Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 "Erweiterung Bucerius Law School" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen. Es befindet sich zwischen Planten un Blomen und dem alten Botanischen Garten und umfasst das Flurstück 1999 der Bucerius Law School sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens (Flurstücks 2394) der Gemarkung Neustadt Nord.
Außerdem sollen Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße in den räumlichen Geltungsbereich des B-Plan- Entwurfs Neustadt 51/St.Pauli 46 aufgenommen werden.
Die Zufahrt zum Plangebiet soll über die Jungiusstraße erfolgen.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplanentwurf Neustadt 51/St.Pauli 46 soll eine hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School (BLS) ermöglicht sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten (Auditorium und Deutsche Bank Hall) planungsrechtlich nunmehr gesichert werden. Für die Erweiterung der BLS wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, welcher die genaue Lage und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hatte und mit dem Siegerentwurf die Basis für den aktuellen B-Plan-Entwurf darstellt.
Des Weiteren soll die Marseiller Promenade mit dem neu zu schaffenden Planungsrecht entsprechend ihrer zukünftigen Nutzung festgesetzt werden.
Im Jahr 2015 wurde über einen Realisierungswettbewerb ein freiraumplanerisches Konzept gefunden, welches derzeit umgesetzt wird. Das Konzept setzt den Dag-Hammarskjöld-Platz, den CCH-Vorplatz und den Platz an der U-Bahnstation Stephansplatz in Bezug zueinander und fügt diese Plätze sowie die umgebenden Parks räumlich und gestalterisch zusammen, so dass eine stimmige Abfolge von Plätzen und Grünbereichen entsteht. Der „Alte Botanischer Garten“ und „Planten un Blomen“ bilden hierbei das Zentrum und erhalten dadurch einen neuen attraktiven Vorbereich. Die Marseiller Straße nördlich der BLS wird hierfür zurückgebaut und soll nach Fertigstellung nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein.
Bestand und gegenwärtige Nutzungen
Südlich und nördlich grenzen weitläufige Parkanlagen an das zukünftige Plangebiet an. Im Süden liegt der Alte Botanische Garten, im Norden Planten un Blomen. Im Westen des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg. Östlich grenzt der Dammtorbahnhof mit seinen Bahntrassen an, nordöstlich das CCH.
Das Gebiet ist hervorragend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Der Dammtorbahnhof mit seiner überregionalen Anbindung an das Streckennetz der Deutschen Bahn sowie den S-Bahn-Linien (S11, S21, S31) und diversen Buslinien befindet sich direkt im Osten an das Plangebiet angrenzend. Der Bahnhof Stephansplatz der U-Bahn-Linie U1 sowie die Bahnhöfe Messehallen und Gänsemarkt der U-Bahn-Linie U2 sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Darüber hinaus verkehren mehrere Buslinien des HVV direkt gegenüber des Plangebiets an der Haltestellen Hamburg Messe (Eingang Ost) und am U-Bahnhof Stephansplatz.
Das L-förmige Hauptgebäude der Bucerius Law School wurde Anfang des 20. Jahrhunderts durch den Architekten Albert Erbe errichtet und fast ein Jahrhundert lang durch die Institute für Allgemeine und Angewandte Botanik genutzt, die ab 1919 Teil der neu gegründeten Universität Hamburg wurden.
Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarben das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, bauten es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründeten im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius-Law-School.
Bereits im Jahr 2003 erweiterte die Bucerius Law School ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums, welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde. Wenige Jahre später – im Jahr 2007 - folgte ein zusätzlicher Erweiterungsbau, der östlich an den bestehenden L – förmigen Gebäudekomplex entlang der ehemaligen Marseiller Straße angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt (Deutsche Bank Hall-Neubau).
Östlich dieses Neubaus und nördlich der Schaugewächshäuser von Planten un Blomen befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude ist abgängig, die Fläche wurde im Rahmen des hochbaulichen Wettbewerbs überplant.
Außerdem befindet sich ein nicht öffentlicher Stellplatz südlich des Altbaus der BLS, der ebenfalls überbaut werden soll. Dieser Bereich dient gegenwärtig als Zugang zum Campusgelände der BLS.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Baudenkmale und Denkmal-Ensembles.
Das im Plangebiet gelegene Hauptgebäude der Bucerius Law School sowie die Schaugewächshäuser sind eingetragene Denkmale. Darüber hinaus sind die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen und der südlich angrenzende Bereich der Wallanlagen als Ensemble (Befestigungsanlage) gelistet. Der botanische Garten ist als Gartendenkmal eingetragen. Östlich der Jungiusstraße befindet sich ein Bodendenkmal.
Die aktuelle Projektplanung
Im Rahmen des hochbauliche Wettbewerbs soll das Grundstück unter Einbezug des qualitativ hochwertigen Umfeldes entwickelt werden.
Die Hochschule für Rechtswissenschaften plant zur Deckung des gestiegenen Bedarfs und des weiteren Wachstums anstelle der derzeitigen überwiegend 1-geschossigen Bestandsgebäude direkt nördlich der Schaugewächshäuser (Baufeld 1) sowie südlich des Altbaus der BLS direkt an der Jungiusstraße gelegen (Baufeld 2) Neubauten zu errichten.
In den neuen Räumlichkeiten sollen flexibel nutzbaren Lehr-, Lern- und Arbeitswelten, weitere Bürolandschaften (zur Vermietung) und aufgrund der Neubebauung wegfallende Betriebsräume für die benachbarten Schaugewächshäuser sowie die ebenfalls entfallende KiTa inkl. deren Außenflächen untergebracht werden.
Die durch den Neubau auf Baufeld 2 zu überplanenden Stellplätze sollen am selben Ort in einer Tiefgarage verortet werden.
Das aus dem Qualifizierungsverfahren im April 2021 hervorgegangene städtebaulich- hochbauliche Konzept nimmt die Baustruktur der Bestandsgebäude auf und fügt sich in der Höhenentwicklung und Dichte ein. Das Ensemble soll an beiden Enden so gefasst werden, dass damit attraktive Eingangssituationen entstehen.
Der Neubau auf Baufeld 1 im Anschluss an die Bibliothek und die Schaugewächshäuser legt dabei den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Studenten und die Mitarbeiter der Botaniknutzung. Hier soll ein fünfgeschossiger, zu den Schaugewächshäusern abgetreppter Baukörper entstehen. Das bestehende Gelbklinkergebäude soll abgebrochen und die dort vorhandene Botaniknutzung in den Neubau integriert werden.
Der südliche Neubau (Baufeld 2) wird als repräsentativer Auftakt des Campus ausgebildet und bietet vordringlich Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit, Verwaltung und Lehrende. Hier soll ein siebengeschossiger Solitär entstehen, welcher Bezüge zur bestehenden Rotunde des Hauptgebäudes der BLS herstellt. Die auf dieser Fläche derzeit vorhandenen Parkplätze sollen zukünftig in der geplanten Tiefgarage des Gebäudes untergebracht werden. Ebenfalls soll die derzeit im Gelbklinkergebäude auf Baufeld 1 untergebrachte KiTa in diesen Neubau einziehen.
Der Siegerentwurf selbst wird fortlaufend zwischen BLS, Architekt, Leitungen Denkmalschutzamt und Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung und Oberbaudirektor überarbeitet und optimiert.
Planinhalte des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51/ St. Pauli 46 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung setzt sowohl die Bestandsbaukörper der BLS als auch die geplanten Neubauten analog zum alten Planrecht als Flächen für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ fest. Im Bereich des Neubaukörpers auf Baufeld 2 wird aufgrund der geplanten KiTa die Zweckbestimmung „Hochschule“ durch „Soziale Einrichtung“ ergänzt.
Der Entwurf setzt den Altbau der Hochschule und die Erweiterungsbauten - das Deutsche- Bank-Hall-Gebäude und das Auditorium - mit baukörperbezogenen Baugrenzen bestandsgemäß fest und sieht auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses die Neuausweisung von zwei Baukörpern vor.
Das Bestandsgebäude der BLS steht unter Denkmalschutz. Die Unterschutzstellung wird im Bebauungsplan-Entwurf entsprechend als Einzelanlage nachrichtlich übernommen. Des Weiteren befindet sich im Bereich des an der Jungiusstraße verlaufenden Gebäudeflügels ein erkanntes Bodendenkmal, welches als Denkmalschutzensemble ebenfalls nachrichtlich übernommen wird.
Die Erschließung des Flurstücks 1999 (BLS-Gelände, SGH) erfolgte bislang stets über die Jungiusstraße und soll auch zukünftig über diese ermöglicht werden. Zur Sicherung der Zufahrt zu den Schaugewächshäusern (Feuerwehr, Versorgung SGH) und einer Versorgung der Mensa ist eine Ausweisung einer mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Fläche von 3,5 m Breite geplant.
Für den Teilbereich der Schaugewächshäuser setzt der Bebauungsplan-Entwurf eine Fläche für den besonderen Nutzungszweck mit der Zweckbestimmung „Gewächshaus“ fest. Weiterhin sieht der Bebauungsplan-Entwurf die nachrichtliche Übernahme der Schaugewächshäuser als Denkmalschutz Einzelanlage vor. Die im Geltungsbereich enthaltenen Teilflächen des Botanischen Gartens sind als Gartendenkmal (Ensemble) nachrichtlich übernommen.
Das Flurstück der Bucerius Law School ist als Archäologische Vorbehaltsfläche gekennzeichnet, da aufgrund der Lage im Bereich des Wallrings zu erwarten ist, dass dort archäologische Baubefunde erhalten sind.
Der Teilbereich nördlich des BLS-Geländes wird entsprechend der Planung für die neue Marseiller Promenade teilweise als Parkanlage (FHH) und teilweise als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen (Fußgänger- und Radfahrerbereich, FHH). Die Straßen St. Petersburger Straße und Jungiusstraße werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.
Im östlichen Bereich der Marseiller Promenade ist eine Fläche aus dem Bodenzustandsverzeichnis gekennzeichnet, für die sich ein Handlungsbedarf bei Planrechtsänderungen ergibt.
Weitere Festsetzungen (u.a. Grundflächenzahl, Gebäudehöhen, Dachbegrünungen, Tiefgaragen) werden im laufenden Planungsprozess konkretisiert und definiert.
Zur Absicherung der wesentlichen Inhalte des Bebauungsplans – u.a. Nutzungsbausteine, Gestaltung und Umsetzung - wird zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der ZEIT-Stiftung als Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltendes Planungsrecht
Im Bebauungsplan St. Pauli 19/Neustadt 20/Rotherbaum 17 vom 10. November 1969 ist die Fläche des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes der BLS sowie die südlich angrenzende Parkplatzfläche und ein Teilbereich der Fläche auf dem der Erweiterungsbau der Bucerius Law School steht als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festgesetzt.
Die Marseiller Straße ist als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, der gesamte übrige Bereich als Parkanlage ausgewiesen.
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet überwiegend Flächen für den Gemeinbedarf und östlich angrenzend Grünflächen dar. Überlagert wird die Gemeinbedarfsdarstellung mit dem Symbol „Einrichtung für Forschung und Lehre“.
Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für das Plangebiet im Landschaftsprogramm überwiegend das Milieu Öffentliche Einrichtung und östlich angrenzend Parkanlage dar.
Als milieuübergreifende Funktionen wird „Grüner Ring“ dargestellt.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm stellt für das Plangebiet den Biotopentwicklungsraum
„Gemeinbedarfsflächen" (13b) und für einen südlichen und östlichen Teilbereich „Parkanlage“ (10a) dar.
Gutachten / Untersuchungen
Zurzeit werden folgende Fachgutachten erstellt:
Einzelne Fachuntersuchungen und Gutachten liegen bereits im Entwurf vor.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Die behördliche Grobabstimmung wurde am 09. August 2021 erfolgreich durchgeführt. Ein Termin für die Öffentliche Plandiskussion steht noch nicht fest. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den finalen Termin frühzeitig mit dem Stadtplanungsausschuss abstimmen.
Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion des Bebauungsplanverfahrens Neustadt 51 / St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“ gebeten.
gez. Micheal Mathe
Anlagen: