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Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 17 Neues Arbeiten auf dem ehem. Huckepackbahnhofsareal Fortführung des Planverfahrens

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Das etwa 10,6 ha große Areal des ehemaligen Huckepackbahnhofs Rothenburgsort soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Für die ehemalige Bahnanlage wie auch das Umfeld hat der Stadtplanungsausschuss bereits am 14.09.2011 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Auf dieser Grundlage konnten am 19.09.2011 die Grobabstimmung und der Scoping-Termin erfolgen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat zwischenzeitlich diverse Gutachten in Auftrag gegeben, darunter vier Verkehrsgutachten sowie eine Kartierung zum Biotoptypenbestand und zur Flora und Fauna inklusive artenschutzrechtlicher Beurteilung. Der Stadtplanungsausschuss wurde durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung seitdem kontinuierlich über die Projektstände informiert. Die letzte Information erfolgte in der Sitzung vom 20.09.2017 unter Beteiligung der BBEG.

 

Mit der Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 15.08.2013 zur Verlagerung der Werkstätten der Staatsoper Hamburg einschließlich Fundi auf Teilflächen  des ehem. Huckepackbahnhofs ist bekanntermaßen eine neue Entwicklung eingetreten. Durch die Verlagerung können am bisherigen Standort der Opernwerkstätten in Barmbek-Nord etwa 670 Wohneinheiten realisiert werden. Für dieses Vorhaben hat die damalige Sprinkenhof AG (heute: Sprinkenhof GmbH) im Auftrag der Stadt Hamburg ein 2-stufiges Wettbewerbsverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchgeführt. Als Gewinner wurde am 26.05.2014 das Hamburger  Büro Dinse Feest Zurl (DFZ Architekten)  gekürt. Die Opernwerkstätten und –fundi konnten vorab genehmigt werden, so dass  mit dem Rohbau für den insgesamt etwa 19.000 m² umfassenden Gebäudekomplex ab Ende 2016 begonnen werden konnte. Als erstes Bauteil wurde bereits im Dezember 2017 der Kulissenfundus fertiggestellt. Im Sommer 2018 folgen die Fertigstellung der eigentlichen Werkstätten sowie der Masken- und Kostümfundus.

In diesem Zusammenhang war eine Qualifizierung der übrigen Bauflächen auf dem Gelände des ehem. Huckepackbahnhofs zu verfolgen. Aufbauend auf einem Workshop zu denkbaren Nutzungen im Herbst  2013 unter Federführung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (LIG) und des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, führte in der ersten Jahreshälfte 2014 die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt/Amt für Landes- und Landschaftsplanung in Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und unter Beteiligung der Kommunalpolitik ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durch. Drei beauftragte Architekturbüros entwickelten in einem workshopartigen Prozess Entwürfe zu einer konkreten baulichen Ausformung der hier erwünschten „Stapelung“ gewerblicher Nutzungen.

 

Seit Ende 2014 bzw. Ende 2015 ist die HafenCity GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft (BBEG) als Entwicklungsträgerin für den sogenannten Billebogen einschließlich der Flächen des ehem. Huckepackbahnhofs zuständig. Die BBEG beauftragte das Büro Henn, das bereits am städtebaulichen Workshopverfahren teilgenommen hatte, mit der Überarbeitung der städtebaulichen Planungen. In diesem Zusammenhang wurden auch nochmals intensive Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, die Mitte 2016 in den Beschluss der Lenkungsgruppe Hamburger Osten mündeten, auf den bislang auch für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Bahndurchstich im Westen des Plangebiets zu verzichten.

 

Bis Ende 2017 wurde die städtebauliche Planung von der BBEG und dem Büro Henn in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, zu einer Funktionsplanung weiter entwickelt, die jetzt die Grundlage für den Bebauungsplan Rothenburgsort 17 bildet. Vor diesem Hintergrund wird nun das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Bebauungsplanverfahren fortführen. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (ÖPD) wird spätestens im Herbst 2018 angestrebt.

Parallel dazu wurden seitens der Behörde für Umwelt und Energie sowie der BBEG in Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte die Planungen für den das Plangebiet querenden Alster-Bille-Elbe-Grünzug erheblich intensiviert. So soll statt des entfallenden Bahndurchstichs für alle Verkehrsarten eine Bahnunterführung für Fußgänger und Radfahrer umgesetzt werden. Die Finanzierung dieses Durchstichs ebenso wie der erforderlichen Bille-Brücke steht allerdings noch nicht fest.

 

Der Bereich südlich der Güterbahntrassen, der in der ersten Fassung des B-Plan-Entwurfs zur Grobabstimmung noch enthalten war, wird aufgrund der zu erwartenden besonderen Komplexität der hier verfolgten Aufgabenstellung abgetrennt und bleibt einem gesonderten Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Das neu gefasste, im Norden unveränderte Plangebiet umfasst nun rd. 19 Hektar statt vormals ca. 32 Hektar und hat nun folgenden Geltungsbereich:

Billhorner Brückenstraße, Schwarze Brücke, Bille, über die Flurstücke 400 (Bahntrassen), 2848 (Billstraße) und 2746 (Bahntrassen), Billhorner Deich, Südgrenzen der Flurstücke 3124, 2901 und 3041 der Gemarkung Billwerder Ausschlag, Billhorner Brückenstraße, Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 132).

 

Zwischenzeitlich wurde das Gelände des ehem. Huckepackbahnhofs entsprechend den Zielsetzungen der BBEG aufgehöht. Die einzelnen Bereiche der Opernwerkstätten (Grundeigentümer: Sprinkenhof GmbH) sind im Bau bzw. werden Schritt für Schritt in Betrieb genommen.

Auf der Nordseite der Billstraße befinden sich das ebenfalls im Vermögen der BBEG befindliche Tankstellen-Grundstück sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen des Kfz-Handwerks, darunter das nahezu fertiggestellte Kompetenzzentrum für Elektromobilität KOMZET-e, welches auf der Grundlage des hier noch vorhandenen alten Planrechts genehmigt werden konnte.

 

Gemäß Masterplan Elbbrücken (2007) ist in einem westlichen Randbereich östlich der Billhorner Brückenstraße eine Kerngebietsnutzung (MK) vorgesehen mit Ausbildung einer klaren Raumkante bzw. Hochpunkten zur Adressbildung entlang der Billhorner Brückenstraße. An das Kerngebiet soll sich östlich eine Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) mit hoch verdichtetem, „gestapeltem“ Gewerbe anschließen. Welcher Art die gewerbliche Nutzung sein soll, ist im Verfahren weiter zu vertiefen. Ein Ausschluss von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, gewerblichen Freizeiteinrichtungen usw. für alle Baugebiete im Plangebiet ist anzustreben. Im Übergang zum Billhorner Deich sollen weitere Bauflächen für Kerngebietsnutzungen ausgewiesen werden.

Das Wohnhochhaus an der S-Bahn-Station hat Bestandsschutz, kann aber wegen der erheblichen Verkehrsemissionen planerisch nicht als Wohngebiet fortgeschrieben werden. Dies  gilt  auch  für die bestehenden Wohnnutzungen  im  Gebäude Billhorner Brücken-straße 1–5 sowie für die Wohngebäude südlich der Billstraße. Auch diese Gebäude werden als Kerngebiet ausgewiesen. Für die Wohnzeile Billstraße besteht im Übrigen bereits seit 1961 eine Ausweisung als Geschäftsgebiet gemäß Baupolizeiverordnung.

Ein bedeutendes Gliederungs- und Gestaltungselement für das Plangebiet wird die in Rede stehende Ausbildung des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges sein. Der hierzu erforderliche Brückenschlag über die Bille ist zwischen der südwestlichen Grundstücksecke des ehemals von der HSE genutzten Flurstücks 1077 (Bullerdeich 6-10, Masterplanung Hochwasserbassin 2007 bzw. Plangebiet Hammerbrook 9) auf der Nordseite der Bille und dem östlichen Bereich des heutigen Tankstellen-Grundstück (Billstraße 31) auf der Südseite des Gewässers mit der neuen Ausweisung Parkanlage vorgesehen. Der westliche Bereich der heutigen Tankstelle soll eine erhebliche stadträumliche Aufwertung  erfahren, indem ein gestalterisch möglichst hochwertiges Bürohochhaus (mit Zugänglichkeit des Bille-Ufers für die Allgemeinheit) als wichtiger Orientierungspunkt ermöglicht wird. Auch entlang der Billstraße können neue hochwertige Nutzungen entwickelt werden.

Nördlich Billstraße wird darüber hinaus im Westen eine Ausweisung als Kerngebiet (MK) und im Osten eine (ggf. eingeschränkte) GE-Nutzung (Billstraße 33-41) verfolgt. Die vorhandene öffentliche Grünanlage südlich der Wohnbebauung Billstraße wird erhalten. Sie wird nach Süden um ein landschaftlich ausgebildetes Rückhaltebecken für Oberflächenwasser erweitert. Die Parkanlage dient auch als „Puffer“ zwischen dem Bestandswohnen und dem neuen Gewerbegebiet.

Der oben erwähnte Verzicht auf einen Durchstich des südlichen Bahndamms für Kfz soll durch verschiedene Maßnahmen kompensiert werden:

  • zusätzlicher Linksabbieger sowie ggf. weiterer Rechts-Abbieger Billstraße,
  • Schaffung einer Anbindung „rechts rein“ auf die Planstraße C von der Billh. Brückenstraße,
  • eine zweite Anbindung an die Billstraße mit der einzigen Möglichkeit des Links Abbiegens (wie bislang bereits vorgesehen; „Planstraße B“)
  • eine weitere Anbindung an den Billhorner Deich („Planstraße C“) „links raus“ bzw. „rechts rein“ mit Unterbindung von Lkw-Verkehr in Richtung des Wohnstadtteils Rothenburgsort. Die beiden letztgenannten Anbindungen können nur über den Erwerb von Privatgrund hergestellt werden.

 

Für den Bereich des Huckepackbahnhofs soll überwiegend Gewerbegebiet, in Teilen auch Kerngebiet festgesetzt werden. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Darstellungen des FNP (Darstellung Bahnanlagen) und LAPRO (Darstellung Verdichteter Stadtraum). Daher sind sowohl FNP als auch LAPRO im Parallelverfahren zu ändern. Ob und inwieweit eine Anpassung der Änderungen an den neuen Stand der Bebauungsplanung vorzunehmen ist, wird z.Zt. in der BSW und BUE geprüft.

Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans als auch des Landschaftsprogramms liegen bereits Aufstellungsbeschlüsse vom  08.12.2011 vor.

 

Naturschutzfachlich werden sich die planerisch vorbereiteten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild somit negativ auswirken, da im Gebiet überwiegend versiegelte Flächen und für innerstädtische Räume übliche Grünflächen entstehen werden, die lediglich Lebensraum für sogenannte Allerweltsarten sind. Mit dem neuen Grünzug, Baumpflanzungen in den neuen Straßen, dem teilweisen Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen, Anpflanzverpflichtungen und Dachbegrünungen soll jedoch eine Minimierung der Eingriffe erreicht werden. Die mit der Umsetzung der Planung verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden quantitativ erfasst und durch zuzuordnende externe Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen sein.

Petitum/Beschluss

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung führt das Bebauungsplanverfahren Rothenburgsort 17 auf Basis der aktuellen städtebaulichen Planung fort. Der räumliche Geltungsbereich des B-Plans wird auf die ehemalige Konversionsfläche begrenzt. Parallel erfolgt die Weiterführung der Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

gez. Michael Mathe

 

Anlagen

  1. Bebauungsplan-Entwurf (DIN A 3), Stand 13.03.2018
  2. Funktionsplan-Entwurf (DIN A 3); Stand 13.03.2018

 

 

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