Digitalisierung der Sitzungen aus dem Saal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0922 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie haben auch einen deutlichen Effekt auf die Arbeit der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und ihrer Gremien. Nach den aktuellen Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15.04.20 und des Hamburgischen Senates vom 18.04.20 werden die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aus Infektionsschutzgründen noch eine gewisse Zeit andauern.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte versucht schon seit einigen Jahren neue digitale und transparente Beteiligungsformen für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Die aktuelle Situation hat dazu auf vielen Ebenen Bewegung in die bislang sehr starren Bestimmungen gebracht. Wir wollen diesen Schwung nutzen, um nicht nur während der Zeit der Krise eine Teilnahme und Rücksprache aller Mitglieder der Bezirksversammlung zu ermöglichen, sondern auch darüber hinaus die aktuell notwendigerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Sitzungen öffentlich zu machen.
Dies stellt eine technische und rechtliche Herausforderung dar, der sich die Fraktionen von SPD, CDU und FDP stellen wollen. Vor allem datenschutzrechtlich stellt die geplante Live-Stream-Übertragung der Sitzungen des Hauptausschusses bzw. der Bezirksversammlung im Internet eine Übermittlung personenbezogener Daten weltweit an eine Vielzahl unbestimmter Personen dar, was eine besondere datenschutzrechtliche Einordnung erfordert.
Aus diesem Grunde möge der Hauptausschuss beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Echtzeitübertragung der Sitzungen des Hauptausschusses bzw. der Bezirksversammlung zu ermöglichen. Dies möge bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2020 umgesetzt werden.
Die Hinweise der bezirklichen Datenschutzbeauftragten, die im Rahmen der Prüfung eines ähnlichen Ersuchens in einem anderen Bezirksamt aufgenommen wurden, sollen analog gelten:
- Vorherige informierte schriftliche Einwilligung der Betroffenen vor der Übertragung,
- Beschränkung der Kameraführung auf das Rednerpult,
- technische Möglichkeit zur jederzeitigen Aussetzung der Übertragung,
- vorherige Erstellung der erforderlichen Datenschutzunterlagen (Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit, Datenschutz-Folgeabschätzung, Einwilligungserklärung (s.o.) und allgemeine Informationen nach Art. 12 – 14 DSGVO).
- Zeitnah: Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung
Der Saal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte verfügt über eine vorbildliche Technik. Um jedoch die vielfältigen Möglichkeiten der Kamerainstallationen auch ins Internet übertragen zu können, sind technische Anpassungen notwendig. Die Bezirksversammlung stellt hierfür einen Betrag von bis zu 3000,- EUR zur Verfügung. Der Bezirksamtsleiter wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den anderen Bezirksämtern an einer einheitlichen technischen Lösung und Bekanntgabe zu arbeiten.
Das Bezirksamt teilt mit, dass ein Teil der neu zu beschaffenden Technik investiver Natur ist und diese Maßnahmen daher aus dem Förderfonds investiv finanziert werden.
Im PSP-Element „Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung“, welches für mögliche konsumtive Maßnahmen in Frage kommt, stehen aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung. Daher hat die Vorsitzende der Bezirksversammlung ihr Einverständnis gegeben, dass die Finanzierung weiterer Maßnahmen aus ihren (persönlichen) Verfügungsmitteln sichergestellt ist.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.