22-4130

Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 (Mobilitätshub Elbinseln)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.09.2023
Sachverhalt

 

Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

 

Vorbemerkung

Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Veddel 4 ist dem Ausschuss Elbbrücken am 04. Mai 2022 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses vorgestellt worden.

Es wird auf die damalige ausführliche Erläuterung in der Sitzung und die Drucksache 22-2937 des Fachamtes verwiesen (siehe Anlage 3).

Lage und Umfang des Plangebiets

Das rd. 2,5 ha große Plangebiet liegt direkt östlich des Süd-Ausgangs der S-Bahn-Haltestelle Veddel (BallinStadt) (Flurstücke 1168 und 1218 der Gemarkung Veddel). Es umfasst die im Bestand überwiegend versiegelten Flächen der Busumsteigeanlage Veddel inkl. Abstellbereich für Überlieger und der Park+Ride-Anlage einschließlich eines mehrgeschossigen Parkhauses mit ca. 440 Stellplätzen aus den 1990er Jahren sowie einer Bike+Ride-Anlage. Die im Norden und Osten angrenzenden Verkehrsflächen der Hauptverkehrsstraßen Harburger Chaussee und Veddeler Straße werden anteilig mit in das Plangebiet einbezogen (Flurstücke 1128 und 1410 der Gemarkung Veddel tlw.). Im Süden und Westen ist das Plangebiet durch die Böschungsunterkanten bestehender, teilweise mit Gehölzen bestandener Bahndämme begrenzt.

Ergebnis des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs

Der Ausbau des ÖPNV und eine nahtlose Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel sowie die Stärkung klimafreundlicher Mobilitätsalternativen sind wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Mobilitätswende in Hamburg und des 2019 von der Hamburger Hochbahn AG verabschiedeten Klimaziels „Klimaneutralität 2030“. In diesem Kontext wird mit der vorliegenden Planung die Realisierung eines Mobilitätshubs mit modernem Busbetriebshof, einer neu gestaltete Busumsteigeanlage und ergänzenden gewerblichen Nutzungen verfolgt.

Angesichts der Komplexität der Entwurfsaufgabe wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA) in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ausgelobt (Ankündigung im Ausschuss Elbbrücken am 30.11.2022). Der zwischenzeitlich mit Jurysitzung vom 05.07.2023 prämierte Siegerentwurf des Architekturbüros JSWD Architekten GmbH & Co. KG stellt die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf und den im weiteren Planungsprozess noch zu erarbeitenden Funktionsplan-Entwurf dar.

Der Siegerentwurf gliedert das große Infrastrukturbauwerk in zwei Teile und fasst sie durch ein niedriggeschossiges begrüntes Verbindungselement zu einem Gebäudeensemble zusammen. Der Busbetriebshof mit Ladeinfrastruktur sowie Abstellkapazität für bis zu 160 Busse und nördlich vorgelagerten Flächen für eine Bike+Ride-Anlage mit ca. 650 Abstellplätzen für Fahrräder ist im Südosten des Plangebietes platziert. Die Busse werden zugunsten einer optimalen Flächeneffizienz auf mehreren Ebenen untergebracht. Ein nach Süden zurückgesetztes, dreieckförmiges Gewerbeobjekt bildet mit einer Gebäudehöhe von rd. 30 m über Gelände im Westen zu den Gleisanlagen den zweiten Teil des Ensembles. Hier sollen u. a. ein Nahversorger mit bis zu 1.200 m2 Verkaufsfläche mit ergänzendem Drogeriemarkt, ein Hostel sowie weitere noch zu definierende gewerbliche Nutzungen (z.B. Coworking, Gastronomie, Fitnessstudio, Dienstleistungen) entstehen. Das Untergeschoss soll Raum für rd. 240 Pkw-Stellplätze bieten, davon 100 als P+R-Stellplätze. Die Zu- und Ausfahrt des Busbetriebshofs, der Anlieferung des Gewerbeobjekts sowie der Tiefgarage sind von der Veddeler Straße vorgesehen. Die neue Busumsteigeanlage bleibt an die Harburger Chaussee angebunden und ist zusätzlich über eine Zu- und Ausfahrt mit dem Busbetriebshof verbunden. Der Außenraum wird definiert durch eine im Norden gelagerte moderne Busumsteigeanlage und einem im Westen zurückgesetzten Platz vor den Nahversorgungsreinrichtungen. Durch die Bündelung der Verwaltungs- und Büronutzungen mit den weiteren gewerblichen Nutzungen im Westen erfährt der Platz eine 24-Stunden-Nutzung.

Die geplanten Gebäude sowie die Busumsteigeanlage erhalten eine begrünte Dachlandschaft, die im weiteren Planungsprozess zu konkretisieren ist. Die sich zwischen dem Busbetriebshof und dem Gewerbebaukörper erstreckenden, gestaffelten Terrassen sollen eine intensive Begrünung sowie eine sinnvolle Zuordnung zu den Nutzungseinheiten erhalten. Des Weiteren wird die Integration von Ersatzbaumpflanzungen in die Außenanlagen geprüft.

Die Fassade aus recyceltem Aluminiumlochblech bietet eine Transparenz bzgl. der Nutzungen und soll eine lange und wartungsarme Nutzungsdauer aufweisen. Entsprechend der Vorgaben aus dem vorab entwickelten Konzeptentwurf überzeugt der Siegerentwurf insgesamt durch eine hohe Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und mit seiner städtebaulichen Figur sowie insgesamt über seine architektonische Anmutung.

Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 „Mobilitätshub Elbinseln“

Der im Mai 2022 im Elbbrücken-Ausschuss vorgestellte Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wurde auf Basis des Siegerentwurfs nunmehr fortgeschrieben. Die Busumsteigeanlage und der Platz werden weiterhin als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Der Infrastrukturbau mit seinen vielfältigen Nutzungen soll durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Mobilitätsstation / Busbetriebshof“ ermöglicht werden. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets wird im weiteren Planungsprozess konkretisiert. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet werden durch textliche Festsetzungen, die im weiteren Planungsprozess ergänzt werden, genau definiert. Um die Umsetzung des prämierten hochbaulichen Entwurfs zu sichern, werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch baukörperbezogene Baugrenzen ausgewiesen. Zur Regelung des Maßes der baulichen Nutzung wurden differenzierte Festsetzungen zur Zahl der zulässigen Vollgeschosse sowie der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend des aktuellen Entwurfs ergänzt.

Die umgebenden Straßen- und Wegeflächen der Veddeler Straße und Harburger Chaussee werden weiterhin als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird ein neuer Zuschnitt der Flurstücke innerhalb des Plangebiets erforderlich. Insbesondere die Grenze zur Straßenverkehrsfläche der Veddeler Straße wird angepasst, wobei der genaue Verlauf im weiteren Verfahren noch genauer abzustimmen ist. 

Im Ergebnis der Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung entschieden, den Bebauungsplan im vollumfänglichen Regelverfahren mit integriertem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB aufzustellen.

Gutachten / Untersuchungen

Auf Basis der am 11. 07.2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt, die größtenteils bereits beauftragt wurden oder inzwischen vorliegen:

      Verkehrstechnische Untersuchung (beauftragt)

      Schalltechnische Untersuchung (beauftragt)

      Erschütterungstechnische Untersuchung (beauftragt)

      Baugrunduntersuchung (Mai 2022)

      Entwässerungsgutachten (Beauftragung Generalplaner angestoßen)

      Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Umweltbericht (beauftragt)

      Artenschutzfachliche Untersuchung (Sept. 2022)

      Baumgutachten (Febr. 2023)

      Verträglichkeitsstudie zur Supermarkt-Ansiedlung (März 2022)

      Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf das lokale Klima im Umfeld. (April 2023)

Ablauf des Bebauungsplan-Verfahrens

-       04. Mai 2022    Ausschuss Elbbrücken: Zustimmung zur Einleitung des

   B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes

  Stadt- und Landschaftsplanung 

-       11. Juli 2022   Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs

-       05. Juli 2023   Jurysitzung des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs

-       27. Sept. 2023  Ausschuss Elbbrücken: Zustimmung zur Durchführung

  der Öffentlichen Plandiskussion

Die weitere vorläufige Zeitplanung:

-       4. Quartal 2023   Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

-       2. Quartal 2024   Verschickung an die Träger öffentlicher Belange

-       3. Quartal 2024   Arbeitskreis I

-       4. Quartal 2024   Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem

  Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Vorhaben-

  Träger (HHA)

 

-       1. Quartal 2025    Ausschuss Elbbrücken: Zustimmung zur Durchführung

  der Öffentlichen Auslegung

-       2. Quartal 2025   Öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs

-       3. Quartal 2025   Arbeitskreis II

-       3. Quartal 2025    Ausschuss Elbbrücken: Empfehlung zum Beschluss der

  Vorweggenehmigungsreife

-       3. Quartal 2025  Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-

  reife.

 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Veddel 4 „Mobilitätshub Elbinseln“ gebeten.

Die ÖPD soll voraussichtlich im November 2023 durchgeführt werden.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den konkreten Termin zu gegebenem Zeitpunkt mit dem zuständigen Ausschuss Elbbrücken abstimmen.

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

  • Anlage 1 Siegerentwurf des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs (Stand: Mai 2023)
  • Anlage 2 Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand:15.09.2023)
  • Anlage 3 Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Stadtplanungsausschuss vom 04.05.2022