Eingabe: Änderung der Verkehrsführung Kreuzung Vogelhüttendeich/Veringstraße
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Die Kreuzung Vogelhüttendeich/Veringstraße ist eine viel frequentierte Kreuzung im Reiherstiegviertel am Stübenplatz und wird von allen Verkehrsteilnehmden (Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, Fußgänger*innen, Kinder, etc.) genutzt. Es gilt hier die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links.
Die Verkehrsführung ist leider sehr unübersichtlich, so dass es zu folgenden Problemen und Gefahren beim täglichen Überqueren der Kreuzung kommt:
1. Aus dem Vogelhüttendeich kommend wird erst kurz vor dem Kreuzungsbereich auf eine Rechts-vor-Links Regelung sowie verkehrsberuhigten Bereich (25 km/h) gewechselt. Es wird die Rechts-vor-Links Regelung von Kraftfahrzeugführenden sehr oft nicht eingehalten und es kommt regelmäßig zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeugführenden oder Kraftfahrzeugführenden und Fahrradfahrenden/Fußgäner*innen. Es ist fast täglich zu beobachten, wie Kraftfahrzeugführende nur knapp einem Auffahrunfall entkommen. Dies führt auch zur regelmäßigen Blockade der Kreuzung. Auch Fahrradfahrenden, kommend aus der Richtung Veringstraße 10, wird regelmäßig die Vorfahrt genommen. Dies ist besonders besorgniserregend, da dies eine große Gefahr für die Fahrradfahrende darstellt.
2. Die Kreuzung ist als Fußgänger*in schwierig zu überqueren, da die Kraftfahrzeuge kommend vom Vogelhüttendeich mit hoher Geschwindigkeit an die Kreuzung fahren. Aufgrund der parkenden Kraftfahrzeuge ist eine Einsicht stellenweise sehr schwierig.
Aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenabwehr für alle Verkehrsteilnehmenden bitte ich um eine Prüfung zur Besserung der Verkehrssituation mittels Fußgängerüberwege, Geschwindigkeitshügel oder ähnlichem.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.