Bundestagswahl 2021 im Bezirk Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann
Am 26.09.2021 fand die Bundestagswahl statt. Laut Zeugenberichten wurde in einigen Wahllokalen keine Ausweiskontrolle durchgeführt, somit wäre es für nicht-wahlberechtigte Bürger möglich gewesen widerrechtlich an der Wahl teilzunehmen. Zudem war es bei der Beantragung zur Briefwahl möglich, ohne sich ausweisen zu müssen, eine abweichende Adresse zur Zusendung der Briefwahlunterlagen anzugeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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