22-2937

Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 ("Mobilitätshub Elbbrücken"); hier: Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.05.2022
Sachverhalt

 

1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs

Das Plangebiet befindet sich direkt östlich des Süd-Ausgangs der S-Bahn-Station Veddel und umfasst rd. 2,5 ha. Es wird im Osten durch die Veddeler Straße (Straßenmitte), im Süden und Westen durch die Böschungsunterkanten bestehender Bahndämme und im Norden durch die Harburger Chaussee (Straßenmitte) begrenzt.

Mit dem Bebauungsplanverfahren verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Ziel, zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Mobilitätsstation einschließlich eines Busbetriebshofs mit Werkstätten der Hamburger Hochbahn AG (HHA) zu schaffen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird seitens der Hochbahn auch die Neuordnung der bestehenden Busumsteigeanlage geplant.

 

2. Bestand und gegenwärtige Nutzungen 

Zwischen 1901 und 1907 hatte der Reeder Albert Ballin an dieser Stelle für Auswanderer eine aus mehr als 30 Gebäuden bestehende "Auswandererstadt" für bis zu 5.000 Menschen errichten lassen. Im ersten Weltkrieg dienten sie als Lazarett, im 2. Weltkrieg wurden sie durch Bomben weitestgehend zerstört und später abgerissen. Die beiden verbliebenen Hallen östlich der Veddeler Straße - je eine diente als Massenunterkunft für Frauen und Männer - wurden später saniert und seit Sommer 2007 als zentraler Bestandteil des Auswanderungsmuseums „BallinStadt“ genutzt. Eine entscheidende Entwicklung für die in Rede stehende Fläche trat mit der Errichtung einer eigenständigen S-Bahn-Linie vom zentralen Hauptbahnhof nach Hamburg-Harburg ein, die im September 1983 eröffnet wurde. In der Folge wurden hier insbesondere ebenerdige Parkplätze für das Umsteigen vom Auto auf die Bahn angelegt. Mitte der 1990er Jahre fand schließlich ein Ausbau zum P+R-Parkhaus mit ca. 440 Stellplätzen auf vier Parkebenen im Südwesten des Grundstücks entlang der Bahntrasse statt. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück eine wichtige Busumsteigeanlage mit Busanbindungen insbesondere nach Wilhelmsburg.

 

3. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Der Klimawandel und die damit verknüpfte Frage, wie die für die Umwelt und den Menschen schädlichen Emissionen weiter reduziert werden können, sorgt für ein Umdenken und Umsteuern auch in Fragen der Mobilität. Durch die Schaffung eines großzügigen und vielschichtigen Angebots im ÖPNV soll das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung durch attraktive Angebote so beeinflusst werden, dass Verkehrsmittel des Umweltverbunds stärker genutzt werden und der motorisierte Individualverkehr reduziert werden kann. Als politische Zielsetzung  wurde hierfür der sog. „Hamburg-Takt“ beschlossen, der es jedem Bewohner und jeder Bewohnerin der Stadt ermöglichen soll, bis in die Abendstunden alle 5 Minuten ein Nahverkehrsangebot nutzen zu können. Dieses Ziel soll nach heutigem Stand bis 2030 erreicht werden.

Konkret ist diese ehrgeizige Zielsetzung z.B. mit einer Umwandlung der gesamten Busflotte verbunden, die zukünftig nur noch emissionsfrei mit aus „grünem“ Strom gespeisten Batterien oder mit („grünem“) Wasserstoff betrieben werden soll. Dies wiederum bedingt den Aufbau einer neuen Infra-struktur an Busbetriebshöfen und –werkstätten, die den neuen technischen Gegebenheiten gerecht werden kann.

Einer dieser neuen Busbetriebshöfe soll an der S-Bahn-Station Veddel realisiert werden und zusätzlich vielfältige Mobilitätsangebote sowie Flächen für die Nahversorgung und weitere Dienstleistungen beinhalten. Das bestehende P+R-Parkhaus muss zu diesem Zweck abgerissen werden.

Durch die große Zentralität des Standortes kann dieser für neue Verkehrsangebote bzw. den Ausbau bestehender Angebote optimal genutzt werden. Der große Vorteil der zentralen Lage des Betriebshofs besteht vor allem darin, dass die Wegstrecken zum Ein- und Aussetzen der Busse sehr kurz sind.

 

 

4. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens

Aktuell wird zur Entwicklung des Projekts seitens der Hochbahn ein EU-weites Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Nach dem aktuellen Konzeptentwurf sind folgende Nutzungsbausteine vorgesehen:

Verkehrliche Nutzungen:

-          moderne Busumsteigeanlage mit 6 Haltebereichen / 200 m Aufstelllänge zur Angebotsausweitung

-          Park & Ride -Parkplätze (derzeit ist ein Tiefgeschoss für P+R vorgesehen)

-          Sharing-Angebote wie „HVV Switch“-Punkt, Ridesharing, Carsharing, StadtRAD, Taxi

-          Bike & Ride mit ca. 600  Abstellplätzen für Fahrräder

-          Elektrobus-Betriebshof mit Lade-Infrastuktur und Abstellkapazität für bis zu 160 Busse

-          Werkstätten mit 4 Wartungsspuren, Waschstraße + Nebenwerkstätten.

 

Gewerbliche Nutzungen:

Ergänzend sind an diesem zentralen Knotenpunkt weitere Nutzungen vorgesehen. Insbesondere handelt es sich dabei um Einzelhandelsnutzungen, da gerade für den Bereich der südlichen Veddel, der Harburger Chaussee und Georgswerder die Schaffung eines Nahversorgungsangebots sinnvoll und notwendig  ist. Zu berücksichtigen ist hier die Entwicklung des neuen Quartiers „An der Hafenbahn“ direkt auf der Westseite der Bahntrassen. Fördern + wohnen verfolgt dort die Errichtung von ca. 350 neuen Wohnungen. Zu etwa gleichen Anteilen sind hier Wohnungen im 1. Förderweg, zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und für vordringlich Wohnungssuchende vorgesehen. Etwa ein weiteres Viertel der Wohnungen ist nach bisherigem Stand für studentische und freifinanzierte Wohnungen projektiert. Teil des Projekts soll auch eine flächig begrenzte Einzelhandelsnutzung sein. Derzeit führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit den Beteiligten Abstimmungen darüber durch, wie sich verschiedene Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote an den beiden Standorten sinnvoll ergänzen können und keine Konkurrenzsituation dadurch entsteht.

 

Am Standort der Mobilitätsstation Veddel sind nach derzeitigen Angaben der Hamburger Hochbahn insgesamt bis zu ca. 8.000m² Bruttogeschossfläche (BGF) für Dienstleistung- und Einzelhandelsnutzungen möglich. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gab hinsichtlich der Größenordnung eines Lebensmitteleinzelhandels vorab eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag mit dem Ergebnis, dass eine Verkaufsfläche von bis zu 1.200 m² noch verträglich zu den umliegenden und geplanten Einzelhandelsstandorten gemäß des bezirklichen Nahversorgungskonzepts ist. Nutzungen wie ein kleinerer Drogeriemarkt, Bäcker und Café sind ergänzend dazu realisierbar (vgl. mündl. Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Ausschuss Elbbrücken v. 31.03.2022).

 

Im Hinblick auf die Zentralität des Standortes, die hinzu kommenden BewohnerInnen auf der Westseite des Bahndamms und die Situation im Wohnstadtteil Veddel selbst werden weitere gewerbliche Flächen z.B. für ein Fitness-Zentrum, Arzt- oder Physiotherapiepraxen als weitere sinnvolle Ergänzung gesehen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13 a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung durchführen, da es sich um ein Vorhaben mit einer Grundfläche von unter 20.000 m² handelt und hier ein Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden soll. Da gemäß des Hamburgischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (HmbUVPG) Einzelhandelsflächen ab einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² der Vorprüfung des Einzelfalls unterliegen, ist eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

Daneben gibt es ggf. einen weiteren Prüffall – Vorprüfung im Einzelfall - gemäß Hamb. UVPG im Rahmen der Errichtung eines Parkplatzes von 1 ha oder mehr im Innenbereich. Dieser Sachverhalt wird ebenfalls im weiteren B-Plan-Prozess geklärt.

 

 

5. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Veddel 4

Der oben skizzierte, besondere Nutzungsmix kann nicht mit den herkömmlichen Plangebietskategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO) abgebildet werden. Daher soll die Mobilitätsstation mit ihren vielfältigen Nutzungsbausteinen als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden. Die genaue Definition des Sondergebiets erfolgt im weiteren Verfahren. Im Rahmen der Einleitung wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine erste Einordnung als Sondergebiet „Mobilitätsstation / Betriebswerkstätten (HHA)“ vorgenommen, davon ausgehend, dass auch die mehrgeschossige Abstellanlage für E-Busse (Betriebshof) als wesentliche Kernnutzung des hier zu verwirklichenden Mobilitätskonzepts definiert werden kann. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet sind im Rahmen der weiteren Abstimmung durch textliche Festsetzung genauer zu definieren. Nach dem derzeitigen Nutzungskonzept ist in einem Dreiecksbereich östlich des Bahndamms schwerpunktmäßig die Unterbringung der wesentlichen Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Dieser Bereich ist in beigefügtem B-Plan-Entwurf mit „(A)“ gekennzeichnet. Durch textliche Festsetzung sind hier insbesondere eine Beschränkung der maximal zulässigen Verkaufsfläche für einen Nahversorger auf 1.200 m² und ergänzende Verkaufsflächen (Drogerie, Bäcker etc.) zu bestimmen.

 

Für die umzuplanende und neu zu ordnende Fläche der Busumsteigeanlage wird eine Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung verfolgt.

Die umgebenden Straßen- und Wegeflächen werden bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

 

Zum Maß der baulichen Nutzung: Die Gebäudehöhe von 27 m über Gelände ist erforderlich, um die „Stapelung“ der Bus-Stellplätze auf vier Geschossen zuzüglich Dachgeschoss zu ermöglichen. Die Festlegung der Grundflächenzahl und der Baumasse wird im weiteren B-Plan-Prozess genauer bestimmt.

 

 

6. Bestehendes Planrecht

Das Plangebiet liegt derzeit im räumlichen Geltungsbereich des Baustufenplans Veddel vom 14.01.1955, der hier eine für besondere Zwecke vorgesehene Fläche bzw. Ordnungsfläche „Polizei“ darstellt.

 

 

7. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der heutigen Busumsteige- und Parkplatzanlagen Gemischte Bauflächen dar. Die Veddeler Straße und Harburger Chaussee sind jeweils als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

Das Landschaftsprogramm (Lapro) stellt für das Plangebiet das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar mit Überlagerung durch die Signatur „ Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ und die Schraffur „Entwickeln des Landschaftsbildes“. Die Veddeler Straße und Harburger Chaussee sind auch hier jeweils als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans sind nach erster Einschätzung aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm entwickelbar. Es wird daher davon ausgegangen, dass weder der Flächennutzungsplan noch das Landschaftsprogramm zu ändern sind.

 

 

Petitum:

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Ausschuss Elbbrücken um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Veddel 4 gebeten. 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

1.  Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereichs

2.  Bestehendes Planungsrecht (Baustufenplan Veddel)

3.  Erdgeschossbereich Vorplanung der Hamburger Hochbahn

4.  Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung


Anlage 1: Luftbild (FHH/LGV), Bearbeitung Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

 

 

Anlage 2: Bestehendes Planungsrecht (FHH/LGV)

 

 

 

 

Anlage 3:  Erdgeschossbereich (Vorplanung Hochbahn AG, Stand 2021)

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs

Das Plangebiet befindet sich direkt östlich des Süd-Ausgangs der S-Bahn-Station Veddel und umfasst rd. 2,5 ha. Es wird im Osten durch die Veddeler Straße (Straßenmitte), im Süden und Westen durch die Böschungsunterkanten bestehender Bahndämme und im Norden durch die Harburger Chaussee (Straßenmitte) begrenzt.

Mit dem Bebauungsplanverfahren verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Ziel, zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Mobilitätsstation einschließlich eines Busbetriebshofs mit Werkstätten der Hamburger Hochbahn AG (HHA) zu schaffen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird seitens der Hochbahn auch die Neuordnung der bestehenden Busumsteigeanlage geplant.

 

2. Bestand und gegenwärtige Nutzungen 

Zwischen 1901 und 1907 hatte der Reeder Albert Ballin an dieser Stelle für Auswanderer eine aus mehr als 30 Gebäuden bestehende "Auswandererstadt" für bis zu 5.000 Menschen errichten lassen. Im ersten Weltkrieg dienten sie als Lazarett, im 2. Weltkrieg wurden sie durch Bomben weitestgehend zerstört und später abgerissen. Die beiden verbliebenen Hallen östlich der Veddeler Straße - je eine diente als Massenunterkunft für Frauen und Männer - wurden später saniert und seit Sommer 2007 als zentraler Bestandteil des Auswanderungsmuseums „BallinStadt“ genutzt. Eine entscheidende Entwicklung für die in Rede stehende Fläche trat mit der Errichtung einer eigenständigen S-Bahn-Linie vom zentralen Hauptbahnhof nach Hamburg-Harburg ein, die im September 1983 eröffnet wurde. In der Folge wurden hier insbesondere ebenerdige Parkplätze für das Umsteigen vom Auto auf die Bahn angelegt. Mitte der 1990er Jahre fand schließlich ein Ausbau zum P+R-Parkhaus mit ca. 440 Stellplätzen auf vier Parkebenen im Südwesten des Grundstücks entlang der Bahntrasse statt. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück eine wichtige Busumsteigeanlage mit Busanbindungen insbesondere nach Wilhelmsburg.

 

3. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Der Klimawandel und die damit verknüpfte Frage, wie die für die Umwelt und den Menschen schädlichen Emissionen weiter reduziert werden können, sorgt für ein Umdenken und Umsteuern auch in Fragen der Mobilität. Durch die Schaffung eines großzügigen und vielschichtigen Angebots im ÖPNV soll das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung durch attraktive Angebote so beeinflusst werden, dass Verkehrsmittel des Umweltverbunds stärker genutzt werden und der motorisierte Individualverkehr reduziert werden kann. Als politische Zielsetzung  wurde hierfür der sog. „Hamburg-Takt“ beschlossen, der es jedem Bewohner und jeder Bewohnerin der Stadt ermöglichen soll, bis in die Abendstunden alle 5 Minuten ein Nahverkehrsangebot nutzen zu können. Dieses Ziel soll nach heutigem Stand bis 2030 erreicht werden.

Konkret ist diese ehrgeizige Zielsetzung z.B. mit einer Umwandlung der gesamten Busflotte verbunden, die zukünftig nur noch emissionsfrei mit aus „grünem“ Strom gespeisten Batterien oder mit („grünem“) Wasserstoff betrieben werden soll. Dies wiederum bedingt den Aufbau einer neuen Infra-struktur an Busbetriebshöfen und –werkstätten, die den neuen technischen Gegebenheiten gerecht werden kann.

Einer dieser neuen Busbetriebshöfe soll an der S-Bahn-Station Veddel realisiert werden und zusätzlich vielfältige Mobilitätsangebote sowie Flächen für die Nahversorgung und weitere Dienstleistungen beinhalten. Das bestehende P+R-Parkhaus muss zu diesem Zweck abgerissen werden.

Durch die große Zentralität des Standortes kann dieser für neue Verkehrsangebote bzw. den Ausbau bestehender Angebote optimal genutzt werden. Der große Vorteil der zentralen Lage des Betriebshofs besteht vor allem darin, dass die Wegstrecken zum Ein- und Aussetzen der Busse sehr kurz sind.

 

 

4. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens

Aktuell wird zur Entwicklung des Projekts seitens der Hochbahn ein EU-weites Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Nach dem aktuellen Konzeptentwurf sind folgende Nutzungsbausteine vorgesehen:

Verkehrliche Nutzungen:

-          moderne Busumsteigeanlage mit 6 Haltebereichen / 200 m Aufstelllänge zur Angebotsausweitung

-          Park & Ride -Parkplätze (derzeit ist ein Tiefgeschoss für P+R vorgesehen)

-          Sharing-Angebote wie „HVV Switch“-Punkt, Ridesharing, Carsharing, StadtRAD, Taxi

-          Bike & Ride mit ca. 600  Abstellplätzen für Fahrräder

-          Elektrobus-Betriebshof mit Lade-Infrastuktur und Abstellkapazität für bis zu 160 Busse

-          Werkstätten mit 4 Wartungsspuren, Waschstraße + Nebenwerkstätten.

 

Gewerbliche Nutzungen:

Ergänzend sind an diesem zentralen Knotenpunkt weitere Nutzungen vorgesehen. Insbesondere handelt es sich dabei um Einzelhandelsnutzungen, da gerade für den Bereich der südlichen Veddel, der Harburger Chaussee und Georgswerder die Schaffung eines Nahversorgungsangebots sinnvoll und notwendig  ist. Zu berücksichtigen ist hier die Entwicklung des neuen Quartiers „An der Hafenbahn“ direkt auf der Westseite der Bahntrassen. Fördern + wohnen verfolgt dort die Errichtung von ca. 350 neuen Wohnungen. Zu etwa gleichen Anteilen sind hier Wohnungen im 1. Förderweg, zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und für vordringlich Wohnungssuchende vorgesehen. Etwa ein weiteres Viertel der Wohnungen ist nach bisherigem Stand für studentische und freifinanzierte Wohnungen projektiert. Teil des Projekts soll auch eine flächig begrenzte Einzelhandelsnutzung sein. Derzeit führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit den Beteiligten Abstimmungen darüber durch, wie sich verschiedene Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote an den beiden Standorten sinnvoll ergänzen können und keine Konkurrenzsituation dadurch entsteht.

 

Am Standort der Mobilitätsstation Veddel sind nach derzeitigen Angaben der Hamburger Hochbahn insgesamt bis zu ca. 8.000m² Bruttogeschossfläche (BGF) für Dienstleistung- und Einzelhandelsnutzungen möglich. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gab hinsichtlich der Größenordnung eines Lebensmitteleinzelhandels vorab eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag mit dem Ergebnis, dass eine Verkaufsfläche von bis zu 1.200 m² noch verträglich zu den umliegenden und geplanten Einzelhandelsstandorten gemäß des bezirklichen Nahversorgungskonzepts ist. Nutzungen wie ein kleinerer Drogeriemarkt, Bäcker und Café sind ergänzend dazu realisierbar (vgl. mündl. Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Ausschuss Elbbrücken v. 31.03.2022).

 

Im Hinblick auf die Zentralität des Standortes, die hinzu kommenden BewohnerInnen auf der Westseite des Bahndamms und die Situation im Wohnstadtteil Veddel selbst werden weitere gewerbliche Flächen z.B. für ein Fitness-Zentrum, Arzt- oder Physiotherapiepraxen als weitere sinnvolle Ergänzung gesehen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13 a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung durchführen, da es sich um ein Vorhaben mit einer Grundfläche von unter 20.000 m² handelt und hier ein Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden soll. Da gemäß des Hamburgischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (HmbUVPG) Einzelhandelsflächen ab einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² der Vorprüfung des Einzelfalls unterliegen, ist eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

Daneben gibt es ggf. einen weiteren Prüffall – Vorprüfung im Einzelfall - gemäß Hamb. UVPG im Rahmen der Errichtung eines Parkplatzes von 1 ha oder mehr im Innenbereich. Dieser Sachverhalt wird ebenfalls im weiteren B-Plan-Prozess geklärt.

 

 

5. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Veddel 4

Der oben skizzierte, besondere Nutzungsmix kann nicht mit den herkömmlichen Plangebietskategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO) abgebildet werden. Daher soll die Mobilitätsstation mit ihren vielfältigen Nutzungsbausteinen als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden. Die genaue Definition des Sondergebiets erfolgt im weiteren Verfahren. Im Rahmen der Einleitung wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine erste Einordnung als Sondergebiet „Mobilitätsstation / Betriebswerkstätten (HHA)“ vorgenommen, davon ausgehend, dass auch die mehrgeschossige Abstellanlage für E-Busse (Betriebshof) als wesentliche Kernnutzung des hier zu verwirklichenden Mobilitätskonzepts definiert werden kann. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet sind im Rahmen der weiteren Abstimmung durch textliche Festsetzung genauer zu definieren. Nach dem derzeitigen Nutzungskonzept ist in einem Dreiecksbereich östlich des Bahndamms schwerpunktmäßig die Unterbringung der wesentlichen Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Dieser Bereich ist in beigefügtem B-Plan-Entwurf mit „(A)“ gekennzeichnet. Durch textliche Festsetzung sind hier insbesondere eine Beschränkung der maximal zulässigen Verkaufsfläche für einen Nahversorger auf 1.200 m² und ergänzende Verkaufsflächen (Drogerie, Bäcker etc.) zu bestimmen.

 

Für die umzuplanende und neu zu ordnende Fläche der Busumsteigeanlage wird eine Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung verfolgt.

Die umgebenden Straßen- und Wegeflächen werden bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

 

Zum Maß der baulichen Nutzung: Die Gebäudehöhe von 27 m über Gelände ist erforderlich, um die „Stapelung“ der Bus-Stellplätze auf vier Geschossen zuzüglich Dachgeschoss zu ermöglichen. Die Festlegung der Grundflächenzahl und der Baumasse wird im weiteren B-Plan-Prozess genauer bestimmt.

 

 

6. Bestehendes Planrecht

Das Plangebiet liegt derzeit im räumlichen Geltungsbereich des Baustufenplans Veddel vom 14.01.1955, der hier eine für besondere Zwecke vorgesehene Fläche bzw. Ordnungsfläche „Polizei“ darstellt.

 

 

7. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der heutigen Busumsteige- und Parkplatzanlagen Gemischte Bauflächen dar. Die Veddeler Straße und Harburger Chaussee sind jeweils als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

Das Landschaftsprogramm (Lapro) stellt für das Plangebiet das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar mit Überlagerung durch die Signatur „ Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ und die Schraffur „Entwickeln des Landschaftsbildes“. Die Veddeler Straße und Harburger Chaussee sind auch hier jeweils als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans sind nach erster Einschätzung aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm entwickelbar. Es wird daher davon ausgegangen, dass weder der Flächennutzungsplan noch das Landschaftsprogramm zu ändern sind.

 

 

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Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Ausschuss Elbbrücken um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Veddel 4 gebeten. 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

1.  Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereichs

2.  Bestehendes Planungsrecht (Baustufenplan Veddel)

3.  Erdgeschossbereich Vorplanung der Hamburger Hochbahn

4.  Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung


Anlage 1: Luftbild (FHH/LGV), Bearbeitung Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

 

 

Anlage 2: Bestehendes Planungsrecht (FHH/LGV)

 

 

 

 

Anlage 3:  Erdgeschossbereich (Vorplanung Hochbahn AG, Stand 2021)

 

 

 

 

 

Anhänge