Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren - für eine verantwortungsvolle Nachverdichtung in Rothenburgsort (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat seit 2011 gemeinsam mit seinen sieben Bezirken ein in der Bundesrepublik Deutschland beispielloses Engagement für bezahlbaren Wohnraum aufgebracht. Der Vertrag für Hamburg ist ein Erfolgsmodell: Stadt einerseits, private sowie öffentliche Wohnungsbauunternehmen andererseits, verpflichten sich gegenseitig mit dem Bau von jährlich 10.000 Wohneinheiten auf bezahlbaren und durch Drittelmix durchmischten Wohnraum in der Stadt.
Neben der Zusage von effizienter sowie unterstützender Bearbeitung von Bauanträgen und Bebauungsplanverfahren sowie einer planerischen Funktion seitens der Stadt, nehmen auch Vorhabenträger bei Bauprojekten eine stärkere Verantwortung in den Quartieren wahr.
Die örtlichen Grundeigentümer und Immobilienunternehmen übernehmen gemeinsam mit dem Bezirk Verantwortung für eine ganzheitliche Quartiersentwicklung auf privaten und öffentlichen Flächen. Unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunalpolitik sowie örtlichen Unternehmen und Institutionen werden konkrete Handlungskonzepte und Einzelmaßnahmen erarbeitet. Ziel ist insbesondere der Anstoß neuer Wohnungsbauvorhaben, begleitet von einer Stärkung der öffentlichen Infrastruktur und der Lebensqualität im Quartier.
In Rothenburgsort – gelegen zwischen Billhorner Mühlenweg, Billhorner Röhrendamm, Lindleystraße und Stresowstraße – sind in der jüngsten Vergangenheit mehrere Vorhaben der SAGA der Öffentlichkeit vorgestellt worden, die Nachverdichtungspotenziale aufzeigen und preiswerten Wohnraum schaffen wollen. Stadtteil und Bezirkspolitik haben sich in diesem Sinne positiv positioniert. Deutlich kritisiert wurden jedoch u.a. die Geschossigkeit der Bebauung, die Qualität und Materialität der Fassadengestaltung, ein fehlendes Freiraumkonzept und unzureichende Angebote im Bereich Verkehr. So wurden beispielsweise für die neu zu errichtenden Wohnungen keine zusätzlichen Parkplätze bzw. keine alternativen Verkehrskonzepte (Quartiersgaragen, Vorhaltebereiche für Carsharing-Dienste, o.ä.) vorgestellt.
Aus Perspektive der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und ihrer Gremien greifen die vorgestellten Planungen der SAGA zu kurz. Bei der Nachverdichtung eines schon bisher durch starken Parkdruck gekennzeichneten Quartiers müssen nachhaltige Antworten für die Verkehrsproblematik gefunden werden. Zudem ist klar: Bauliche Nachverdichtung kann nur in Verbindung mit einer Qualitätssteigerung der Grün- und Freiflächen einhergehen. Höhenentwicklung und Fassadengestaltung der geplanten Neubebauung sind im Kontext des Bestands, aber auch in Bezug auf die benachbarte Entwicklung insbesondere am Billhorner Röhrendamm zu beurteilen.
In diesem Sinne regen die Fraktionen der Koalition die Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens an, das fachgerechte Antworten die beschriebenen Zielkonflikte liefert. Zugleich ist zu überprüfen, ob durch die ganzheitliche Betrachtung des Gebiets zusätzliche Potenziale für den Wohnungsbau erschlossen werden können. Somit bietet sich die Chance, das Areal unter zeitgemäßen Gesichtspunkten von Grund auf zu betrachten. Neben den klassisch städtebaulichen Aspekten sind hier auch Klimaschutz und ökologische Grünflächengestaltung zu nennen, die gleichsam einen erhöhten Freizeitwert für die Anwohnerinnen und Anwohner bieten, als dies aktuell der Fall sein kann.
Aus diesen Gründen möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass
1. Die Vorhabenträgerin für das beschriebene Quartier zwischen Billhorner Mühlenweg, Billhorner Röhrendamm, Lindleystraße und Stresowstraße und die dort geplante Nachverdichtung im Wohnungsbau ein städtebauliches und freiräumliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
2. In dieses Wettbewerbsverfahren BSW, Bezirk, Bezirkspolitik sowie die lokale Öffentlichkeit, z.B. in Gestalt des Stadtteilrats, eingebunden werden.
3. In diesem Verfahren die begrüßenswerte Absicht zur Schaffung von einer möglichst großen Anzahl von bezahlbaren Wohnungen mit einer verantwortungsvollen Quartiersentwicklung in Deckung gebracht wird und die bisherigen Planungen kritisch in Hinblick auf Wohnungs- und Belegungsmix, Geschossigkeit, Fassadengestaltung, Freiraum- und Verkehrsplanung sowie ökologische Aspekte überprüft werden.
4. Dem zuständigen Stadtplanungsausschuss berichtet wird.
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