Die Stadtteilschule Wilhelmsburg zusammenwachsen lassen
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage 22-1100.1 in ihrer Sitzung am 22.10.2020 einstimmig beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wurde gebeten, der Intention des Beschlusses zu entsprechen und eine Stellungnahme zur Information für den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel abzugeben.
Die Stadtteilschule Wilhelmsburg ist mit ihren Klassen von Vorschule bis Jahrgang 13 auf drei Gebäude in Wilhelmsburg verteilt. Perlstieg 1 mit den Klassen 0-7, Rothenhäuser Straße mit den Klassen 8-10 und weitere Klassen und die Gymnasiale Oberstufe im Gebäude an der Georg-Wilhelm-Straße. Zwischen den beiden letzteren Schulgebäuden verläuft der Perlstieg. Der Perlstieg ist eine Stichstraße mit Wendehammer. Einige wenige Anwohner*innen der Georg-Wilhelm-Straße nutzen den Wendehammer als Parkplatz. Der meiste und gefährlichste Verkehr am Perlstieg entsteht allerdings durch Eltern, die morgens ihre Kinder bringen oder nachmittags nach der Ganztagsschule abholen.
Diese Eltern gefährden die Kinder, die zum Beispiel mit dem Bus kommen und an der Bushaltestelle Rothenhäuser Straße aussteigen und dann über den Schulhof Georg-Wilhelm-Straße zum Standort Perlstieg gehen - und dort vor einem schwer überschaubaren Bienenschwarm von an- und abfahrenden Autos stehen. Diese Gefährdung muss beendet werden.
Zum Standort Perlstieg der Stadtteilschule müssen hinfahren: Feuerwehr und Notdienste im Gefahrenfall, im Regelfall Caterer, Handwerker*innen und Gärtner*innen. Außerdem ist die Zufahrt zum Lehrer*innen-Parkplatz vom Wendehammer aus. Diese Personengruppen kann man auch mit einem Schlüssel oder einer Chipkarte ausstatten, da sie nicht groß fluktuieren.
Die Bauarbeiten an der Schule Perlstieg werden zum Sommer hin im westlichen Teil des Schulhofs beendet sein, so dass Baufahrzeuge nur noch über den Wilhelm-Carstens-Weg Zufahrt zum Gelände benötigen.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg-Veddel fordert den Bezirksamtsleiter auf,
geeignet sind, sowohl der Feuerwehr als auch anderen geeigneten Personengruppen schnell Zugang zu gewähren.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 44 mit Schreiben vom 17.11.2020 wie folgt Stellung:
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Bei dem Perlstieg handelt es sich um eine Sackgasse mit Wendehammer innerhalb einer Tempo 30 Zone. Der Perlstieg hat eine Länge von ca. 130 Metern und geht von dem Wilhelm-Carstens-Weg ab, bei dem es sich auch um eine Sackgasse handelt, an dessen Ende sich die Zufahrt zu einem Seniorenheim befindet. Der Perlstieg wird in der Kehre von den Anwohnern der Häuserblocks Georg-Wilhelm-Straße als Parkraum genutzt. In dem Perlstieg findet kein Durchgangsverkehr statt.
Der Perlstieg ist eine dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Verkehrsfläche.
Durch eine Sperrung der Straße würde der Widmung widersprochen. Um diese Fläche nur noch einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung zu stellen, müsste diese entwidmet werden.
Zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulschlusses werden viele Kinder mit dem PKW gebracht und abgeholt. Dieser Umstand stellt jedoch eine abstrakte Gefahr dar. Eine Unfallauswertung für den Bereich Perlstieg ergab, dass sich in den letzten drei Jahren lediglich drei Unfälle ereignet haben. Alle diese Unfälle standen in Verbindung mit dem Ein-oder Ausparken. Zu Unfällen, bei denen Fußgängern bzw. Kinder beteiligt waren, kam es seit Aufzeichnung der elektronischen Unfalltypensteckkarte, die seit 1995 geführt wird, nicht.
Die VD 5 sieht somit keine besonderen Umstände gegeben, die es zwingend erforderlich machen, den Perlstieg zu sperren. Es besteht keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Zudem würde sich durch Wegfall der Parkmöglichkeiten im Perlstieg der Parkraummangel insbesondere in der Georg-Wilhelm-Straße weiter verschärfen.
Auch die Elterntaxis würden sich durch die Maßnahme nicht reduzieren, sondern auf den Bereich vor dem gesperrten Straßenteil verlagern.
Das PK 44 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die BSB nimmt mit Schreiben vom 18.11.2020 wie folgt Stellung:
Die BSB teilt mit, dass sie der Stellungnahme der Polizei nichts mehr hinzufüge.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.