22-2703

"Bündnis für den Rad- und Fußverkehr" - Stellungnahme des Ausschusses für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.02.2022
Sachverhalt

 

Hamburg hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2030 soll der Anteil der umweltverträglichen Verkehrsmittel (sogenannter Umweltverbund) auf 80% am gesamten Verkehrsaufkommens steigen. Dazu wird das "Bündnis für den Radverkehr" um den Aspekt "Fußverkehr" erweitert.

Diese inhaltliche Erweiterung bedeutet aber auch, dass die von den Bezirken zu bewältigenden Aufgaben der Stadt umfangreicher werden. Für die Umsetzung müssen die Bezirksämter ausreichend Personal haben. Stellen, die auf ein oder zwei Jahre befristet sind, sind für kompetente Mitarbeiter*innen wenig attraktiv und können oft nur unter großen Schwierigkeiten besetzt werden. 

Im Entwurf ist der Teil zum Radverkehr sehr ausführlich (33 Seiten). Die bislang gemachten Erfahrungen werden  mit nachvollziehbaren Beispielen dargestellt und darauf aufbauend das weitere Vorgehen begründet.

Demgegenüber ist der Teil zum Fußverkehr vergleichsweise knapp (6 Seiten). Die schon seit längerem bekannten Probleme werden benannt. Aber die allgemein gehaltenen Grundsätze lassen nicht eindeutig erkennen, wie eine Lösung dieser Probleme aussehen soll. Exemplarisch hierzu zwei Aspekte:

„Bei Planungsprozessen ist die hohe Schutzbedürftigkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu berücksichtigen, auch im Verhältnis zu Radfahrenden und insbesondere im Verhältnis zum motorisierten Verkehr.“

Offen bleibt, in welcher Form der Schutz erfolgen soll. Die Beseitigung aller kombinierten Fuß- und Fahrradwege wäre eine Möglichkeit. Dies ist u.a. auch deshalb umgehend nötig, weil E-Bikes und Lastenräder schwerer und z.T. auch länger sowie breiter sind als herkömmliche Fahrräder. Eine andere sinnvolle Maßnahme wäre es, Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen in geringeren Abständen als bislang und auch generell in Tempo-30-Zonen einzurichten.

„Vergrößerung der effektiv nutzbaren Gehwegflächen“:

Da nicht überall die Verbreiterung der Gehwege möglich ist, muss unbedingt die Nutzung von Gehwegen als Parkfläche verhindert werden. D.h. etwaige Genehmigungen für ein teilweises Parken auf dem Gehweg müssen genauso widerrufen werden, wie das regelwidrige  Parken geahndet werden muss. Dieser Aspekt spielt auch bei dem Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen eine entscheidende Rolle. Deshalb ist nach den bisherigen Erfahrungen mit den Zusagen der Verleihfirmen die Einrichtung von definierten Abstellzonen ebenfalls als unzureichend anzusehen. In den innerstädtischen Wohnvierteln werden mangels Alternative Fahrräder meist an Baumschutzbügeln, Verkehrsschildern, Lampenmasten und Zäunen angeschlossen. Dadurch werden Gehwege eingeengt. Hier könnte eine forcierte Umwidmung von Parkplätzen in Fahrradabstellplätze helfen.

In dieser Form gibt es viele Stellen in dem Entwurf, die unseres Erachtens konkretisiert werden müssen. Auf jeden Fall müsste das Spektrum an möglichen Maßnahmen deutlich werden.