sachverhalt diesen gegenüber dargelegt.

 

Der für das Modellvorhaben zuständige Ausschuss für Sozialraumentwicklung wird regelmäßig über das MV und den Sachstand der einzelnen Projekte informiert. Der Hauptausschuss wurde am 05.10.2021 mit dem MV befasst. In der dortigen Präsentation wird das BOOT als eines der Projekte aufgeführt, deren Antragstellung zum 01.11.2021 gefährdet ist und als Ursachen die ausstehende grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sowie die nicht gewährleistete Finanzierung des künftigen Betriebs genannt.

 

Dieser Sachverhalt besteht unverändert, eine Antragstellung zum 01.11.2021 kann daher nicht erreicht werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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