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Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 "Hövelpromenade" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

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24.02.2021
Sachverhalt

Mit Bezugnahme auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Süd-West am 07.02.2019 (Drucksache 21-4981, Zustimmung zur Einleitung) informiert das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Folgenden zum aktuellen Projektstand. Vor dem Hintergrund des erreichten Planstandes wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion gebeten.

 

Das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 101 steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem in 2020 bereits festgestellten Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 und dem davor gültigen Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 aus 2005.  

 

Der im Jahr 2005 festgestellte Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 und Blatt 2 sah Baugebietsfestsetzungen vor, die nicht mehr in der geplanten Form realisiert werden. Blatt 1 sollte in erster Linie Wohnungsbau ermöglichen, während Blatt 2 der planungsrechtlichen Sicherung der Hövelpromenade, der vorhandenen Kleingartenanlagen und zum Ausgleich der im Geltungsbereich des Blatt 1 ermöglichten Eingriffe dienen sollte. Um die im Blatt 1 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 festgesetzten Flächen dennoch für den Wohnungsbau zu aktivieren, wurde das B-Plan-Verfahren Wilhelmsburg 97 auf Basis eines vorgeschalteten Werkstattverfahrens mit intensiver Bürgerbeteiligung und im Ergebnis einer stärker verdichteten Bebauung durchgeführt. Mit Feststellung dieses neuen Bebauungsplans Wilhelmsburg 97 im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 aufgehoben.

 

Da es sich bei dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelte, waren keine formale Umweltprüfung und keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 festgesetzten und den Eingriffen im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen sind somit funktionslos, da die Zuordnung zur ehemaligen Eingriffsmöglichkeit entfällt. Dennoch sollen die seinerzeit festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in vollem Umfang umgesetzt werden. Hierauf haben sich die BSW, die BUKEA und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einvernehmlich verständigt. Auch die Finanzierung der Maßnahmen ist durch eine Vereinbarung zwischen der BSW und der BUKEA gesichert.

 

Um die genannten Zielsetzungen zu realisieren, soll ein neuer Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wilhelmsburg 101 zukünftig als eigenständiger Plan das Blatt 2 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 ersetzen.

 

Lage des Plangebiets

 

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtteils Wilhelmsburg im Niederungsbereich der Wilhelmsburger Dove-Elbe. Es umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 8 ha und liegt zwischen der Buschweide im Westen und der Wilhelmsburger Dove-Elbe im Süden, Kleingartengrundstücken im Norden und den Flurstücken 7902 und 7900 im Osten.

 

Bestandssituation und geltendes Planungsrecht

 

Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Länge von etwa 800 m und in etwa 50 m – 60 m Breite entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe. Im Landschaftsachsenmodell bildet die Wilhelmsburger Dove-Elbe die "Wilhelmsburger Dove-Elbe-Achse", die sich nach Westen über den Ernst-August-Kanal und den Reiherstieg fortsetzt und nach Osten über die Rhee und Wilhelmsburg-Ost eine Verbindung zur Norderelbe hat.

 

Das Gebiet ist größtenteils unbebaut. Es wird geprägt durch die zwischen den Deichen liegenden Grünflächen, naturnahe Flächen mit Gehölzbestand, Wiesen und Wildstaudenbewuchs, Kleingärten sowie verstreute „Behelfsbauten“.

 

Die Hövelpromenade ist nicht als Straßenverkehrsfläche gewidmet. Ein Schmutzwassersiel ist nicht vorhanden. Gartenhäuser bzw. Lauben, einzelne vorhandene Einzelhäuser und Behelfsheime sind nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Die Abwässer werden über Gruben entsorgt. Frischwasserleitungen sind hingegen vorhanden. Die einzelnen zu Wohnzwecken genutzten Einzelhäuser und Behelfsbauten unterliegen dem Bestandsschutz. Hierfür liegen keine Genehmigungen zu Wohnzwecken vor.

 

Im Plangebiet gilt der Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2. Im Blatt 2 sind u.a. bestandssichernde Festsetzungen für Kleingartenflächen sowie Festsetzungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Bereich des Blatt 1 erhalten.

 

Zentrale Planinhalte B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 101

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 hat – wie sein Vorgängerplan – das Ziel, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, den Grünzug Hövelpromenade entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe sowie vorhandene Kleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich zu sichern. Hingegen wird zukünftig die konkrete Zuordnung der Maßnahmenflächen zu Eingriffen entfallen.

 

Teile des Plangebiets befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Wilhelmsburger Elbinsel“, das durch wertvolles altes Dauergrünland geprägt ist. In der Planzeichnung werden die betroffenen Bereiche nachrichtlich übernommen.

 

Im Vergleich zum Stand zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf der räumliche Geltungsbereich geringfügig verkleinert. Das Grundstück mit der Flurstücknummer 1821 – im Bestand bebaut mit einem ehemaligen Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert – wird aus dem räumlichen Geltungsbereich herausgenommen. Das ist erforderlich, weil hier ein ehemaliges Bauernhaus vorhanden ist, das derzeit als Wohngebäude genutzt wird. Das Gebäude unterliegt dem Bestandsschutz, soll aber nicht langfristig planungsrechtlich zu Wohnzwecken gesichert werden, da es sich in einem Landschaftsraum befindet, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.

 

Der Bebauungsplan wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Vollverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.

 

 

Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

 

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe „Naturbestimmte Flächen“ dar. Das übrige Plangebiet wird als „Grünflächen“ dargestellt. Die Wilhelmsburger Dove-Elbe wird als „Wasserfläche“ dargestellt.

 

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe das Milieu „Naturnahe Landschaft“ und im Übrigen das Milieu „Kleingärten“ dar. Der Bereich entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe ist zudem Landschaftsschutzgebiet, für den Fluss an sich ist das Milieu „Gewässerlandschaft“ dargestellt. Dem Plangebiet kommt eine milieuübergreifende Funktion als Teil einer Landschaftsachse im Freiraumverbund zu, zudem quert eine grüne Wegeverbindung das Plangebiet.

 

Die Fachkarte „Arten- und Biotopschutz“ stellt für das Plangebiet in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe „Grünland" mit der überlagernden Darstellung „Auen der übrigen Fließgewässer" und „Kleingarten" dar. Die Wilhelmsburger Dove- Elbe zählt zum Biotopentwicklungsraum „übrige Fließgewässer“.

 

 

Gutachten / Untersuchungen

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat eine Biotoptypenkartierung beauftragt, die auch herausragende Einzelbäume/Baumgruppen erfasst. Auf dieser Basis wird im Rahmen des Umweltberichts eine Bewertung vorgenommen und eventuell erforderliche naturschutzrechtliche Maßnahmen abgeleitet.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 hat bestandssichernden Charakter und bereitet keine Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Eine umfängliche faunistische Erhebung ist daher nicht erforderlich, von einem Artenschutzgutachten kann abgesehen werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Einen geeigneten Termin und das Beteiligungsformat (Livestream oder Hybridveranstaltung) wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Abhängigkeit zu den Regularien der Corona-Pandemie-Bestimmungen zeitnah definieren und im Vorfeld mit dem Stadtplanungsausschuss abstimmen. 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 101 (Hövelpromenade) gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

  • Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 (vom 05. April 2005)
  • Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 „Hövelpromenade“ (Stand: 16. Februar 2021)