Benennung des neu entstehenden Platzes am Airbus-Dienstleistungszentrum
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat den u.a. Antrag in seiner Sitzung am 28.03.2023 einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – vertagt.
Im Zuge des Baus des Airbus-Dienstleistungszentrums entsteht ein kleiner Platz vor dem Haupteingang, schräg gegenüber dem Gorch-Fock-Haus. Dieser Platz bildet eine öffentliche Verkehrsfläche und darf damit benannt werden. Die Benennung erfolgt nach Eingabe, z.B. durch die Politik, durch Antragstellung des Bezirksamts und nach Prüfung durch das Staatsarchiv durch den Senat.
Wir sprechen uns für die Benennung des oben beschriebenen Platzes gemäß den Verkehrsflächen-Benennungsbestimmungen des Hamburgischen Senats in "Andersch-Marcus-Platz" aus. Die Künstlerin Anna Andersch-Marcus war nicht nur die Schwiegertochter von Gorch Fock in ihrer ersten Ehe mit Carl-Adolf Kinau, dessen Sohn, und Finkenwerder Bürgerin, sondern auch Verfolgte des Nazi-Regimes (auch auf Finkenwerder) und schuf später die bunten Glasfenster im Altarraum der St. Nikolai Kirche Finkenwerder, die diese so besonders machen.
Die Biographie und der Werdegang der Künstlerin sind unter https://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Andersch-Marcus sowie in dem anhängenden Textfragment eines Artikels von Ralph Busch – ehem. Lehrer am Gymnasium Finkenwerder – aus der Zeitschrift „Liskor – Erinnern; Magazin der Hamburger Gesellschaft für jüdische Genealogie e.V.“ (Nr. 006, erschienen Mai 2017) nachzulesen.
Der Regionalausschuss Finkenwerder empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen, das Bezirksamt – qua Aufgabenzuordnung des Fachamt Management des öffentlichen Raumes – gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern, die Benennung des neu entstehenden Platzes am Airbus-Dienstleistungszentrum nach der Künstlerin Anna Andersch-Marcus zu beantragen und den Antrag rechtzeitig vor dem nächsten Benennungsstichtag am 01.04.2023, spätestens jedoch vor dem darauffolgenden am 01.07.2023, dem Staatsarchiv zur Prüfung zu übermitteln.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu folgendes mit:
Die Prüfung durch das zuständige Fachamt hat ergeben, dass die vorgeschlagene Fläche sich im Privateigentum befindet.
Nach § 20 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) werden öffentliche Wege benannt. Bei Privatflächen handelt es sich nicht um öffentliche Wegeflächen im Sinne des HWG. Eine Benennung der Fläche durch den Senat ist somit nicht möglich.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.