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Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 96 "Neues Korallusviertel" - Zustimmung zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung

Vorlage öffentlich

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25.02.2019
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) beabsichtigt nunmehr, den Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 96 erneut öffentlich auszulegen. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan in der jeweiligen abgestimmten Entwurfsfassung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

In 2009 wurde im Rahmen der Untersuchungen zur Durchführung der IBA 2013 entschieden, die unmittelbar an der Bahn gelegenen westlichen Flächen des Bebauungsplans Wilhelmsburg 8 für eine wohnungsbauliche Arrondierung des bestehenden Korallusviertels zu entwickeln. Die Flächen sind wegen der Nähe zum Stadtteilzentrum Wilhelmsburg und der direkt angrenzenden vorhandenen Wohnbebauung gut für eine Stärkung und Weiterentwicklung der Wohnfunktion geeignet. Gleichzeitig soll die bestehende Infrastruktur im Zentrum Wilhelmsburg besser ausgelastet und zukunftsfähig abgesichert werden.

Die Standortentwicklung musste seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung von Beginn an mit schwierigen Rahmenbedingungen (nahes Gleisfeld mit hohem Lärm- und Schalleintrag, eine ambitionierte städtebauliche Dichte als Ergebnis des Wettbewerbs) koordiniert und fachlich qualifiziert werden. Weiterhin wirkten sich für den Planungsprozess besonders negativ diverse Vorhabenträgerwechsel aus, die das B-Plan-Verfahren im zeitlichen Ablauf erheblich verzögerten.

Durch das Vorhaben mit rund 460 Wohnungen wird ein wichtiger Beitrag zur Deckung der hohen Wohnraumnachfrage geleistet. Um stabile Wohnverhältnisse und funktionierende Nachbarschaften zu schaffen, sollen Angebote für unterschiedliche Haushalte (Geschosswohnungen unterschiedlicher Größe, frei finanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und öffentlich geförderte Mietwohnungen) umgesetzt werden. Dabei liegt wegen dem bereits hohen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen im Korallusviertel der Schwerpunkt bei frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungen. Insofern kommt hier gemäß der wohnungspolitischen Zielsetzungen im Kontext des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2018 ein Anteil von 20% öffentlich geförderte Wohnungen zur Ausführung. Zugleich wird mit dieser Planung das Korallusviertel im Sinne einer Stadtreparatur arrondiert und nachverdichtet.

Die projektierte städtebauliche Nachverdichtung ist auf Grundlage der bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Deshalb sollen durch den Bebauungsplan Wilhelmsburg 96 “Neues Korallusviertel“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohnquartier in verdichteter Bauweise und in sehr gut erschlossener integrierter Lage mit einer baugebietsverträglichen Nutzungsmischung geschaffen werden.

Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abgeschlossen. Die wichtigsten Inhalte betreffen die Gestaltung der Gebäudefassaden, die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohnungen als öffentlich geförderte Mietwohnungen, den Bau einer Kindertagesstätte mit 65 Plätzen, die Umsetzung der Freiflächenplanung mit den erforderlichen Begrünungsmaßnahmen, die Erschließung des Gesamtvorhabens, Regelungen zum Arten- und Biotopschutz sowie zu Baumersatzpflanzungen und die zeitliche Umsetzung des Vorhabens. Weiterhin ist zur Sicherung ausreichender Spiel- und Freizeitflächen geregelt, dass eine rund 5.000 m² große Fläche im Bereich nord-östlich des bestehenden Korallusviertels unentgeltlich an die Stadt Hamburg abgetreten wird (siehe Anlage 4).

Eine erste öffentliche Auslegung hat im Zeitraum 14.01.2013 – 13.02.2013 stattgefunden. Aufgrund des Vorhabenträgerwechsels konnte das Planverfahren seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung erst in 2016/2017 mit einem neuen Vorhabenträger, einem deutlich überarbeitetem städtebaulichen Konzept und neuen Wohnungskennzahlen nunmehr als Angebotsbebauungsplan weitergeführt werden. Die Planung ist nun soweit abgestimmt, dass die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann.

Für das Plangebiet wird für die Teilfläche „A“ (Wohnbaufläche) entsprechend der angestrebten Nutzung Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Baugrenzen orientieren sich als Baukörperfestsetzungen eng an dem Funktionsplan. Die GRZ liegt bei maximal 0,5 und die Geschossigkeit bei V bis maximal VII Geschossen. Die Erschließung erfolgt in Einbahnrichtung von Süden über die Parallelstraße und die Planstraße mit Anbindung an die Korallusstraße im Norden. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist eine zusammengehörige Tiefgarage mit rund 230 Stellplätzen berücksichtigt. Hierdurch wird erreicht, dass im Plangebiet selbst kein ruhender Verkehr stattfindet und die wertvollen Außenflächen für den Aufenthalt der Bewohnerrinnen und Bewohner zur Verfügung stehen. Auf der Teilfläche B (nördlicher Sattelit)) sollen das Regenwasser zurückgehalten und versickert sowie eine naturnahe Gestaltung als Ausgleich für das im Süden weggefallene Biotop umgesetzt werden.

Für das Plangebiet gilt für die Teilfläche „A“ derzeit der Bebauungsplan Wilhelmsburg 8 von 1972. Dieser setzt Wohnungsbauflächen, überwiegend „Reines Wohngebiet“, in Teilen „Allgemeines Wohngebiet“ in einer sehr reduzierten Bauweise und größeren nicht bebaubaren Flächen sowie Flächen für die Anordnung von Stellplätzen fest. Die nördliche Teilfläche „B“ des Plangebiets liegt innerhalb des Bebauungsplans Wilhelmsburg 72 von 1994. Für diese Fläche ist eine private Grünfläche festgesetzt, eine Teilfläche davon mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“. Zur Umsetzung der geplanten Wohnnutzung ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB sind gegeben.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Teilfläche „A“ westlich der Korallusstraße und nördlich der Thielenstraße Wohnbauflächen dar. Das Plangebiet Teilfläche „B“ ist als Grünfläche dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt für die Teilfläche „A“ das Milieu Etagenwohnen dar. Überlagert ist das Plangebiet mit der milieuübergreifenden Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“. Es liegt innerhalb der Darstellung „Verbessern der Freiraumversorgung vordringlich“. Für die Teilfläche „B“ ist das Milieu Grünanlage, eingeschränkt nutzbar - Kleingärten, dargestellt. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm entwickelt werden.

Der Stadtplanungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 14.04.2010 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 07.06.2010 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form von drei öffentlichen Informationsveranstaltungen zwischen 2010 und 2013 stattgefunden. Danach fanden diverse Befassungen im öffentlichen Teil des Stadtplanungsausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses Süd-West statt, in denen das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung intensiv über den Fortgang der Planungen berichtete. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit der Durchführung des behördlichen Nachgespräches zum Arbeitskreis I am 15.05.2017 abgeschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde seitens der Vorhabenträgerin und des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung am 20.02.2019 unterzeichnet und notariell beurkundet.

Vor dem Hintergrund des nunmehr erreichten Projektstandes wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt, die öffentliche Auslegung im April 2019 durchzuführen, um die Vorweggenehmigungsreife des Gesamtvorhabens möglichst noch zum Ende des 2. Quartal 2019 vor dem Beginn der Sommerschulferien zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs sowie des Funktionsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gebeten.

 

 

 

Anlagen:

  • Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 96 (Anlage 1)
  • Entwurf Verordnungstext Wilhelmsburg 96 (Anlage 2)
  • Funktionsplan-Entwurf Wilhelmsburg 96 (Anlage 3)
  • Lageplan Spiel- und Freizeitfläche (Anlage 4)

 

 

 

Anhänge