22-1980

Der Gastronomie aus dem Lockdown helfen (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.05.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.4

Sachverhalt

 

Bereits im vergangenen Sommer, vor Beginn des mittlerweile über ein halbes Jahr andauernden Lockdowns, wurden den Gastronomen der Stadt viele fragwürdige Bedingungen auferlegt, um die Übertragung des Coronavirus in ihren Betrieben zu minimieren: Tische wurden auseinandergerückt, um den Mindestabstand einzuhalten und die Sitzplatzkapazität zu reduzieren. Desinfektionsspender wurden aufgestellt und Gäste beim Betreten der Lokale dazu angehalten, ihre Hände zu desinfizieren. Ein überwiegend sinnfreier Maskenzwang von der Eingangstür bis zum Sitzplatz, nicht aber an den Tischen selbst, musste vom Personal durchgesetzt werden. Hingegen musste das Personal selbst die Masken dauerhaft tragen. Kontaktdaten mussten erst erfasst und aus Angst vor Bußgeldern dann auch noch kontrolliert werden. Viele Gastronomen investierten in Plexiglasscheiben, die zwischen den Tischen aufgestellt wurden. Aufgrund einer willkürlichen Sperrstunde mussten zahlende Gäste abends aus den Lokalen geworfen werden. Zum Dank für all diese Anstrengungen und kostspieligen Maßnahmen wurden am 28. Oktober 2020 die gastronomischen Betriebe der Stadt geschlossen.

 

Bis heute durften sie nicht wieder öffnen. Erst war die Rede davon, der Lockdown würde einen Monat dauern, dann war die Rede davon, er müsse bis Weihnachten verlängert werden, dann bis Mitte Februar, dann bis Ostern nun bis Pfingsten. Viele Gastronomen schauen nun in den wirtschaftlichen Abgrund, halten sich nach einer halbjährigen Schließung zum Teil mühselig mit Außerhausverkauf über Wasser und werden immer abhängiger von staatlichen Hilfszahlungen, die nur schleppend und allmählich bei den Opfern der Lockdown-Politik ankommen.

 

Ob Gaststätten tatsächlich ein erhöhtes Ansteckungsrisiko dargestellt haben, hat im Hinblick auf die angeordneten Maßnahmen keine Rolle gespielt. So ist der Bürgerschaftsdrucksache 22/2462 zu entnehmen, dass beispielsweise im Bezirk Harburg vom 1. Mai 2020 bis 4. Dezember 2020 keine einzige Ansteckung mit dem Coronavirus im Infektionsumfeld „Restaurant, Gaststätte“ erfolgte, trotzdem mussten auch hier die Gastronomen in den Lockdown. Nun, nachdem endlich mit einiger Zuversicht vom baldigen Ende des Lockdowns gesprochen werden kann, stehen die Gastronomen, die noch nicht ruiniert sind vor einer neuen Herausforderung, nämlich ihre Betriebe wieder reibungsarm hochfahren zu können. Lieferketten, wie beispielsweise im Brauereigewerbe, werden vermutlich einige Wochen benötigen, um wieder die Vorlockdownkapazitäten erreichen zu können. Mitarbeiter, die nicht über Kurzarbeitsverträge haben gehalten werden können, müssen ggf. erst wieder neu angestellt und eingearbeitet werden. All dies wird zusätzliche Anstrengungen, sowohl in organisatorischer, als auch in finanzieller Hinsicht von den Gastronomen erfordern, mit denen wir sie nicht alleine lassen sollten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen, den Bezirksamtsleiter aufzufordern,

 

1. alle betriebsbehindernden Auflagen für gastronomische Betriebe, sobald als möglich aufzuheben,

2. eine Ansprechstelle im Bezirksamt zur Unterstützung gastronomischer Betriebe einzurichten, die Anträge im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Betriebs vorrangig bearbeitet und eine Übersicht über die drängendsten Probleme der Gastronomischen Betriebe im Bezirk, im Zusammenhang mit den Neueröffnungen erstellt,

3. im Rahmen der Befugnisse des Bezirksamtes, Erleichterungen für die Wiederaufnahme des gastronomischen Betriebes, im Hinblick auf die festgestellten Probleme zu gewähren, bzw. auf deren Gewährung bei den zuständigen Behörden zu drängen.

 

 

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