Belagerung von Infoständen durch zeitgleiche Genehmigung von Demonstrationen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich
Die AfD Hamburg Mitte hat am Samstag, den 15.02.2025, (in der Zeit von 10:00-14:00 Uhr), in Finkenwerder im Rahmen einer durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte genehmigten Sondernutzungserlaubnis einen Infostand abgehalten. Gleichzeitig fand an demselben Ort eine Demonstration gegen die Partei statt. In der Folge wurde der Infostand von Demonstranten eingekesselt, sodass eine Information der Bürger durch die Weitergabe von Informationsmaterial zur politischen Willensbildung nicht möglich war.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Art von Versammlung wurde von wem, wann angemeldet und wie stellen sich die Details hinsichtlich: Thema und Zweck, Datum, Uhrzeit und genauer Ort der Veranstaltung, die voraussichtliche Teilnehmerzahl sowie der Einsatz von Ordnern (einschließlich deren Anzahl) dar?
2. Wurde die Demonstration/Versammlung fristgerecht bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet? Falls ja, wann und welche Auflagen wurden für die Versammlung erteilt? (Bitte um genaue Ausführung der entsprechenden Auflagen)
3. Wieso wurde die Demonstration am gleichen Standort wie der Infostand genehmigt? Falls der Behörde hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, wieso nicht?
4. Gab es im Vorfeld eine Abstimmung oder eine Koordination zwischen der Versammlungsbehörde und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, um mögliche Konflikte zu vermeiden? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wieso nicht?
5. Wieso wurde von Seiten der Polizei nicht sichergestellt, dass die Partei in einem Umkreis von 2 Metern um den Infostand agieren konnte, so wie dies in den Auflagen (1.15) der Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz formuliert ist?
6. Kam es während der Veranstaltung zu besonderen Vorfällen oder polizeilichen Maßnahmen und wenn ja, welche und wieso
7. Wurden während der Veranstaltung Verstöße gegen Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen festgestellt, wenn ja welche?
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.