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Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 "Stadteingang Elbbrücken-Ost" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2022
Sachverhalt

 

1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rothenburgsort (Ortsteile 133, 132) und wird im Wesentlichen von der Billhorner Brückenstraße im Westen, den Güterbahntrassen im Norden, dem Billhorner Mühlenweg im Osten und dem Oberhafenkanal im Süden abgegrenzt. Es umfasst eine Fläche von ca. 15,9 ha.

 

Die Abgrenzung ergibt sich wie folgt:

Nordgrenze des Flurstücks 1987, über die Flurstücke 1987, 3153 und 2220, Südgrenzen der Flurstücke 2220 und 3176, über das Flurstück 3174, Südgrenze des Flurstücks 3174  - Billhorner Kanalstraße – Billhorner Mühlenweg – Südostgrenze des Flurstücks 2361, über die Flurstücke 2764 und 2757 (Alexandra-Stieg), über das Flurstück 2762 (Haken), über das Flurstück 2908 (Oberhafenkanal) – Oberhafenkanal – Billhorner Brückenstraße – über die Flurstücke 3117 (Billhorner Brückenstraße) und 3115 (Brandshofer Deich), Südwestgrenze des Flurstücks 3115 (Brandshofer Deich), über das Flurstück 3115 (Brandshofer Deich), über das Flurstück 3117 (Billhorner Brückenstraße) – Billhorner Brückenstraße – über das Flurstück 2811 (Billhorner Röhrendamm), Nordgrenze des Flurstücks 2811 (Billhorner Röhrenddamm), über das Flurstück 3117 der Gemarkung Billwerder Ausschlag (Billhorner Brückenstraße).

 

In Abstimmung zwischen der Bezirkspolitik und Bezirksamt wurde aus terminlichen Gründen vereinbart, diese Drucksache unter Anwesenheit der Mitglieder des Ausschusses Elbbrücken ausnahmsweise im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 19. Dezember 2022 zwecks Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu befassen.

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren verfolgen das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und die Billebogen Entwicklungsgesellschaft (BBEG) das Ziel, eine Neuordnung bzw. Rückbau der heutigen, umfangreichen Verkehrsflächen zu erreichen und für andere Nutzungen zu aktivieren. Mit dem komplexen Stadtumbau am  Stadteingang Elbbrücken und gleichzeitig dem westlichen Eingangsbereich zum Stadtteil Rothenburgsort sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gemischte Nutzungen geschaffen werden. Im Rahmen dieses Planverfahrens soll auch die Umsetzung des südlichen Teilstücks des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges zwischen Güterbahntrassen im Norden und der Elbe vorbereitet werden.

 

Aufgrund der äußerst komplexen Rückbauten der Leitungs- und Verkehrsinfrastruktur wird der für die Umgestaltung vorgesehene Bereich des Stadteingangs in Rothenburgsort in zwei Bebauungsplanverfahren aufgeteilt, um die Planung effizienter realisieren zu können. Aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen ist es günstiger, zunächst mit der Planung östlich der Billhorner Brückenstraße zu beginnen. Vor allem aus verkehrlichen Gründen werden bereits jetzt auch Teilbereiche westlich der Billhorner Brückenstraße in das Plangebiet einbezogen, um frühzeitig die erforderlichen Anknüpfungspunkte für den Verkehr schaffen zu können.

 

2. Bestand und gegenwärtige Nutzungen 

Die derzeitige städtebauliche Situation ist geprägt durch die Folgewirkungen schwerer Luftangriffe im Juli 1943, wodurch Rothenburgsort, Hammerbrook und umliegende Stadtteile fast vollständig dem Erdboden gleich gemacht wurden. So sind auch im Plangebiet nur noch wenige Baulichkeiten der Vorkriegszeit erhalten geblieben, so der denkmalgeschützte Zombeck-Bunker östlich der Billhorner Brückenstraße, ein Gebäude inmitten der Billhorner Brückenstraße, das einst Bestandteil einer Blockrandbebauung war und heute nach starken Veränderungen als „Mercedes“-Hochhaus bekannt ist, die Wohnbebauung an der Marckmannstraße von 1930 und ein denkmalgeschützter gründerzeitlicher Wohnblock (1900/1901) mit „Hamburger Burg“ an der Hardenstraße. Weitere große Veränderungen des Stadtbildes entstanden durch eine verkehrsgerechte Straßenplanung der Nachkriegszeit. So entstand das in den 1960er Jahren geschaffene Verkehrsbauwerk der Billhorner Brückenstraße mit dem kleeblattförmigen, autobahnähnlichen Kreuzungsbauwerk, welches den Stadtteil Rothenburgsort weiter zertrennte.

Eine weitere Zäsur für die Entwicklung Rothenburgsorts stellte die Umwidmung eines Teils des Stadtteils Klostertor zum geschlossenen Großmarktgelände dar, womit der Stadtteil seine Anbindung an die Innenstadt verlor.

 

Heute stellt sich die Situation im Plangebiet wir folgt dar:

Im Norden südlich der Güterbahntrassen befinden sich gewerbliche Nutzungen mit Verkauf und Ausstellung von Brautmoden sowie einem Speditionsbetrieb. Östlich angrenzend besteht eine Parkanlage der FHH mit Spielplatz und weiteren Spielflächen, darin eingebettet eine Schachtanlage der Hamburger Stadtentwässerung, wo zwei große, von Norden ankommende Transportsiele zusammengeführt werden. Südlich der Billhorner Kanalstraße befinden sich zwei nach Norden bzw. nach Süden offene Wohnblöcke, die etwa 1930 errichtet wurden. Der westliche Blockrand des nördlichen Blocks wurde als Überbauung der Billhorner Kanalstraße erstellt. Teil des Baublocks  südlich der Marckmannstraße ist ein großer, ehemaliger Luftschutzbunker, der heute gewerblich genutzt wird. An der Ecke zum Billhorner Mühlenweg ist vor ca. 20 Jahren eine neue Wohnbebauung entstanden. Südlich schließt eine Telekommunikationsdienststelle an. Den südlichen Abschluss des Blocks bildet ein offener Garagenhof. Im Westen des Plangebiets dominieren die Verkehrsflächen des autobahnähnlichen „Kleeblatts“. Im Bereich der Verkehrsflächen befinden sich der erwähnte Rundbunker und das „Mercedes“-Hochhaus sowie teilweise wertvoller Baumbestand.

Südlich des Billhorner Röhrendamms und westlich der Billhorner Brückenstraße sind Wohnnutzungen und diverse gewerbliche Nutzungen angesiedelt. Am Rande der Verkehrsflächen befinden sich auch städtische Brachflächen. Im Süden des Plangebiets befindet sich der o.g. gründerzeitliche Wohnblock. Dessen westlicher Blockrand bildet eine weitere Wohnbebauung aus den 1990er Jahren, die von Westen wegen des erheblichen Verkehrslärms über Laubengänge erschlossen wird.

Südlich des Billwerder Neuen Deichs schließt eine etwa 1993/94 errichtete Blockrandbebauung an. Sie besteht aus einem größeren Hotelkomplex („Holiday Inn“) mit 19-geschossigem Turm an der Wasserkante, einem weiteren, nicht mehr im Betrieb befindlichen Hotel an der Nordspitze („Bridge Inn Hotel“) sowie einer Appartment- und Wohnanlage (u.a. „Elb-Residence“) im rückwärtigen, östlichen Bereich. Der Billhorner Mühlenweg, der die östliche Grenze des Plangebiets darstellt, weist teilweise einen mittig verlaufenden, teilweise zum Parken genutzten Grünstreifen auf. Diese Verkehrsflächen werden als Potenzialfläche für den künftigen Alster-Bille-Elbe-Grünzug gesehen. Daher soll nördlich anschließend ein Durchstich durch den bestehenden Bahndamm mit Güterverkehrstrassen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden, um eine Verbindung vom Wohnstadtteil zu dem für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehenen, ehem. Huckepackbahnhof und über eine neue Bille-Brücke weiter nach Norden herzustellen.

Am Südrand des Plangebiets wurde bereits vor einigen Jahren eine Unterquerung der Billhorner Brückenstraße zwischen Billhafen und Alexandrastieg geschaffen. Am Hakenufer zwischen Billhorner Brückenstraße und Alexandrastieg befindet sich eine im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme hergestellte Tide-Röhrichtfläche, die nach § 30 BNatSchG geschützt ist.

 

3. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Das Bebauungsplangebiet als Teil des Stadteingangs Elbbrücken liegt, mit Ausnahme eines nördlichen Teilbereichs, im Wesentlichen östlich der Billhorner Brückenstraße. Die Brücke über die Norderelbe bildet hier das südöstliche Tor zur inneren Stadt Hamburgs. Die angrenzenden Stadtteile sind jedoch durch die massive Verkehrsinfrastruktur fragmentiert und waren hierdurch in den letzten Jahrzehnten in ihrer Entwicklung gehemmt. Dieser Raum wird eher als Durchgangsraum ohne Aufenthaltsqualitäten wahrgenommen. Um der möglichen städtebaulichen Entwicklung einen entscheidenden Impuls zu verleihen, haben daher das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Billebogen Entwicklungsgesellschaft (BBEG) im Jahre 2019 gemeinsam ein städtebaulich-freiraumplanerisches Testplanungsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war es, das Potenzial des Stadteingangs, das auch weitere Bereiche von der nördlichen Veddel im Süden bis zur Amsinckstraße und dem Hochwasserbassin im Norden umfasst, städtebaulich markant herauszuarbeiten, auch unter Aufnahme der Entwicklungsdynamik der angrenzenden Hafen-City mit der auf der Südseite des Oberhafenkanals  benachbarten Baustelle des Elbtowers. Anschließend wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnenin enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,  und der Billebogen Entwicklungsgesellschaft (BBEG) und unter Einbeziehung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit, die übergeordnete Rahmenplanung für den einleitend formulierten ‚Stadteingang Elbbrücken‘ erarbeitet. Basierend auf den Beiträgen der drei Finalisten unter den teilnehmenden Entwurfsteams entstand dabei ein Leitkonzept, das für alle  nachfolgenden Planungen (Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken, Funktionspläne, Wettbewerbe, aber auch Bebauungsplanverfahren) als Grundlage dienen soll.

Innerhalb des Betrachtungsraums der Rahmenplanung sind drei Teilbereiche identifiziert worden, die parallel in separaten Funktionsplan-Verfahren einer vertiefenden Betrachtung unterzogen wurden. Der vorliegende Funktionsplan-Entwurf und der darauf aufbauende, erste Bebauungsplan-Entwurf sind aus der Rahmenplanung (Teilraum l „Billhorner Brückenstraße“) entwickelt.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 als „klassischer“ Angebots-Bebauungsplan wird nach Einschätzung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine Generationenaufgabe mit einer Umsetzungsperspektive von 20 bis 30 Jahren. Vorlaufend sind über mehrere Jahre hinweg hochkomplexe Umbaumaßnahmen im Bereich der Leitungsinfrastruktur zu leisten, um heutige Straßenflächen bebauen und die zu verlegenden Leitungen in neu definierten Straßenflächen verlegen zu können.

 

4. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens

Mit der Entwicklung des Stadteingangs Elbbrücken sollen neue Stadtqualitäten, attraktive, öffentlich zugängliche Wasserlagen und Freiräume geschaffen werden. Im Stadtraum sollen gemischt genutzte gewerbliche Strukturen und in dafür geeigneten Lagen auch neue Wohnnutzungen entstehen.

Rothenburgsort soll, unter Wahrung der hafentypischen Strukturen von Land- und Wasserflächen, wieder ein Gebiet von innenstädtischem Charakter werden, das die städtebaulichen Voraussetzungen für eine urbane Nutzungsstruktur durch innerstädtische Dichte, eine Bebauung im städtebau-lichen Zusammenhang und eine abwechslungsreiche Folge öffentlicher Räume bietet.

Der geplante Hochpunkt des Elbtowers an der Billhorner Brückenstraße (südlich außerhalb des Plangebiets) markiert zukünftig weithin sichtbar den Eingang in die innere Stadt. Rothenburgsort folgt als direkt benachbarter Stadtteil. Im Zusammenspiel mit den weiteren Entwicklungen in den angrenzenden Stadträumen soll hier eine eindeutige Raumwirkung geschaffen werden. Wichtig ist dazu eine räumliche Fassung des Stadteingangs in einer dem Ort und dem großzügigen Straßenquerschnitt der Billhorner Brückenstraße angemessenen Proportion, unter Berücksichtigung übergeordneter freiraumbezogener Überlegungen und Orientierung schaffender Sichtbezüge.

 

Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist der Rückbau des raumgreifenden, autobahnähnlichen  Verkehrsknotens mit seinen überdimensionierten „Ohren“ für Zu- und Abfahrten zwischen Billhorner Brückenstraße und Billhorner Röhrendamm. Durch diese verkehrlichen Neustrukturierungen werden Flächen gewonnen, die städtebaulich entwickelt werden können.

Dies ermöglicht es, das historisch gewachsene Rothenburgsort - unter Wahrung seiner Identität - attraktiver, urbaner und lebenswerter zu gestalten. Der Stadtteil soll nicht nur mit seiner Umgebung besser vernetzt werden, sondern auch im Sinne einer Stadt der kurzen Wege eine größtmögliche Nutzungsvielfalt aufweisen.

Das Plangebiet im westlichen Rothenburgsort soll von einer gemischten Nutzungsstruktur geprägt sein. Es soll hier ein breites Angebot für neue Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig das Wohnen in der Stadt gestärkt werden, wo dies schalltechnisch vertretbar ist. Westlich der Brückenstraße können allerdings wegen der erheblichen Lärmimmissionen ausschließlich gewerbliche Nutzungen vorgesehen werden.

 

5. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Rothenburgsort 20

Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zunächst zwei Varianten des Bebauungsplan-Entwurfes vorgesehen. Diese unterscheiden sich ausschließlich im Bereich des „Mercedes“-Hochhaues, das in Variante I (Anlage 4) auf Basis des Rahmenplans „Stadteingang Elbbrücken“ eine Aufstockung des Bestands um weitere vier Geschosse auf insgesamt 12 Geschosse festsetzt. Die Variante II (Anlage 5) setzt das „Mercedes“-Hochhaus in der Geschossigkeit bestandskonform fest. Der Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken ist mit seinen Überlegungen im Bebauungsplanverfahren eingehend zu prüfen. Dies betrifft u. a. auch den Umgang mit dem „Mercedes“-Hochhaus.

 

Da das Bebauungsplangebiet in großen Teilen stark durch Immissionen (vor allem Lärm) belastet ist, werden im unmittelbaren Einflussbereich der Bahntrassen und der Billhorner Brückenstraße Kerngebiete mit vorgesehenem Ausschluss von Wohnungen festgesetzt. Als Kerngebiet ohne Wohnnutzung wird auch das bestehende „Mercedes“-Hochhaus inmitten der hochbelasteten Billhorner Brückenstraße festgesetzt. Dort, wo die Lärmsituation es erlaubt, werden urbane Gebiete festgesetzt. Hier kann der jeweilige Wohnanteil variieren; bestehende oder neue gewerbliche Nutzungen sollen verträglich integriert werden. Die bestehenden Wohngebiete an der Billhorner Kanalstraße und Hardenstraße werden als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Hierzu gehört auch der nach Norden offene Wohnblock südlich der bestehenden Parkanlage, der aus Gründen des Lärmschutzes zu schließen ist, um einen ruhigen Innenbereich zu schaffen. Hiermit ist allerdings u. a. die Fällung von vier über 50 Jahre alten Linden verbunden. Die geringfügige Inanspruchnahme der Parkanlage zur Blockschließung soll durch die Festsetzung einer weiteren Parkanlage auf der Westseite des Blocks, die auch dem Kinderspiel dienen soll, kompensiert werden. Für die nördliche Blockschließung ist angesichts der Lärmimmissionen im weiteren Verfahren eine Festsetzung als „MU“ mit einem entsprechenden Nutzungsmix statt „WA“ zu prüfen.

Nach ersten Erkenntnissen wird die Unterführung der Güterbahntrassen für Fußgänger und Radfahrende im Rahmen der Umsetzung des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges nicht mehr diagonal, sondern aus technischen Gründen rechtwinklig erfolgen müssen. Dies hätte zur Konsequenz, dass der südliche Tunnelmund viel weiter westlich liegt als ursprünglich vorgesehen. Damit bietet sich die Gelegenheit, die o.g. Blockschließung so vorzunehmen, dass die neue Laufrichtung des Grünzuges städtebaulich unterstützt werden kann. Weiterhin wäre es langfristig möglich, zwischen der für gewerbliche Zwecke vorgesehenen Neubebauung direkt südlich der Bahntrassen und dem so erweiterten Wohnblock eine transparente Lärmschutzwand mit Durchgang zu errichten. Damit könnte ein attraktiver, ruhigerer Platzraum westlich des Baublocks geschaffen werden. In der vom Bahnlärm weiterhin besonders stark beeinflussten Zone der Parkanlage könnten weiterhin Spiel- und Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche (Bolzen, Basketball etc.) angeordnet werden und im neuen, intimeren Platzbereich zwischen Marckmannstraße und aufzuhebender Billhorner Kanalstraße neue attraktive Spielflächen für kleinere Kinder. Die Festsetzung als Grünanlage ist auch als Kompensation im Rahmen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün und des allgemeinen Defizits an öffentlichen Spielplätzen im Quartier nötig. Nur in den Randbereichen dieses neuen, grünen „Angers“ sollen Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden, soweit für die Erschließung angrenzender Grundstücke zwingend erforderlich.

Die neuen, geschlossenen Baublöcke gemäß bislang erarbeiteter Funktionsplanung sollen i.d.R. sechs bis sieben Geschosse und möglichst ruhige Innenhöfe aufwiesen. Für den Baublock mit dem bestehenden Weingroßhandel an der Hardenstraße ist im weiteren Verfahren zu prüfen, ob hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen eine planungsrechtliche Anpassung erforderlich ist.

Die erforderlichen Stellplätze sollen weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Hierzu muss der Bebauungsplan im weiteren Verfahren genauere Aussagen treffen. Entfallende Parkmöglichkeiten für die Anwohner im öffentlichen Straßenraum, z.B. im Bereich des neuen Platzes an der Marckmannstraße, sollen - wenigstens teilweise - möglichst durch die Zurverfügungstellung von Stellplätzen in den Tiefgaragen der vorgesehenen Neubebauung kompensiert werden.

Die gemäß verkehrstechnischer Untersuchungen bzw. nach Umbau der autobahnähnlichen Zu- und Abfahrten neu zu  definierenden Verkehrsflächen werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt, die bestehenden Straßen werden bestandsgemäß übernommen. Im Kreuzungsbereich des Billhorner Röhrendamms mit dem Billhorner Mühlenweg bzw. an der Schnittstelle mit dem künftigen Alster-Bille-Elbe-Grünzug wird ein  weiterer Stadtplatz geschaffen, der als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird.

Das Plangebiet soll im Süden bündig an den Bebauungsplan HafenCity 16 (Elbtower) anschließen. Die hier vorhanden Wasserflächen in der Zuständigkeit der HPA sowie aufgrund hafenbaulicher Tätigkeit festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sowie die gesetzlich geschützten Biotope werden nachrichtlich übernommen.

 

6. Bestehendes Planrecht

Östlich der Billhorner Brückenstraße, zwischen Hakenufer und Billhorner Röhrendamm, setzt der Bebauungsplan Rothenburgsort 5 (Gesetz v. 10.07.1972) unter weitgehender Negierung der bestehenden Bebauung im Wesentlichen Folgendes  fest: im Norden des Plangebiets Kerngebiet (bis zu neungeschossig), im Nordosten Mischgebiet (bis zu viergeschossig) und Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Polizei (FHH)“, im mittleren Bereich und in paralleler Orientierung zur Billhorner Brückenstraße allgemeines Wohngebiet (bis zu achtgeschossig) sowie im südlichen Bereich Kerngebiet (bis zu siebengeschossig) und Flächen für die Beseitigung von Abwasser (FHH)“ mit der genaueren Zweckbestimmung „Abwasserpumpwerk“. Die umgebenden Straßen sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Eine kleinere Teilfläche am östlichen Rand ist im Bebauungsplan Rothenburgsort 1 vom 13.06.1962 als „Grundstücke für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Verwaltung“ festgesetzt.

Der Bereich der derzeitigen „Autobahn-Ohren“ im Norden des Plangebiets werden im Teilbebauungsplan 105 (1. Abschnitt) v. 26.11.1957 Straßenflächen bzw. „Neue Straßenflächen“ festgesetzt.

Für den Bereich der beiden Baublöcke der 1930er Jahre und die nördlich angrenzende Parkanlage der FHH existiert kein Planrecht (Innenbereich gemäß § 34 BauGB). Die Parkanlage ist jedoch bereits Bestandteil des derzeit vor dem Abschluss stehenden Bebauungsplanverfahrens Rothenburgsort 16 (Stand Vorweggenehmigungsreife), hierzu siehe Erläuterungen unter Pkt. 5.

 

7. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich östlich der Billhorner Brückenstraße überwiegend Gemischte Bauflächen dar. In einem östlichen Teilbereich sind Wohnbauflächen dargestellt. Im Verlauf des Billhorner Mühlenwegs sind Grünflächen (Alster-Bille-Elbe-Grünzug) dargestellt.

Für den Bereich westlich der Billhorner Brückenstraße sind Gewerbliche Bauflächen dargestellt.

Die Billhorner Brückenstraße selbst ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

 

Das Landschaftsprogramm (Lapro) stellt für den Bereich östlich der Billhorner Brückenstraße überwiegend das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar mit Überlagerung durch die Signatur „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“. Im Verlauf des Billhorner Mühlenwegs ist „Parkanlage“ (Alster-Bille-Elbe-Grünzug) dargestellt.

Für den Bereich westlich der Billhorner Brückenstraße ist das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dargestellt mit Überlagerung durch die Signatur „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ und die Schraffur „Entwickeln des Landschaftsbildes“. Im Übergangsbereich zur Bille wird zusätzlich eine Landschaftsachse dargestellt.

Die Billhorner Brückenstraße ist auch hier als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben.

 

Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs sind nach erster Einschätzung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm entwickelbar. Die zuständigen Fachbehörden müssen im weiteren Verfahren prüfen ob ggf. der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm zu ändern sind.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rothenburgsort 20 gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

  1. Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereichs
  2. Bestehendes Planungsrecht (insbesondere B-Plan Rothenburgsort 5, TB 105)
  3. Funktionsplan-Entwurf, Stand 2021 mit Abgrenzung Juli 2022
  4. Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Variante I)
  5. Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Variante II)

 

 

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