Begrenzung der Parkerlaubnisse in den Straßen Müggenburg und Müggenloch aufheben
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3735 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.12.2017 einstimmig bestätigt.
Die Straßen Müggenburg sowie Müggenloch waren in der Vergangenheit Standorte mehrerer Geschäfte. Vor diesem Hintergrund ist noch heute das Parken bei Geschäftszeiten nur mit einer Parkscheibe und somit nur für eine festgelegte Zeitdauer erlaubt. In den letzten Jahren allerdings parken hier in der Regel nur noch Anwohner der Straße und die Zahl der Geschäfte hat abgenommen. Reger Geschäftsverkehr findet nicht mehr statt. Vermehrte Kontrollen in letzter Zeit haben bei der örtlichen Bevölkerung für Unmut gesorgt, da hier insbesondere parkende Anwohner betroffen waren.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in den Straßen Müggenburg sowie Müggenloch in den dafür vorgesehenen Stellen die zeitliche Begrenzung der Parkerlaubnisse komplett aufgehoben wird.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt in Abstimmung mit dem Polizeikommissariat 47 zu dem Beschluss mit Schreiben vom 23.01.2018 wie folgt Stellung:
Die Straße Müggenburg ist eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung. Dort befinden sich mehrere Geschäfte, die in dieser Straße ansässig sind. Das Kurzzeitparkbedürfnis ist weiterhin vorhanden, sodass an der bestehenden Regelung nichts geändert werden kann.
In der Straße Müggenloch gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Parkens.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.