Eine Vorkaufsrechtsverordnung für St. Pauli auf den Weg bringen und dem Verdrängungsdruck auf kulturelle Orte entgegenwirken (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Mit ihren jüngsten Initiativen für die Einführung eines Moratoriums zum Hotelbau auf der Reeperbahn oder für die Einrichtung eines Nachtbeauftragten für den gesamten Stadtteil haben sich die Regierungsfraktionen SPD, CDU und FDP für eine deutliche Stärkung St. Paulis als der Standort für die Nachtkultur in Hamburg ausgesprochen. Die einzigartige Mischung aus Bars, Nacht- und Musikclubs, Theatern, Kneipen und Restaurants sowie rotlichtaffinen Gewerbes ist schützens- und erhaltenswert. Für Menschen, die auf dem Kiez wohnen, arbeiten und leben, ist St. Pauli ein Zuhause.
Dabei ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass der gewachsene Kulturraum nicht nur durch Hotel- und Gewerbeentwicklungen infrage gestellt wird, sondern dass auch ein verändertes Freizeit- und Konsumverhalten Einfluss auf den „Kosmos St. Pauli“ genommen hat. Kioske und Lebensmittelgeschäfte haben das Cornern im öffentlichen Raum beschleunigt, Restaurants und Kneipen sind mit Sommerterrassen in die Erdgeschosse bisheriger Wohnstraßen vorgedrungen. Diese Gemengelage hat zu Verdrängungsprozessen für die klassische Nachtkultur einerseits und zu Konfliktlagen mit der Wohnbevölkerung andererseits geführt.
Zur Stärkung des Kiezes als lebendiger, vielfältiger Ort der Club-, Musik- und Nachtkultur sind Grundeigentümer, Kulturschaffende und Politik aufgerufen, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie bisherige Standorte langfristig gesichert werden können. Ergänzend zu den bisher eingeleiteten Maßnahmen schlagen wir daher vor, eine Vorkaufsrechtsverordnung für St. Pauli zu entwickeln.
Im Geltungsbereich einer Vorkaufsrechtsverordnung kann die Stadt Grundstücke erwerben, um auf die städtebauliche Entwicklung einzuwirken und diese im Sinne gebietstypischer Ziele weiterzuentwickeln. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist möglich, wenn über einen Grundstücksverkauf Vorhaben umgesetzt werden sollen, die den städtebaulichen Entwicklungszielen widersprechen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen: