21-5094.1

Eine Hundeauslaufzone auf der Veddel einrichten; hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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21.03.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5094 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

In Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Damit Hunde ihren Bewegungsdrang ausleben können, werden nach der "Globalrichtline zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen" besondere Orte eingerichtet, in denen das möglich ist.

 

Der Richtline zufolge sind ausreichend Flächen auszuweisen. Dort heißt es: "Die Bezirksämter haben so viele Hundeauslaufzonen einzurichten, dass für die Hundehalterinnen und -halter eine Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa zwei Kilometern möglich ist."

Von der Veddel aus liegen die nächsten Freilaufzonen im Elbpark Entenwerder und am Ernst-August-Kanal. Hundehaltern wird es so sehr schwer gemacht, sich an die Regeln der Hundeverordnung zu halten.

 

In der Vergangenheit ist es nicht gelungen auf der Veddel ein mögliches Grundstück für eine Hundeauslaufzone zu finden. Doch jetzt gibt es einen Vorschlag.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Auf der Veddel soll eine Hundeauslaufzone gem  § 8 Abs. 3 Hundegesetz eingerichtet werden. Eine geeignete Fläche liegt zwischen der Bushaltestelle Hovestieg und der Veddeler Brückenstraße.

Die Bezirksversammlung stellt für dieses Projekt 5.000 Euro aus Sondermitteln der Bezirksversammlung zur Verfügung.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.