22-1279

Digitalisierung der Verwaltung weiter vorantreiben (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.09.2020
Sachverhalt

 

Die anhaltende Covid-19-Pandemie wirkt sich weiterhin auf die Stadtgesellschaft und die Arbeitswelt aus. Hiervon war und ist die öffentliche Verwaltung in besonderem Maße betroffen. Bereits seit dem Frühjahr 2020 müssen viele Prozesse in Anbetracht der Gefährdungslage digital laufen, ein persönliches Vorsprechen war nicht möglich. Dem Anspruch, den Bürge rinnen und Bürgern auch weiterhin den besmöglichen Service zu bieten, muss nun unter anderen Bedingungen gerecht werden.

Im Zuge der hamburgweiten Lockerungen wurden Konzepte entwickelt, um die Kundenverkehre wieder in begrenztem Maße zuzulassen. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass diese oftmals gar nicht notwendig sind und im Sinne einer bürgerfreundlicheren Verwaltung digital abgewickelt werden können. Zudem wurde deutlich, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hiervon stark profitieren und die Bearbeitung von Vorgängen flexibler handhaben können.

Bislang laufen jedoch noch zu viele Anliegen analog und erfordern ein persönliches Erscheinen in der jeweils zuständigen Dienststelle.

Daher soll auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen die weitere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen beschleunigt und auf weitere Bereiche in der öffentlichen Verwaltung ausgedehnt werden. Denkbare Handlungsfelder sind Posteingänge oder die Archivierung von Akten.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen innerhalb des Bezirksamtes Hamburg-Mitte weiter zu forcieren und sich dabei u.a. auf die Archivierung von Bestandsakten sowie einen elektronischen Posteingang zu konzentrieren,
  2. sich bei den jeweils zuständigen Stellen für die Bereitstellung von Mitteln einzusetzen, die u.a. für die Anschaffung und / oder Aufrüstung bestehender technischer Lösungen notwendig sind,
  3. sich bei den jeweils zuständigen Stellen im Senat für eine Intensivierung der Bemühungen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung einzusetzen,
  4. den Hauptausschuss über Entwicklungen zu den vorgenannten Punkten zu informieren.