22-3662

Eingabe: Fußgängerüberquerung Hammer Steindamm und Carl-Petersen-Straße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.03.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

„Ich wohne in Hamm-Nord und möchte anregen, dass zwei neue Fußgängerüberquerungen (Fußgängerüberwege) geschaffen werden. Es handelt sich um zwei Stellen, an welchen viele Fußgänger*innen die Straße überqueren und dabei immer – und teilweise lange – Rücksicht auf Autos nehmen müssen, nicht umgekehrt.

 

Einmal hier:

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Für alle Menschen, die den Hammer Park Richtung Westen verlassen. Meistens stehen auf dem Hammer Steindamm die Autos Richtung Norden, die Autos, die aus dem Norden kommen machen aber das überqueren schwierig und teilweise gefährlich. Eine reine Verengung der Straße hilft an der Stelle wenig, es müssten wirklich die Autos anhalten, wenn Fußgänger (viele sind mit Kindern oder Kinderwagen unterwegs) überqueren wollen.

 

Einmal in dem Bereich:

 

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An der Stelle findet viel Nahversorgung und viel Fußverkehr statt, das ist eine Art Stadtteilkern, es gibt aber keine einzige Überquerung weit und breit. Warum eigentlich?!

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.


 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu der Eingabe wie folgt Stellung:

 

1. Fußngerquerung Hammer Steindamm

Das Bezirksamt unterstützt die Einrichtung eines Fußngerüberweges.

Siehe: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016208

 

2. Fußngerquerung Carl-Petersen-Straße:

Im Zuge der im Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde am 26.03.2019 vorgestellten bezirklichen Maßnahme Carl-Petersen-Straße sind 4 Querungshilfen für den Fußverkehr vorgesehen. Im abgefragten Bereich ist vor Hausnummer 100 ist eine Fahrbahneinengung geplant. Eine Realisierung ist 2023 / 2024 geplant. Der genaue Realisierungszeitraum kann aufgrund erforderlicher Leitungsarbeiten privater Leitungsträger noch nicht benannt werden.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.