22-2306

Bundestagswahl 2021 im Bezirk Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann

 

Am 26.09.2021 fand die Bundestagswahl statt. Laut Zeugenberichten wurde in einigen Wahllokalen keine Ausweiskontrolle durchgeführt, somit wäre es für nicht-wahlberechtigte Bürger möglich gewesen widerrechtlich an der Wahl teilzunehmen. Zudem war es bei der Beantragung zur Briefwahl möglich, ohne sich ausweisen zu müssen, eine abweichende Adresse zur Zusendung der Briefwahlunterlagen anzugeben.  

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche und wie viele Auffälligkeiten gab es bei der Bundestagswahl 2021 in den Wahllokalen im Bezirk Mitte? Bitte aufschlüsseln nach Wahllokal und Art der Auffälligkeiten.
  2. Ist es laut der aktuellen Gesetzeslage zulässig ohne Ausweiskontrolle wählen zu gehen?
  3. Was wird getan, um Wahlbetrug zu verhindern?
  4. Gab es Meldungen seitens der Bürger zu Unregelmäßigkeiten während der Wahl? Wenn ja, wie viele und was wurde gemeldet?