Binnenhochwasser-Gefahr auf Finkenwerder - Gespräch mit der BUKEA im Regionalausschuss Finkenwerder (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Der Klimawandel führt zu immer häufigeren Extremwetterereignissen. Aktuell sind durch andauernde Regenfälle und Starkregen viele Regionen in Deutschland, insbesondere auch Norddeutschland, von erheblichen Hochwassern und damit verbundenen Zerstörungen betroffen.
Speziell Finkenwerder ist durch seine räumliche Lage zwischen Tideelbe und Alter Süderelbe besonders gefährdet. Dies zeigte sich nach der Sturmflutsaison 2021/22 erneut am Weihnachtswochenende 2023, an dem Hamburg durch mehrere hoch auflaufende Tiden (Kettentiden) von einer schweren Sturmflut mit extremem Hochwasser bedroht war. Gleichzeitiger Starkregen führte in Marsch, Moorgürtel und Geest – insgesamt ein Einzugsgebiet von über 89 km2 – zu ausgesprochen hohen Wasserständen, die dort nicht mehr gehalten werden konnten und sich über das für diesen Fall vorgesehene Grabennetz in die Alte Süderelbe entwässerten.
Die Alte Süderelbe lief voll und drohte nun ihrerseits überzulaufen, da das Wasser wegen der Sturmflut nicht in die Tideelbe abfließen konnte. Nur durch den engagierten Einsatz von Feuerwehr, THW, der Polizei, der Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer, die das Wasser aus der Alten Süderelbe abpumpten, konnte Schlimmeres verhindert werden. Dazu waren zeitweise über 100 Hilfskräfte im Einsatz, es kamen Hochleistungspumpen aus dem Hamburger Umland und Bremen zum Einsatz und der Aue-Hauptdeich, die Hauptzufahrtsstraße nach Finkenwerder, musste für zwei Tage gesperrt werden.
Um zukünftig bei sich durch den Klimawandel vermutlich häufenden Extremwetterlagen ähnlicher Art sicherzustellen, dass Finkenwerder nicht durch ein Binnenhochwasser voll läuft, bedarf es eines effektiven Hochwasserschutzes. Teil dieses Schutzes muss unter anderem ein Schöpfwerk sein, wie es der am 28. Oktober 2004 getroffene Planfeststellungsbeschluss zur „wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ bereits umfasst.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist für den Hochwasserschutz in der Freien und Hansestadt zuständig. In einem Brief vom 23. Mai 2023 an die Präsidentin der Bürgerschaft der FHH teilt die BUKEA als Antwort auf die Drs. 22/7240 mit, dass die grundsätzliche Genehmigungsgrundlage für den Neubau des Schöpfwerkes Storchennest mit diesem Beschluss zwar geschaffen wurde, Gegenstand des Beschlusses aber keine technischen Planungen, sondern eine Reihe wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seien, zu dem auch ein Neubau gehöre. Dieser diene aber lediglich der Anhebung und der Verstetigung des Betriebswasserstandes der Alten Süderelbe aus naturschutzfachlichen Gründen.
Einen Absatz tiefer heißt es: „Durch die Instandsetzung des Siellaufs am Storchennestsiel und dem Einbau einer neuen Steuerungstechnik kann der Wasserstand der Alten Süderelbe für Ent- und Bewässerungszwecke zuverlässig über das Storchennestsiel gesteuert werden“.
Etwas später heißt es: „Unter rein naturschutzfachlicher Sicht besteht daher kein Bedarf mehr für den Neubau eines Schöpfwerks Storchennest. Unter Berücksichtigung des vorsorgenden Hochwasserschutzes ist der Bau eines Entwässerungsschöpfwerkes (…) jedoch auch aus heutiger Sicht zielführend“. Hier stellt sich die Frage, ob der Wasserstand nach Ansicht der BUKEA auch bei Hochwasserlagen zuverlässig gesteuert werden kann oder der Bedarf eines Entwässerungsschöpfwerkes besteht.
Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Überlegungen einer Wiederanbindung der Alten Süderelbe an die Tideelbe. Trotz Abschlussbericht des Forums Tideelbe vom 30. September 2020 wurde die Stiftung Lebensraum Elbe mit einer weiterführenden vertiefenden Untersuchung zur Öffnung beauftragt. Die Stiftung untersteht per Gesetz unmittelbar der Aufsicht der zuständigen Behörde, also der BUKEA. Ergebnisse oder Zwischenergebnisse der vertiefenden Untersuchungen sind bis heute nicht bekannt.
Angesichts der oben beschriebenen klimabedingten Extremwetterlagen mit Auswirkungen wie Binnenhochwassern wäre eine Öffnung der Alten Süderelbe sicher nicht im Sinne des Hochwasser- und Katastrophenschutzes.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss:
Die BUKEA wird um Entsendung eines oder einer sachkundigen Vertreters oder Vertreterin in die nächste Sitzung des Regionalausschusses Finkenwerder gebeten. Inhalt des Gesprächs soll ein Bericht über den Zustand des aktuellen Hochwasserschutzes, insbesondere des Schutzes vor Binnenhochwassern auf Finkenwerder, sein. Dabei soll es auch darum gehen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zukünftig die Gefahr von Binnenhochwasser-Katastrophen auf Finkenwerder und im Süderelberaum zu verhindern, welche Ergebnisse der Stiftung Lebensraum bisher vorliegen und wie damit umgegangen werden soll.