Bezirkseigene Maßnahmen gegen politisch motivierte Gewalt (Antrag der AfD-Fraktion)
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.4
Die politische Stimmung im Land verschlechtert sich zusehends. Mittlerweile werden auch Vertreter der Kommunalpolitik, in Hamburg Mitte also der Bezirksverwaltung, Ziel von politisch motivierten Gewaltakten. Sollte sich die derzeitige Entwicklung, hin zu mehr Gewalt und Aggressivität fortsetzen, wird damit auch die freiheitliche Demokratie direkt in unserem Verantwortungsbereich, noch stärker geschädigt. Viele rechtschaffene und gesetzestreue Bürger können schon heute nicht mehr ohne Angst vor sozialer Ächtung, Verleumdung, dem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage bzw. vor Gewalt gegen ihren Besitz, ihre Gesundheit, ihr Leben oder das ihrer Angehörigen, offen ihre Meinung kundtun. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft und für die Politik, die diese Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten mitgestaltet hat. Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter einer aufgeklärten Demokratie und ein elementarer Aspekt der Menschenwürde, welche zu schützen uns, als Vertreter der im Grundgesetz genannten staatlichen Gewalt, im besonderen Maße obliegt. Das Problem ist selbstredend ein gesamtgesellschaftliches, das nicht allein im Bezirk Hamburg Mitte gelöst werden kann, es kann jedoch auch auf Bezirksebene darauf hingewirkt werden, derartiges Verhalten in Zukunft einzudämmen. Die besondere Perfidität, die vielen der begangenen Gewaltakte gemein haben ist, dass die Täter sich als Aktivisten für eine vermeintlich moralisch überlegene Weltanschauung gerieren und diese Selbstbezeichnung von vielen Seiten unkritisch im öffentlichen Diskurs aufgegriffen wird. Die Bezirksversammlung muss hierzu öffentlich wirksam und eindeutig Position beziehen um die Sensibilität für diese desaströse Entwicklung zu erhöhen, die Kriminalität derartigen Verhaltens zu betonen und somit der zunehmenden Verharmlosung politischer Gewalt entgegenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Die Bezirksversammlung möge beschließen, den Bezirksamtsleiter anzuweisen:
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