22-4536.1

Bereitstellung von konsumtiven Mittel in Höhe bis zu 5000€ für Stromversorgung, Aufstellung von Halteverbotsschildern, Bühne und Bühnentechnik für das Stadtteilfest Horn im Juni 2024, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.04.2024
Ö 3.7
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4536 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Das Stadteilfest findet seit 1996 jährlich statt und wird von ca. 3000 Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Die Planung und Durchführung werden überwiegend durch Ehrenamtliche vorgenommen. Einrichtungen, Kirchen aus dem Stadtteil, sowie das Bezirksamt sind mit einem vielfältigen Angebot für alle Altersgruppen präsent. Ein buntes Bühnenprogramm mit Künstlerinnen und Künstlern, sowie Auftritte von Gruppen aus der Umgebung locken viele Leute an. Das Stadteilfest trägt dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit ihrem Stadtteil identifizieren.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Regional aufgeteilte Mittel (Region Horn / Hamm / Borgfelde) in Höhe bis zu 5000€r Stromversorgung, Aufstellung von Halteverbotsschildern, Bühne und Bühnentechnik für das Stadtteilfest Horn im Juni 2024 zur Verfügung stellen.

Die Verwaltung wird gebeten, die finanziellen Mittel auf das Konto der Horner Freiheit, die für die Abrechnung zuständig ist, zu überweisen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.