Bedarfsgerechte Beleuchtung Bolzplatz Laeiszstraße / Beiratsempfehlung 10/2015 - Karolinenviertel / Quartiersbeirat Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 die nachstehende Mitteilung, Drs. 21-1581.1, einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport überwiesen. Der Fachausschuss möge eine Empfehlung über das weitere Vorgehen für den Hauptausschuss abgeben.
Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.
Der Quartiersbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung, sich dafür einzusetzen, dass der Bolzplatz Laeiszstraße mit einer bedarfsgerechten und bedarfsgesteuerten Beleuchtung ausgestattet wird.
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 25Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
Beiratsvotum: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
Votum Politik: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Die hier in Rede stehende Beleuchtung des Bolzplatzes an der Laeiszstraße wird, um diesen auch insbesondere in der dunklen Jahreszeit länger nutzen zu können (Bsp. Bolzplatz Schmuckstraße), seitens des Fachamtes SL ausdrücklich befürwortet. Der Bolzplatz wurde im Zuge früherer Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet St. Pauli Nord S 3 seinerzeit mit hohem RISE Mitteleinsatz aufwändig saniert und hergerichtet (Aufstellen neuer Ausstattung wie u. a. Lümmelbänke, Ballfangzäune, Tore und insbesondere das Auftragen eines neuen Gummibelages). Dieser Förderhintergrund besteht seit 2014 nicht mehr.
Der Bolzplatz wird vom Stadtteil sehr gut angenommen und ist stark frequentiert. Er liegt am Rand des Fleischgroßmarktes ohne unmittelbaren Bezug zur Wohnbebauung, sodass auch eine Störung der Wohnnutzung hier vergleichsweise gering ist.
Vor dem Hintergrund der "Sportstadt" Hamburg sollten auch mit Blick auf die verfolgte Ausrichtung der Olympischen Spiele die wichtigen lokalen sportlichen Anlagen verbessert werden.
Das Fachamt SL verweist auf die entstehenden Kosten einer Beleuchtung für Stromanschluss und Beleuchtungskörper i. H. v. ca. 15.000-20.000 € sowie zukünftige Strom- und Unterhaltungskosten. Die Unterhaltungskosten sind bei einer bedarfsgesteuerten (solarbetriebenen) Anlage überschaubar. Seitens der Fachämter SL und MR stehen für diese Einzelmaßnahme keine Mittel zur Verfügung. Das Fachamt MR hat aber signalisiert, dass es die Unterhaltungskosten, sofern sich keine andere Lösung abzeichnet, übernehmen würde.
Da aus den Fachhaushalten keine Mittel eigesetzt werden können, wird vorgeschlagen zu prüfen, ob andere bezirkliche Mittel bereitgestellt werden können. Es kämen beispielsweise Fondsmittel des Förderfonds ‚Sport‘ oder investive Mittel des Quartierfonds in Frage.
Die Empfehlung wird an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr und an die Bezirksversammlung zur weiteren Befassung weitergeleitet.
Stellungnahme des Fachamtes Interner Service / Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:
Durch die bereits erfolgte Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung ist eine erneute Beschlussfassung durch einen weiteren Fachausschuss nicht erforderlich. Die Beiratsempfehlung wird somit direkt in die Bezirksversammlung zur Beschlussfassung gegeben.
Es wurde geprüft, aus welchen bezirklichen Mitteln die entstehenden Kosten einer Beleuchtung für Stromanschluss und Beleuchtungskörper i. H. v. ca. 15.000-20.000 € finanziert werden könnten.
Eine Finanzierung wäre aus dem PSP-Element 2-20501050-00001.02 (Förderfond investiv) möglich.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 die Vorlage einstimmig mit der Maßgabe beschlossen, nur 10.000€ aus dem PSP-Element 2-20501050-00001.02 (Förderfond investiv) zu bewilligen. Ferner wurde um eine Kostenaufstellung gebeten.
Zu diesem Beschluss teilt das Bezirksamt zunächst mit, dass es sich um ein Büroversehen handelt, dass erst jetzt dazu Stellung genommen wird. Inhaltlich kann mitgeteilt werden, dass die Kosten für eine solche Maßnahme, sofern man eine bereits vorhandenen Hausstromanschluss (oder vergleichbar) nutzen kann, nach einschlägigen Erfahrungen bei ca. 15.000 bis 20.000 € liegen.
Ein Stromanschluss könnte in diesem Fall unter Umständen von der angrenzenden Schule erfolgen.
Die Kosten für die Installation der Masten und Beleuchtungskörper einschließlich der Steuerung liegen in der Regel bei ca. 10.000,00 €. Einsparmöglichkeiten bestehen weiter keine, da die Standardversion präferiert wird.
Vor diesem Hintergrund und der Begrenzung auf 10.000€ ist die Umsetzung der Maßnahme fraglich.
Um Kenntnisnahme und ggf. Beratung des seinerzeit getroffenen Beschlusses wird gebeten.
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Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport möge eine Empfehlung über das weitere
Vorgehen für den Hauptausschuss abgeben.