Bündnis für den Radverkehr, hier: Jährliche Vereinbarung 2019
In dem Bündnis für Radverkehr vom 23.06.2016 ist unter Ziffer II.3 festgehalten, dass die Bezirksämter und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die im jeweiligen bezirklichen Zuständigkeitsbereich liegenden Infrastrukturmaßnahmen jährliche Vereinbarungen abschließen. Diese umfassen die bauliche Herrichtung der Velorouten, unabhängig vom Routenverlauf auf Hauptverkehrs- oder Bezirksstraßen und in begründeten Fällen auch die Herrichtung von Bezirksrouten und sonstigen Radverkehrsführungen.
Die jährlichen Vereinbarungen werden verbindlicher Teil des Bündnisses für den Radverkehr.
Beiliegend die von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Bezirksamtsleitung (im Original unterzeichnete) jährliche Vereinbarung 2019 einschließlich Anlagen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Jährliche Vereinbarung 2019 mit Anlage