Bebauungsplan Finkenwerder 32 - Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und weitere Perspektiven (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg
Der Bebauungsplan Finkenwerder 32 sollte die bauliche Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit rund 430 Wohneinheiten im Hamburger Stadtteil Finkenwerder ermöglichen. Über viele Jahre verzögerten sich die vorbereitenden Maßnahmen unter anderem aufgrund vonEinwendungen, langwierigen Fachverfahren sowie der Komplexität der Erschließung.
Ein zentrales Element der baurechtlichen Umsetzung war das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren, das zuletzt in einem beklagten Planfeststellungsbeschluss mündete. Wie nun bekannt wurde, hat sich dieser Beschluss nach nochmaliger fachlicher Prüfung als fehlerhaft erwiesen und wurde durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte aufgehoben.
Konkret wurden erhebliche technische Mängel festgestellt: Eine nachträgliche Auftriebsberechnung ergab die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sicherung der Retentionsflächen. Diese Sicherung würde erhebliche Erdbaumaßnahmen im Umfang von 51.400 m² nach sich ziehen – inklusive des Austauschs von Klei gegen Schotter. Zusätzlich wurden unberücksichtigte Regenwassereinleitungen bekannt.
Ein neues wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren wird derzeit nicht angestrebt. Gründe hierfür sind unter anderem fehlende personelle Kapazitäten innerhalb der zuständigen Wasserbehörde, die prioritär Bebauungspläne mit größerem Wohnraumpotenzial – insbesondere in Wilhelmsburg – bearbeiten soll.
Die Perspektiven für die Umsetzung des Bebauungsplans Finkenwerder 32 sind damit ungewisser denn je.
Dies vorausgeschickt fragen wir die zuständigen Stellen:
1. Wann genau wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss zum Bebauungsplan Finkenwerder 32
aufgehoben? (Bitte Datum und Form der Aufhebung angeben.)
2. Welche konkreten fachlichen Mängel haben zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geführt?
(Bitte nach Art und Schwere der Mängel differenzieren.)
3. Wann und durch wen wurde die fehlerhafte Auftriebsberechnung erstmals erkannt?
4. Welche Rolle spielte das laufende Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht bei der fachlichen Neube-
wertung des Beschlusses?
5. Welche finanziellen und planerischen Folgen hat die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie für das Bezirksamt Hamburg-
Mitte?
6. Warum wurde das Fehlen der zusätzlichen Auftriebssicherung nicht bereits im Vorfeld des ursprünglichen Beschlusses erkannt?
7.Welche Auswirkungen haben die festgestellten Regenwassereinleitungen auf die wasserrechtliche
Genehmigungslage im Plangebiet?
8. Ist eine vollständige oder teilweise Neuplanung des wasserrechtlichen Verfahrens angedacht?
Wenn ja, wie stellt sich der Zeitplan da? Wenn nein, warum nicht?
9.Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ein neues wasserrechtliches
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann?
10.Wie bewertet der Senat die Entscheidung, wasserrechtliche Verfahren für andere Bebauungspläne
(z. B.in Wilhelmsburg) prioritär zu behandeln?
11.Welche Kriterien legt die zuständige Wasserbehörde zur Priorisierung von Bebauungsplanverfahren
zugrunde?
12.Welche konkreten baulichen und finanziellen Maßnahmen wären notwendig, um das Retentionsflächen
problem im Gebiet Finkenwerder 32 zu lösen?
13.Wie hoch wären die geschätzten Kosten für die erforderliche Auftriebsicherung (Kleientnahme und
Schottereinbau)?
14.Wie schätzt der Senat die Perspektive für eine bauliche Entwicklung im Gebiet des Bebauungsplans
Finkenwerder 32 in den nächsten fünf Jahren ein?
15.Welche Alternativen zur bisherigen Planung zieht der Senat in Betracht, um den Wohnraumbedarf in
Finkenwerder dennoch zu decken?
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