Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 "Südliches Elbinselquartier" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 „Südliches Elbinselquartier“ verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Zuge der bereits im Jahr 2019 erfolgten Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße die Planrechtsschaffung für ein gemischt genutztes Neubauquartier im Zentrum des Stadtteils Wilhelmsburg. Der Bebauungsplan-Entwurf erfasst den südlich der Rotenhäuser Wettern gelegenen Teilbereich des Elbinselquartiers.
Das Plangebiet (siehe Anlage 1) stellt ein wichtiges stadträumliches Bindeglied zwischen den Plangebieten Wilhelmsburg 100 „Nördlichen Elbinselquartier“ und Wilhelmsburg 91 „Wilhelmsburger Rathausviertel“ dar. Für diese zwei Plangebiete konnte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereits im Jahr 2024 sowie Ende 2025 die Vorweggenehmigungsreife erreichen und somit die planungsrechtliche Grundlage für insgesamt ca. 3.450 neue Wohneinheiten sowie wichtige Wohnfolgeeinrichtungen schaffen. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 wird diese städtebauliche Entwicklung fortgesetzt und damit neues Planungsrecht zur Sicherung und Qualifizierung von Bestandsindustrie und -gewerbe im östlichen Teil sowie zur Schaffung neuen Wohnraums im zentralen und westlichen Teil des Plangebiets mit derzeit rd. 500 neue Wohneinheiten verfolgt. Damit leistet auch dieser Bebauungsplan einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Wohnungsbauziele des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms.
Das ca. 27 ha große Plangebiet „Südliches Elbinselquartier“ befindet sich im Stadtteil Wilhelmsburg (Ortsteil 137). Im Norden wird das Gebiet durch die Rotenhäuser Wettern, im Nordosten durch die Rubbertstraße begrenzt. Im Osten begrenzen die neue Wilhelmsburger Reichsstraße (B 75), im Süden die Rotenhäuser Straße und im Westen der Aßmannkanal das Plangebiet.
Das Plangebiet wird von Süd nach Nord sowohl durch die mittlerweile zurückgebaute ehemalige Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße als auch den Jaffe-Davids-Kanal durchquert und damit von Westen nach Osten in drei Teilbereiche unterteilt.
Im westlichen Teilbereich, zwischen dem Aßmannkanal und der ehemaligen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße, befindet sich die Kleingartenanlage „Unsere Scholle“ (KGV 716) einschließlich eines Vereinshauses mit einer Gesamtgröße von ca. 7,5 ha.
Zwischen der ehemaligen Trasse der Wilhelmsburger Reichstraße und dem Jaffe-Davids-Kanal werden die Flächen von Gewerbe- und Industriebetrieben mit ganz unterschiedlicher Bebauung genutzt. Neben mehrgeschossigen Gewerbebauten befinden sich hier auch verschiedene Lagerhallen, versiegelte Lagerflächen sowie zwei zweigeschossige Wohnhäuser. Die gewerblich genutzten Gebäudekomplexe Jaffestraße 6 und Jaffestraße 10 stehen als Ensemble (ehemalige Palmin-Werke) unter Denkmalschutz.
Westlich der Jaffestraße befinden sich u.a. eine Spedition, ein Gewerbehof, Elektrohandwerk, eine Lagerhalle und ein Lkw- und Busabstellplatz, östlich der Jaffestraße befindet sich ein großer Gewerbehof mit diversen Nutzungen (u.a. Portugal-Import, Craft Bier Brauerei, Tortilla-Bäckerei, Verpackungsunternehmen, Dichtungshersteller, Logistik und Gastronomie, ein Metallbaubetrieb und ein Betrieb für Baustraßen) sowie zwei ehemalige „Fabrikantenvillen“ mit heutigem Bestandswohnen entlang der Rotenhäuser Straße. Hervorzuheben ist der auf Basis eines im Jahr 2006 durchgeführten Wettbewerbsverfahrens am Jaffe-David-Kanal realisierte Werk- und Handelshof „Jaffe 12“. Zwei leicht versetzte, mit Cortenstahlbändern ummantelte dreigeschossige Baukörper mit einem sechsgeschossigen Turm entfalten hier eine hochbauliche Fernwirkung und öffnen sich zum Kanal mit Sitzstufen sowie Bootsanlegestelle.
Östlich vom Jaffe-Davids-Kanal, beidseitig der Rubbertstraße, sind ebenfalls Gewerbe- und Industrieflächen in einer heterogengeprägten Bauweise vorzufinden (u.a. Speditionen, Baumaschinen, Klempnerei, Bauzäune, Ingenieurbüro, Chemiegroßhandel, Kfz-Reparatur). Insgesamt haben die im Plangeltungsbereich befindlichen Gewerbe- und Industrieflächen eine Gesamtgröße von ca. 16ha.
Zentrale Erschließungsstraßen sind die Rubbertstraße und die Jaffestraße, die das Plangebiet in Nord-SüdRichtung durchqueren, sowie die Rotenhäuser Straße, welche das Plangebiet im Süden begrenzt. Die Rotenhäuser Straße hat einen direkten Anschluss an die neue Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße.
Parallel zur ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße verlaufen der Radschnellweg(ehemals Veloroute 11) und der Wilhelmsburger Freizeitrundkurs (LOOP).Die S-Bahn-Stationen Veddel und Wilhelmsburg liegen jeweils in ca. 2 km Entfernung.Die Bus-Haltestelle Rotenhäuser Straße (Ost) befindet sich im Plangebiet an der Rubbertstraße Ecke Rotenhäuser Straße.
Das Elbinselquartier ist zentraler Teil der im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“des Senats enthaltenen sog. Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg.Grundlage der Planung ist der im Jahr 2016 durch die IBA Hamburg GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für das gesamte Projektgebiet durchgeführte städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb „Auf gute Nachbarschaft - Wohnen und Arbeiten zwischen den Kanälen“. Parallel dazu erfolgte eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Das Wettbewerbsergebnis wurde anschließend in einem Workshop-Verfahren weiter qualifiziert.Auf Grundlage dieser Planungsergebnisse wurde der Funktionsplan-Entwurf erarbeitet und intensiv mit den zuständigen Fachämtern des Bezirksamtes und den betroffenen Fachbehörden abgestimmt.
Durch die Verlegung der Bundesstraße 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße), deren neue Trasse Ende 2019 fertiggestellt und an das Verkehrssystem angebunden wurde, bieten sich im Norden Wilhelmsburgs neue Möglichkeiten zur baulichen Nutzung der ehemaligen Straßentrasse und der beidseitig daran angrenzenden Bereiche. Dabei liegt der Fokus im Plangebiet zum einen auf dem Wohnungsneubau mit derzeit rd. 500 neuen Wohneinheiten für unterschiedliche Zielgruppen und zum anderen auf der Sicherung und Stärkung der bereits vorhandenen gewerblich-industriellen Nutzung im Plangebiet. Essenziell dabei ist die Sicherstellung eines für beide Nutzungsarten verträglichen Nebeneinanders, im Zuge dessen ausdrücklich auch Entwicklungsmöglichkeiten bestehender gewerblicher Nutzungen gegeben sein müssen.
Der seinerzeitige Stadtentwicklungsausschuss Süd-West hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die Einleitung des Planverfahrens beschlossen. Am 24.09.2018 fand die gemeinsame Grobabstimmung für die Bebauungsplan-Entwürfe Wilhelmsburg 99 und Wilhelmsburg 100 statt. Hierbei konnte der Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 jedochnicht abgestimmt werden. Der wesentliche Grund dafür waren die erheblichen Zielkonflikte zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem Bestandsgewerbe.In der Folge wurden zahlreiche Gespräche mit den Betrieben vor Ort und beteiligten Fachressorts geführt. Außerdem erfolgte eine erweiterte lärmtechnische Untersuchung zu den Bestandsbetrieben. Auf dieser Basis wurden Lösungsmöglichkeiten entwickelt und der Funktionsplan-Entwurf als Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs entsprechend überarbeitet.
Mit dieser weiter entwickelten Planung wurde am 10.07.2023 im Nachgespräch zur Grobabstimmung– unter dem Vorbehalt der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation(BWAI)zur Sicherung der Erschließung des Speditionsbetriebs Rotenhäuser Straße 19 – der B-Plan-Entwurf grobabgestimmt. Nach diversen weiteren Abstimmungsterminen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung der BWAI, des Fachamtes Management des öffentlichen Raums (MR) und der IBA, konnte am 24.10.2025 eine Einigung mit besagtem Speditionsbetrieb erzielt und die Erschließung des Betriebs auf Basis der abgestimmten Planung mit dem Fachamt MR und der Verkehrsdirektion auch zukünftig gesichert werden.
Im Plangebiet Südliches Elbinselquartier wurden die höchstzulässigen Geruchsbelastungen gemäß Geruchsemissionsrichtlinie (GIRL) gemäß einer ersten Rastergeruchsbegehung von 2017 zunächst zum Teil deutlich überschritten. Auf Basis des Geruchsminderungskonzepts der BUKEA und genaueren Folgeuntersuchungen in 2023 werden die Grenzwerte zur Geruchsbelastung gemäß TA Luft (ehemals GIRL) nunmehr eingehalten.
Der Bebauungsplan wird als Angebotsplanung im Regelverfahren mit integriertem Umweltbericht gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
(vgl. Anlagen 2 und 3)
Anknüpfend an die nördlich und südlich angrenzenden Plangebiete Nördliches Elbinselquartier und Wilhelmsburger Rathausviertel sowie die im Plangebiet unmittelbar angrenzend bestehenden stadträumlichen Strukturen sind im westlichen Teilbereich des Plangebietes weiterhin Dauerkleingärten geplant, die gegenüber der Bestandssituation jedoch eine Neuordnung einschließlich des Neubaus von Vereinsheim und Stellplatzanlage erfahren.
Östlich angrenzend ist die Trasse des Radschnellwegs geplant. Zwischen der ebenfalls in Nord-Süd-Richtung im Bereich der Trasse der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße verlaufenden Planstraße A und dem Radschnellweg ist auf Flächen der FHH Geschosswohnungsbau in klassischer Blockrandbebauung und überwiegend IV-, in Teilbereichen bis zu VIII-geschossiger Bauweise geplant. Im Süden ist als Sonderbaukörper ein XII-geschossiger Hochpunkt geplant. Die betreffenden Baublöcke öffnen sich nach Westen zu den Freianlagen entlang des Kanals. In den Sockelbereichen entlang der Planstraße A ist eine kleinteilige, wohnverträgliche und der Wohnnutzung dienende gewerbliche Nutzung geplant.
Zwischen der Planstraße A und der bestehenden Jaffestraße ist ebenfalls eine gemischte mehrgeschossige Bebauung, hier jedoch überwiegend in Form geschlossener Baublöcke auf Privatgrund mit geschützten Innenhöfen und durchweg IV- bis V-geschossiger Bebauung geplant. Der zentral gelegene Mobility-HUB mit Gewerbeanteilen stellt einen Sonderbaukörper dar, der sich in seiner maximalen Gebäudehöhe an den umgebenden Neubauten orientieren wird.
Östlich der Jaffestraße werden die im Norden befindlichen beiden Industriebetriebe in die Planung eingebettet und entsprechend gesichert. Der südlich angrenzende Gewerbehof wird überwiegend bestandskonform in die Planung übernommen. Entlang der Rotenhäuser Straße werden die bestehenden Wohngebäude erhalten und gleichzeitig Möglichkeiten für eine perspektivische Straßenrandbebauung geschaffen.
Entlang der Rubbertstraße werden die hier befindlichen Industrie- und Gewerbebetriebe bestandskonform berücksichtigt.
Sowohl der Straßenquerschnitt der Planstraße A (22,8 m) wie auch der der Jaffestraße (Erweiterung auf 16,8 m) sollen auf Basis des Funktionsplan-Entwurfs (vgl. Anlage 3 und 4) einen zeitgemäßen Straßenquerschnitt erhalten. Für die Planstraße A ist ein großzügiger und abwechslungsreicher Straßenraum geplant, der mit begleitenden Mulden nicht nur dem Aspekt der „Schwammstadt“ gerecht werden, sondern auch einen attraktiven Stadtraum für die Anwohnenden schaffen soll. Auch die Unterbringung von Besucherstellplätzen bestimmt die Gestaltung des Straßenraums. Mit der Verbreiterung der Verkehrsfläche Jaffestraße wird nun auch ein circa 3,00 m breiter Streifen der westlich angrenzenden Privatgrundstücke überplant. Die Rubbertstraße wird in ihrem Querschnitt bestandskonform übernommen.
Auf Basis des vorliegenden Funktionsplan-Entwurfs wird aktuell von einer Gesamtanzahl von rd. 500 neuen Wohneinheiten ausgegangen. Die Zahl der Wohneinheiten wird sich im lfd. B-Plan-Prozess und insbesondere hinsichtlich der Planung auf den Privatflächen weiter konkretisieren und kann ggf. noch erhöht werden.
Im Westen des Plangebiets sollten ursprünglich die Neubauflächen auf der Trasse der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Mit der zwischenzeitlich erfolgten Überarbeitung des Funktionsplan-Entwurfs soll auch in diesem Bereich nunmehrstädtebaulich eine stärkere und flexiblere Mischnutzung verfolgt werden. Durch die Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (Baugebiete MU 1 bis 5) gemäß § 6a BauNVO soll einerseits eine lebendige Nutzungsstruktur entstehen und andererseits eine „robuste“ Nachbarschaft zum Bestandsgewerbe rund um die Jaffestraße etabliert werden. Die gewerblichen Anteile werden überwiegend in den Erdgeschosszonen der Gebäude geplant. In diesem Bereich sind V bis XII Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 -0,6 vorgesehen.
Westlich der Jaffestraße wird ebenfalls MU festgesetzt. In den hier vorgesehenen Baugebieten MU 6 und 7 sind entsprechend der Bestandsnutzung und zukünftigen Entwicklungsabsichten größere gewerbliche Anteile vorgesehen. Die Spedition an der Rotenhäuser Straße 19 soll durch eine sog. Fremdkörperfestsetzung nach § 1 Absatz 10 BauNVO bis auf Weiteres in ihrem Bestand gesichert werden. Eine planerische Abschichtung gegenüber den angrenzenden Industrieflächen im nördlichen Bereich wird durch den Ausschluss von Wohnen in Teilbereichen derBaugebiete MU 6 und 7 erreicht. Hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung sind in diesem BereichIV bis V Vollgeschosse und eine GRZ bis max. 0,85 vorgesehen.
Auch östlich der Jaffestraße soll für den bestehenden Gewerbehof MU mit max. VII Vollgeschossenund einer GRZ von 0,6 festgesetzt werden (Baugebiet MU 8). Hier ist im weiteren Prozess auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu konkretisieren, wo und in welchem Umfang, der für urbane Gebiete erforderliche Wohnanteil realisiert werden kann. Im nördlichen Bereich des Baugebiets sowie am Jaffe-Davids-Kanal muss das Wohnen hingegen in direkter Nachbarschaft zum Industriegebiet (GI) ausgeschlossen werden.
Zur Unterbringung der Stellplätze für Gewerbe und Wohnnutzungen im Quartier ist ein Mobility-Hub mit ca. 400 Kfz-Stellplätzen, Fahrradparken, Carsharing-Angeboten, Ladestationen sowie ergänzenden gewerblichen Nutzungen geplant. Zur Umsetzung dieser Planung ist aktuell eine Festsetzung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“, einer GRZ von 0,65 und einer Gebäudehöhe von 22 bis 27 m vorgesehen. Angesichts laufender Abstimmungen des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung mit den betreffenden Privateigentümern sieht der Bebauungsplan-Entwurf für den Mobility-Hub aktuell noch einen zweiten Alternativstandort vor (siehe Anlage 5). Im Zuge möglicher Grundstückszusammenlegungen oder Veräußerungsgeschäfte zwischen den Privateigentümern der Grundstücke Jaffestraße 11, 15 und 17 wird im weiteren Planungsprozess über den optimalen Standort für den Mobility-Hub entschieden.
Östlich der Jaffestraße sollten die Flurstücke eines Stahlbau- / Schweißtechnikbetriebes sowie eines Betriebes für mobile Baustraßen ursprünglich als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. Aus den Gesprächen mit den Betrieben sowie aufgrund der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung hat sich jedoch gezeigt, dass die Festsetzung als Industriegebiets (GI 1)gemäß § 9 BauNVO mit einer GRZ von 0,8 und einer max. Gebäudehöhe von 15 m für die Bedarfe der beiden Betriebe erforderlich ist.
Zwischen dem Jaffe-Davids-Kanal und der Rubbertstraße soll die bestehende Gewerbe- und Industrienutzung bestandskonform in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen werden. Die Flächen werden daher im Norden als GE 1 und im Süden als GE 2, mit einer GRZ von 0,8 und einer max. Gebäudehöhe von 15 m bzw. 26 m, und in der Mitte als GI 2, mit einer GRZ von 0,8 und einer max. Gebäudehöhe von 26 m festgesetzt.
Auch östlich der Rubbertstraße soll die bestehende Industrienutzung planerisch gesichert werden. Die Flächen werden daher als Industriegebiet (GI 3) mit einer GRZ von 0,8 und einer max. Gebäudehöhe von 26 m festgesetzt. Für den in der Rubbertstraße 44 ansässigen und als Störfallbetrieb erfassten Chemiehandelsbetrieb Reher & Ramsden Nachflg. GmbH & Co. KG liegt eine Einzelfallbetrachtung zur Festsetzung des angemessenen Abstands im Sinne des § 50 BImSchG vor. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Wohngebiete durch den Betrieb nicht von möglichen Auswirkungen entsprechend den Konventionen des Leitfadens KAS (Kommission für Anlagensicherheit) 18 betroffen sind.
Die drei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straßen werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Darüber hinaus werden Verkehrsflächen für Fußgänger- und Radfahrerbereiche und Parkanlagen geplant, auf denen im Westen des Plangebiets auch der Wilhelmsburger Freizeitrundkurs (sog. LOOP) verlaufen soll. Abgesehen von den festgesetzten Gehrechten zwischen der Planstraße A und der Jaffestraße werden Fußgänger- und Radfahrbereiche als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die Platzsituation südlich des MU 3 wird dagegen als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.
Die historische Eisenbahnbrücke über den Jaffe-Davids-Kanal soll für Fußgänger und Radfahrer langfristig nutzbar gemacht werden, um das Industriegebiet perspektivisch besser mit dem neuen Quartier zu verbinden. Auch diese Festsetzung erfolgt als Straßenverkehrsfläche.
Neben dem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Mobilität und Gewerbe werden im MU 1 bis MU 5 Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen gesichert. In der weitergehenden Projektentwicklung wird der Stellplatznachweis vorzugsweise über die Mobility-HUBs (auch in den angrenzenden Plangebieten WB 91 und 100) angestrebt. Dennoch soll planungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen werden, den Nachweis optional über Tiefgaragen zu führen.
Im Westen des Plangebiets sollen private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt werden. Diese Flächen dienen neben der Bestandssicherung auch zum Ersatz für die bauliche Inanspruchnahme weiterer Kleingärten im räumlichen Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne Wilhelmsburg 99 und 100. Die betreffenden Parzellen werden in diesem Zuge entsprechend des 10.000er Vertrages neu geordnet und zum Teil bedarfsgerecht verkleinert.
Ein neuer öffentlicher Spielplatz ergänzt das Freiflächenangebot im Plangebiet.Entlang des Jaffe-Davids-Kanal werden zwecks Absicherung der hier befindlichen Uferbefestigung und -vegetation private Grünflächen vorgesehen.
Die Flächen des Aßmann- und Jaffe-David-Kanals werden als Wasserflächen nachrichtlich übernommen, ebenso wie das Denkmal Ensemble im MU 8 und eine Anbauverbotszone entlang der neuen Wilhelmsburger Reichsstraße. Nördlich der Parkanlage (FHH) und nördlich des GE 1 werden Flächen für die Regulierung des Wasserabflusses festgesetzt.
Das derzeitige Planrecht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 99 umfasst wesentlich den Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06.01.1956, zudem den Teilbebauungsplan 108 vom 22.10.1954 und den Bebauungsplan Wilhelmsburg 32 vom 04.12.1990. Folgendes wird in den Plänen festgesetzt:
Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06.01.1956
- Die Fläche im Osten des Plangebietes zwischen den Bahngleisanlagen und dem Jaffe-Davids-Kanal ist als Industriegebiet mit größtenteils besiedelten Gebieten ausgewiesen.
- Westlich des Jaffe-Davids-Kanals sind Industriegebiete mit besiedelten Teilbereichen ausgewiesen.
- Westlich der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße sind am Aßmannkanal Dauerkleingärten ausgewiesen.
- Südlich der Fläche für Dauerkleingärten ist ein Wohngebiet (W3g) ausgewiesen.
- Von Nord nach Süd verlaufend ist in der Planzeichnung die Trasse der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße dargestellt.
Teilbebauungsplan 108 (Gelände am Aßmannkanal) vom 22.10.1954
- Im Nordwesten des Plangebietes, zwischen der heutigen Wilhelmsburger Reichsstraße und dem Aßmannkanal, ist eine Stichstraße mit Wendemöglichkeit als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Bebauungsplan Wilhelmsburg 32 vom 04.12.1990
- Im Nordosten des Plangebietes wird die Rubbertstraße als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HambGVBl. S. 485) stellt für die Flächen östlich der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße gewerbliche Bauflächen dar. Das westlich der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße gelegene Areal ist als Grünfläche dargestellt. Die Trasse der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße wird als Grünfläche dargestellt. Der Planfeststellungsbeschluss vom 26.06.2013 zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße wurde nachrichtlich übernommen. Die im Plangebiet liegenden Abschnitte vom Jaffe-Davids-Kanal und vom Aßmannkanal werden als Wasserflächen gekennzeichnet.
Landschaftsprogramm
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997, Neudruck April 2010 (HmbGVBl. S. 363), stellt für den östlichen Teil des Plangebiets das Milieu „Gewerbe Industrie und Hafen“ dar. Getrennt wird das Plangebiet durch die Wilhelmsburger Reichsstraße, die mit dem Milieu „Parkanlage“ gekennzeichnet ist. Im Westen des Plangebiets ist das Milieu als „Kleingärten“ charakterisiert. DieKanäle im Plangebiet (Aßmann- und Jaffe- Davids- Kanal) gehören zum Milieu „Gewässerlandschaft“. Dem gesamten Plangebiet istdie milieuübergreifende Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ zugeordnet.
2. Quartal 2026 – Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
2. Quartal 2026 – Verschickung an die Träger öffentlicher Belange
2./3. Quartal 2026 – Arbeitskreis I
4. Quartal 2026 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführungder
Öffentlichkeitsbeteiligung
4. Quartal 2026 – Öffentlichkeitsbeteiligung des B-Plan-Entwurfs
1. Quartal 2027 – Arbeitskreis II
1. Quartal 2027 – Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
Vorweggenehmigungsreife
1./2. Quartal 2027 – Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungsreife
Beschluss:
Auf Basis der Drucksache und desaktuellen Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Stadtplanungsausschuss Süd um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplan-EntwurfsWilhelmsburg99 „Südliches Elbinselquartier“ gebeten.
Die ÖPD soll im 2. Quartal 2026 durchgeführt werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den konkreten Termin zeitnah mit dem Stadtplanungsausschuss Süd abstimmen.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
1. Lageplan ohne Maßstab
2. Funktionsplan-Entwurf Variante I (Stand 10.02.2026)
3. Funktionsplan-Entwurf Variante II (Stand 18.02.2026)
4. Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 Variante I des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: 19.02.2026)
5. Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 Variante II des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: 19.02.2026)
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