21-5031.2

Dialog-Display Neuenfelder Straße

Mitteilung öffentlich

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21.01.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat die Drucksache in ihrer Sitzung am 21.11.2019 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion – beschlossen und festgelegt, dass die noch ausstehende Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) an den Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel zur Kenntnisnahme gegeben werden soll.

 

 

Am Niedergeorgswerder Deich befinden sich seit Oktober 2013 zwei Dialog-Displays, die die Autofahrer über ihr Fahrverhalten vor der dortigen Schule informieren. Zum einen ein „Langsam“, wenn die Geschwindigkeit von 30 km/h tagsüber bzw. 50 km/h nachts überschritten wird. Zum anderen ein „Danke“, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterschritten wird. Dies sowohl am Tage wie auch nachts.

 

Der Bereich vor der Nelson-Mandela-Schule in der Neuenfelder Straße wird von Kindern und Jugendli-chen durch die Nutzung der Bushaltestellen, der Sportanlage Prassekstraße und nicht zuletzt durch das Einzelhandelsangebot, stark frequentiert. Zur Gefahrenabwehr könnte hier ein Dialog-Display die Kraftfahrer auf mögliche Fehlverhalten aufmerksam machen.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 vor der Nelson-Mandela-Schule in der Neuenfelder Straße ein Dialog-Displays-Paar – mit den Einstellungen wie am Niedergeorgswerder Deich – aufgestellt wird.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Planung und Umsetzung zu informieren.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.12.2019 wie folgt Stellung:

 

Bezugnehmend auf die Beschaffung und den Betrieb von Dialog-Displays in den Bezirken wird auf die Vereinbarung über den Betrieb von sanktionsfreien Geschwindigkeitsanzeigern (Dialogdisplays) vom 18.01.2013 verwiesen.

Danach wurden zum Start des Projektes durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer mit Unterstützung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 14 Dialog-Displays beschaffen und dessen Betrieb einschließlich Betriebskosten bis längstens 31.12.2020 ermöglicht.

Den Bezirksämtern war es darüber hinaus unbenommen, beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) weitere Geräte zu beantragen. Diese zusätzlichen Geräte wären im Wege der Ablöseberechnung durch das jeweilige Bezirksamt zu erstatten.

Insofern wird durch die Behörde für Inneres und Sport auf die Eigenzuständigkeit der Bezirke verwiesen.

 

 

Das Bezirksamt teilt ergänzend folgendes mit:

Die dem Bezirksamt durch die BWVI zur Verfügung gestellten Straßenunterhaltungsmittel enthalten keine Mittel für Dialog-Displays. Dem Bezirk stehen damit keine Gelder für das Thema zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.