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Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 "Erweiterung Bucerius Law School" Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.02.2021 Stadtplanungsausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Lage des Plangebiets

 

Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen und zum Teil im Stadtteil St. Pauli. Es befindet sich zwischen „Planten un Blomen“ und dem alten Botanischen Garten und umfasst das Flurstück 1999 der Bucerius Law School sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens (Flurstücks 2394) der Gemarkung Neustadt Nord.

Außerdem sollen Teile der Marseiller Straße und der zwischenzeitlich entwidmeten ehemaligen Marseiller Straße (Flurstücke 1363, 1932, 1933, teilweise  1828 und 1931 der Gemarkung St. Pauli Nord sowie teilweise Flurstück 1561 der Gemarkung Neustadt Nord) in den räumlichen Geltungsbereich aufgenommen werden.

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die Jungiusstraße.

 

 

Anlass der Planung

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem Bebauungsplan Neustadt 51/ St. Pauli 46 die Schaffung neunen Planungsrechts für eine Erweiterung der Bucerius Law School (BLS) sowie die Aufnahme von entsprechenden Festsetzungen für die in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten. Für die Erweiterung der BLS wird derzeit ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, der die konkrete Verortung und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hat.

 

Im Jahr 2015 wurde bereits über einen Realisierungswettbewerb ein freiraumplanerisches Konzept für die Erweiterung „Planten un Blomen“ sowie die Umgestaltung des „Dag-Hammarskjöld-Platzes ausgewählt, welches die Jury mit seiner Klarheit überzeugte. Das Konzept setzt den Dag-Hammarskjöld-Platz, den CCH-Vorplatz und den Platz an der U-Bahnstation Stephansplatz in Bezug zueinander und führt diese Plätze sowie die umgebenden Parks freiraumplanerisch und gestalterisch zusammen, so dass eine stimmige Abfolge von Plätzen und Grünbereichen entsteht. Der „Alte Botanische Garten“ und „Planten un Blomen“ bilden hierbei das Zentrum und erhalten dadurch einen neuen attraktiven Vorbereich. Die Marseiller Straße nördlich der BLS wird hierfür zurückgebaut und soll nach Fertigstellung nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein. 

 

 

Bestandssituation

 

Südlich und nördlich grenzen weitläufige Parkanlagen an das zukünftige Plangebiet an. Im Süden liegt der Alte Botanische Garten, im Norden „Planten un Blomen“. Im Westen des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg. Östlich grenzt der Dammtorbahnhof mit seinen Bahntrassen an, nordöstlich das CCH.

 

Das Gebiet ist hervorragend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Der Dammtorbahnhof mit seiner überregionalen Anbindung an das Streckennetz der Deutschen Bahn sowie diverser S-Bahn- und Buslinien befindet sich direkt im Osten des Plangebiets. Der U-Bahnhof Stephansplatz sowie die U-Bahnhöfe Messehallen und Gänsemarkt sind in wenigen Minuten erreichbar. Darüber hinaus verkehren mehrere Buslinien des HVV direkt gegenüber des Plangebiets an den Haltestellen Hamburg Messe (Eingang Ost) und am U-Bahnhof Stephansplatz.

 

Das L-förmige Hauptgebäude der Bucerius Law School wurde Anfang des 20. Jahrhunderts durch den Architekten Albert Erbe errichtet und fast ein Jahrhundert lang durch die Institute für Allgemeine und Angewandte Botanik genutzt, die ab 1919 Teil der neu gegründeten Universität Hamburg wurden.

 

Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarben das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, bauten es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründeten im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius-Law-School (BLS).

 

Bereits im Jahr 2003 erweiterte die BLS ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums, welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde. Wenige Jahre später – im Jahr 2007 - folgte ein zusätzlicher Erweiterungsbau, der östlich an den bestehenden L – förmigen Gebäudekomplex entlang der ehemaligen Marseiller Straße angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt (Deutsche Bank Hall-Neubau).

 

Östlich dieses Neubaus und nördlich der Schaugewächshäuser von „Planten un Blomen“ befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude ist abgängig. Die Fläche wird im Rahmen des Wettbewerbs neu überplant.

 

Außerdem befindet sich ein nicht öffentlicher Stellplatz südlich des Altbaus der BLS, der ebenfalls überbaut werden soll. Dieser Bereich dient gegenwärtig als Zugang zum Campusgelände der BLS.

 

Das im Plangebiet gelegene Hauptgebäude der BLS sowie die Schaugewächshäuser sind eingetragene Denkmale. Darüber hinaus sind die Schaugewächshäuser von „Planten un Blomen“ und der südlich angrenzende Bereich der Wallanlagen als Denkmal-Ensemble (Befestigungsanlage) gelistet.

 

 

Bebauungskonzept und laufendes Wettbewerbsverfahren

 

Im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Anteil soll ein attraktives Gebäudeensemble geschaffen werden, welches die Potenziale des Standortes aktiviert, den Campus sinnvoll und funktional erweitert und den Stadtraum weiter qualifiziert.

 

Die Erweiterung der Hochschule zur Deckung des gestiegenen Bedarfs soll auf dem eigenen Grundstück durch Neubauten auf zwei separate Baufelder mit insgesamt ca. 5.700 m² Bruttogeschossfläche (BGF) erfolgen.

 

Die Neubebauung ist anstelle der derzeitigen überwiegend eingeschossigen Bestandsgebäude direkt nördlich der Schaugewächshäuser mit einer BGF von ca. 2.600 (Baufeld 1) sowie südlich des Altbaus der BLS an der Jungiusstraße mit einer BGF von ca. 3.100 (Baufeld 2) geplant. In den neuen Räumlichkeiten sollen flexibel nutzbare Lehr-, Lern- und Arbeitsräume, Büroräume und aufgrund der Neubebauung wegfallende Betriebsräume für die benachbarten Schaugewächshäuser sowie die ebenfalls entfallende KiTa inkl. deren Außenflächen untergebracht werden. Die durch den Neubau auf Baufeld 2 zu überplanenden Stellplätze sollen am selben Ort in einer Tiefgarage verortet werden.

 

Das BLS-Gelände soll insbesondere im Bereich des Baufelds 1 in Richtung Park und zum CCH-Vorplatz neu angebunden werden und in Verbindung mit den Schaugewächshäusern eine neue Adresse der Bucerius Law School schaffen.

 

Die Höhenentwicklung der Gebäudekörper soll sich prinzipiell an den Bestandshöhen im Umfeld orientieren. Insbesondere der Baukörper auf dem Baufeld 1 soll sensibel im Kontext der Schaugewächshäuser entwickelt werden. Auf dem Baufeld 2 ist hingegen ein markantes Gebäude denkbar, welches den Auftakt für den Campus bildet und den Stadtraum an der Jungiusstraße fasst, ohne dabei den Campus zu dominieren. 

 

 

Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs

 

Als Art der baulichen Nutzung verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für die genannten Baukörper im Bebauungsplan-Entwurf die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Hochschule bzw. soziale Einrichtung). Weiterhin ist auf dem Grundstück der BLS für die rückwärtigen Freibereiche eine private Grünfläche (BLS) vorgesehen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wird für die Bauvorhaben Baukörperfestsetzungen durch Baugrenzen und ggf. Baulinien auf Basis des Wettbewerbsergebnisses vorsehen. Die Flächen, auf denen die Erweiterungsbauten der BLS entstehen sollen, werden daher vorerst als reine Baufelder ohne Baukörperfestsetzungen im Planbild eingetragen. Deshalb sind zunächst auch noch keine Geschossigkeiten festgesetzt.

 

Zur Sicherung der grundsätzlichen Zufahrt und der Feuerwehrzufahrt für die Schaugewächshäuser ist entsprechend der Bestandssituation ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg auf dem Gelände der BLS festgesetzt.

 

Die ehemalige Marseiller Straße direkt nördlich der BLS soll ihrer zukünftigen Nutzung entsprechend teilweise als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- und Radfahrerbereich) und teilweise als öffentliche Parkanlage (FHH) festgesetzt werden. Ein östlicher Teilbereich des Straßenabschnitts der Marseiller Straße ist bereits entwidmet worden, während die Entwidmung für den westlichen Teilbereich noch in Vorbereitung ist.

 

Die eingetragenen Denkmale und Ensembles werden nachrichtlich übernommen.

 

 

Geltendes Planungsrecht

 

Im Bebauungsplan St. Pauli 19/Neustadt 20/ Rotherbaum 17 vom 10. November 1969 werden die Fläche des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes der BLS sowie die südlich angrenzende Parkplatzfläche und ein Teilbereich der Fläche, auf dem der Erweiterungsbau der Bucerius Law School steht, als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festgesetzt.

 

Die Marseiller Straße ist als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, der gesamte übrige Bereich als Parkanlage ausgewiesen.

 

 

Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

 

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet überwiegend Flächen für den Gemeinbedarf und östlich angrenzend Grünflächen dar. Überlagert wird die Gemeinbedarfsdarstellung mit dem Symbol „Einrichtung für Forschung und Lehre“.

 

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet überwiegend das Milieu Öffentliche Einrichtung und östlich angrenzend Parkanlage dar. Als milieuübergreifende Funktionen wird Grüner Ring dargestellt.

 

Die Fachkarte Arten- und Biotopschutz stellt für das Plangebiet den Biotopentwicklungsraum „Gemeinbedarfsflächen" (13b) und für einen südlichen und östlichen Teilbereich „Parkanlage“ (10a) dar.

 

 

Der weitere Planungsprozess

 

Eine verbindliche Zeitplanung für die hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School kann erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erarbeitet werden. Die Preisgerichtssitzung ist für Ende April 2021 terminiert.

 

Die Realisierung des Freiraumplanerischen Wettbewerbs im Bereich der Marseiller Straße wird voraussichtlich von Juni 2021 bis Juli 2022 erfolgen.

Ab August 2022 sollen nach derzeitiger Planung die Schaugewächshäuser für die Dauer eines Jahres saniert werden.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des  Bebauungsplanverfahrens Neustadt 51 / St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“ gebeten.

 

 

gez. Micheal Mathe

 

 

Anlagen:

  •                   Übersichtsplan (Anlage I)
  •                   Bebauungsplan-Entwurf (Anlage II)
  •                   Gesamtprojekt Erweiterung Planten un Blomen (Anlage III)

 

 

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