E-Scooter von der Muharrem-Acar-Brücke fernhalten
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 dem Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3052 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 05.07.2022 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Der Platz auf der Muharrem-Acar-Brücke, der Bahnhofsbrücke in Wilhelmsburg, ist begrenzt. Wenn Züge der S-Bahn in Wilhelmsburg anhalten, die Fahrgäste den Bahnhof verlassen und die Brücke betreten, kommt es logischerweise zu engem Gedränge. Aus diesem Grund sind abgestellte E-Scooter auf der gesamten Brücke störend und nicht sinnvoll.
Bestenfalls stehen diese abgestellt am Rand der Brücke neben dem Geländer. Im schlechten Fall, der leider eher die Regel ist, liegen sie auf dem Boden vor den Fahrkartenautomaten und den Treppen, sodass die Bürger über diese hinwegsteigen oder um diese herumlaufen müssen. Es kommt sogar vor, dass abgestellte und umgefallenene E-Scooter das Bodenleitsystem für Sehbehinderte blockieren, da diese dort, ohne die Konsequenzen zu bedenken, abgestellt werden. Zusätzlich ist es auch so, dass die Brücke zum Vergnügen als Rampe für E-Scooter Nutzer dient. Hier besteht eine Verletzungsgefahr für Personen, was gefährlich und nicht hinzunehmen ist.
Aus diesem Grund bietet es sich an, auf der Muharrem-Acar-Brücke das Abstellen von E-Scootern zu unterbinden. Diejenigen, die die E-Scooter nutzen, um zum Bahnhof hin oder weg zu kommen, können die E-Scooter auch vor oder hinter der Brücke abstellen bzw. freischalten. Dies gefährdet demenstsprechend nicht den Nutzen und die Nutzung von E-Scootern und schafft mehr Sicherheit für alle.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei den Betreibern, die in Wilhelmsburg E-Scooter anbieten, dafür einzusetzen,
Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.
Ergänzend soll dieser Antrag den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Antrag kann dort Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung für weitere Stadtteile werden.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.08.2022 wie folgt Stellung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit allen derzeit in der Stadt aktiven Anbietern für E-Scooter-Sharing Verabredungen auf freiwilliger Basis getroffen. Zu den vereinbarten Regelungen gehört u.a., dass die BVM sogenannte „No-Parking-Zones“ festlegen kann.
Die BVM befürwortet ein Abstellverbot für E-Scooter insbesondere auf schmalen Gehwegen, Brücken und in Gewässernähe. Dies erhöht nach Ansicht der BVM die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und beugt Vandalismus vor. Deswegen wird die BVM zeitnah eine „No-Parking-Zone“ auf der Muharrem-Acar-Brücke einrichten. Anzumerken ist, dass es aufgrund von GPS-Ungenauigkeiten keine Garantie dafür gibt, dass vereinzelt nicht doch E-Scooter auf der Brücke abgestellt werden können.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.